Überschuldung

Was tun bei einer Überschuldung

Schulden häufen sich heutzutage dank Ratenkauf, günstigen Krediten und hohem Verbrauch verhältnismässig schnell an. Eine Überschuldung kann dabei jeden treffen. Sowohl Unternehmen wie Privatpersonen sind von ihr betroffen. Besonders bei hohen Schuldsummen sind guter Rat und Hilfe notwendig, damit nicht noch mehr Beträge dazukommen. Dennoch bedeutet dieser Zustand nicht gleichzeitig das Ende von allem. Mit einer guten Beratung sind Schuldner durchaus in der Lage, irgendwann schuldenfrei zu leben.
Überschuldung

Der Weg in die Schulden und heraus

Schulden bedeuten nicht automatisch, dass sich Personen überschulden. Dennoch kann dies schnell eintreten, wenn die betroffenen Personen und Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, ihre Zahlungsverbindlichkeiten zu erfüllen. Doch was bedeutet Überschuldung genau? Fakt ist: Nur mit dem richtigen Vorgehen können Unternehmen weiterhin bestehen und Privatperson irgendwann ihre Schulden loswerden.

Definition Überschuldung

Eine Überschuldung tritt in dem Moment ein, wenn die Verbindlichkeiten und somit Schulden das Vermögen des Schuldners übersteigen. Ob es sich beim Schuldner um ein Unternehmen wie eine Kapitalgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt oder eine Privatperson betroffen ist, ergibt bei der Abwicklung der Schuldsummen wenig Unterschied.

Verbraucher geraten hierbei oft in Überschuldungen durch einschneidende Ereignisse. Dies können unter anderem eine plötzliche schwere Krankheit oder Arbeitslosigkeit sein. Gleichzeitig locken immer mehr Unternehmen Verbraucher dank Ratenkäufe in Schuldsituationen. Monatliche Zahlungsvarianten bei Onlineversandhäusern und herkömmlichen Läden sorgen dafür, dass Verbraucher in eine Art Abhängigkeit geraten. Verlieren sie den Überblick über ihre Käufe, tritt die Lage häufig schneller ein als gedacht. Somit gilt ein fehlerhafter Umgang mit Geld als wesentlicher Auslöser.

Bei Unternehmen verursachen ebenfalls ausbleibende Zahlungen den Schuldzustand. Letztendlich liegen bei Unternehmen Überschuldungen vor, wenn die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Veräusserungs- noch zu Fortführungswerten gedeckt werden. Können Unternehmer ihre Forderungen nicht mehr zahlen, geraten sie in einen Zahlungsverzug, welcher möglicherweise sogar in eine Zahlungsunfähigkeit mundet. In manchen Fällen müssen die Schuldner sogar mit ihrem Privatvermögen haften. Nur wenn zuvor das eingebrachte Kapital beschränkt wird, lässt sich dies verhindern. Dank zwei Sicherungsmassnahmen lässt sich gleichzeitig die Lage umgehen.

Wenn sich Unternehmen überschulden

Da überschuldete Unternehmen eine andere Herangehensweise an Schulden als Privatpersonen besitzen, ist für sie die Bilanz ausschlaggebend. Ist der Verlust grösser als das Gesellschaftskapital mitsamt Reserven, lassen sich die Aktiven nicht durch das Fremdkapital decken. Folglich zeigt sich auf der Passiva-Seite ein Minusbetrag, welcher nicht bezahlt werden kann. Dennoch helfen zwei Sicherungsmassnahmen, bevor überhaupt eine Überschuldung eintritt.

Beim Kapitalverlust wird die jüngste Jahresbilanz verwendet. Zeigt diese, dass die Hälfte des Aktienkapitals sowie die gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt werden, schaltet sich der Verwaltungsrat ein. Dieser beruft unverzüglich eine Generalversammlung ein. Im Zuge dieser Versammlung werden die notwendigen Sanierungsmassnahmen ausführlich beraten. Als mögliche Ergebnisse der Sanierungsmassnahmen zeigen sich unter anderem eine Kapitalerhöhung, ein Kapitalschnitt oder Rangrücktritte. Welche Massnahmen am effektivsten sind, entscheidet der Verwaltungsrat im Zuge der Generalversammlung.

Besteht hingegen der Verdacht auf Überschuldungen, muss eine Zwischenbilanz erstellt werden. Diese Bilanz zeigt den aktuellen Status des Unternehmens und ist somit aussagekräftiger als die letzte Jahresbilanz. Die Zwischenbilanz wird zur Prüfung einem zugelassenen Revisor vorgelegt. Der Revisor entscheidet, welchen Weg das Unternehmen einschlägt und ob eine Fortführung des aktuellen Kurses ratsam ist.

Anzumerken sei, dass ein Kapitalverlust Überschuldungen nicht zwingend vorausgehen muss. Ebenfalls muss keine Zahlungsunfähigkeit eintreten, bevor Unternehmen die notwendigen Schritte einleiten. Dennoch kann im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit ein Spezialfall eintreten. Wenn Liquidationswerte, aber keine Fortführungswerte gegeben sind, treten eigene Konstellationen ein. In Kombination mit einer Zahlungsunfähigkeit kann durchaus die Pflicht zur Konkursanzeige bestehen.

Wege aus der Überschuldung für Privatpersonen

Bei Privatpersonen besteht hingegen keine Möglichkeit, Sicherungsmassnahmen einzuleiten. Besteht der Verdacht auf die Fortführung des aktuellen Kurses, sodass die Schulden immer mehr werden, sollte dringend reagiert werden. Je früher eine Reaktion des Schuldners erfolgt, desto effektiver lassen sich die Forderungen und möglicherweise eine komplette Zahlungsunfähigkeit verhindern.

Zunächst sollte sich jeder Schuldner einen Überblick über die Lage und seine Finanzen verschaffen. Welche Schulden sind vorhanden? Welche Gläubiger fordern welche Summe? Anhand einer Tabelle lassen sich die einzelnen Summen und Forderungen übersichtlich zusammenfassen und ordnen. Besonders wichtig ist die Tabelle zur Veranschaulichung der Priorität. Mietschulden beispielsweise sollten möglichst vermieden werden, da sie schnell zu grossen Problemen führen können. Folglich besitzen sie eine hohe Priorität.

Ebenfalls zeigt die Tabelle gut auf, wie viel Gesamteinkommen vorhanden ist und über welches Vermögen der Schuldner verfügt. Die Lösung des Schuldproblems lässt sich letztendlich erst erwirken, wenn die grundsätzlichen finanziellen Fragen geklärt sind.

Hilfe bei einer Überschuldung

Schuldner finden immer öfter Hilfe bei Fachpersonen und Beratungsstellen. Eine erste Anlaufstelle sollte dabei immer die Schuldnerberatung sein. Verschiedene Träger bieten den Service kostenfrei oder kostengünstig an. Kostenlose Beratungsmöglichkeiten führen vor allem kommunale Anbieter oder gemeinnützige Vereine wie die Caritas. Um weitere Schulden zu vermeiden, sollte gleichzeitig vor der Beratung eine Anfrage bei kommerziellen Schuldnerberatungen erfolgen. Nur wenn die Angaben transparent sind und nicht sehr hohe Summen umfasst, handelt es sich um einen seriösen Anbieter. Bei Hilfe bezüglich Schulden können sich Unternehmer wie Privatpersonen an passende Beratungsstellen wenden. Ein Schuldnerberater hilft jederzeit weiter und zeigt Perspektiven auf.

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Häufige Fragen zur Überschuldung

Was ist der Unterschied zwischen Verschuldung und Überschuldung?

Eine Verschuldung tritt ein, wenn ein Schuldner Schulden anhäuft, diese aber abzahlen kann. Dies ist beispielsweise bei kleinen Krediten wie Verbraucherkrediten der Fall. Übersteigt die Schuldsumme jedoch das Gesamtkapital oder das gesamte Vermögen, entsteht eine Überschuldung. Der Schuldner ist nicht mehr in der Lage, die Schuldsummen zu begleichen. Zahlreiche Optionen wie Krankheiten oder eine plötzliche Arbeitslosigkeit können die Lage verursachen.

Wie handhaben Unternehmen eine Überschuldung?

Bei Unternehmen schützen Sicherungsmassnahmen vor einer Überschuldung. Eine Gesellschaft sieht anhand einer Bilanz die aktuelle Lage und ergreift entsprechende Schritte. Anders als Privatpersonen sind Unternehmen jedoch erst dann überschuldet, wenn sich das Gesellschaftskapital mitsamt den Reserven und somit die Aktiva nicht mehr durch Fremdkapital decken lassen. Auf der Passiva-Seite der Bilanz zeigt sich dadurch ein Schuldbetrag.

Welche Möglichkeiten bestehen für überschuldete Privatpersonen?

Privatpersonen sollten sich zunächst einen Überblick über ihre Schulden verschaffen. Das gesamte zur Verfügung stehende Vermögen inklusive Reserven wird den Schulden gegenübergestellt. Anschliessend werden die Schulden anhand ihrer Priorität sortiert. Mietschulden beispielsweise besitzen eine höhere Priorität als andere. Die Auflistung geschieht am besten anhand einer Tabelle, welche aufzeigt, welche Schuldsumme zu welchem Gläubiger gehören.

Mit welchen Kosten sind Schuldnerberatungsstellen verbunden?

Viele Schuldnerberatungen sind kostenlos. Vor allem kommunale Anbieter oder gemeinnützige Vereine wie die Caritas bieten eine kostenfreie Beratung und Betreuung an. Herkömmliche Schuldnerberater können hingegen Beratungsgebühren verrechnen. Somit sollte vor dem Erstgespräch stets eine allgemeine Anfrage inklusive Kostenvorschlag erfolgen. Ebenfalls sollte eine Überprüfung geschehen. Nur wenn der Anbieter seine Kosten transparent auflistet, handelt es sich um eine seriöse Beratung.

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