Der Kreditkartenbetrug ist ein moderner Wirtschaftsbetrug, der für den Kreditkarteninhaber erhebliche Schwierigkeiten nach sich zieht und in verschiedenen Formen auftritt. Mit einem Kreditkartenbetrug ist in erster Linie der Diebstahl oder das Fälschen der Kreditkartendaten gemeint. Straftäter versuchen mit Hilfe dieser Informationen, Zahlungen durchzuführen, für die der Kreditkartennehmer haften muss. So kann, wenn der Betrug nicht rechtzeitig bemerkt wird, ein hoher finanzieller Schaden entstehen, der sich nur schwer wieder begleichen lässt.
Das Delikt des Kreditkartenbetrugs ist eine Straftat, die in folgenden Varianten ausgeübt wird, als:
Die häufigste Form des Kreditkartenbetrugs ist der Diebstahl. Wird die Karte gestohlen, ist es wichtig, sofort zu reagieren und der Bank Bescheid zu geben. Die Karte muss gesperrt werden, damit die Täter keine Zahlungen vornehmen können. Wer sofort bemerkt, dass die Kreditkarte gestohlen wurde, hat bei der Sperrung wenig zu befürchten. Der Aufwand bleibt dennoch ärgerlich, da eine neue Karte beantragt werden muss.
Eine neue Form des Datenklaus richtet sich auch auf die Kreditkarte. Mit Hilfe dieser vereinfacht sich der Einkauf im Internet und spart dazu viel Zeit. Die persönlichen Kreditkartendaten werden hinterlegt und sind für die meisten Transaktionen ohne PIN nutzbar. Das kann zu einem Diebstahl der Informationen führen, darunter mit Hilfe von Schadsoftware wie einem Trojaner. Onlinebetrüger versuchen so, ohne die dazugehörige Karte Zahlungen durchzuführen, auf denen der ahnungslose Karteninhaber dann sitzen bleibt. Hier hilft eine Anti-Virus-Software, die vor dem Anzapfen der Daten schützt.
Als Opfer des Kreditkartenbetrugs besteht immer Handlungsbedarf. Oft ist der Betrug nicht sofort erkennbar, sondern zeigt sich als unklare Kosten auf der Abrechnung. Wichtig ist, immer einen klaren Kopf zu behalten und rasch zu reagieren. Der Anruf bei der Bank ist dafür sinnvoll, wenn bei der Prüfung der Kreditkartenrechnung Positionen nicht zugeordnet werden können. Sowohl bei Verlust als auch fehlerhaften Buchungen ist das Sperren Pflicht. Sinnvoll ist ebenfalls, bei der Bank Einspruch einzulegen. Das geschieht auf schriftlichem Weg. Das Geldinstitut hat dabei die Beweispflicht und nicht der Kartenbesitzer.
Nach dem Sperren der Karte und bei Geldverlust ist eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll. In der Regel erfolgt diese gegen einen unbekannten Täter, wird aber protokolliert und kann bei Haftungsschwierigkeiten vorgelegt werden. Wer den sicheren Weg gehen möchte, nimmt sich einen Anwalt.
Der Haftungsrahmen hängt in der Regel von der Art des Betrugs ab. Der Diebstahl der Karte, das Skimming und Phishing sind die häufigsten Formen. In der Schweiz gilt, dass zunächst der Karteninhaber die Sorgfaltspflicht hat. Das umfasst die sichere Aufbewahrung und den richtigen Umgang mit der Karte, auch der Verzicht darauf, die Kreditkarte an Dritte weiterzugeben. Zur Verantwortung gehören gleichfalls die Kontrolle der Kreditkartendaten und Abrechnungsbeträge und die Nutzung eines sinnvollen PINs. Hat der Karteninhaber sich an diese Vorschriften gehalten, haftet meistens die Bank. Liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, haftet der Karteninhaber.
Es gibt einige Möglichkeiten, sich vor Diebstahl und Kreditkartenbetrug zu schützen. Wichtig ist immer ein sorgfältiger und intelligenter Umgang. Damit Täter bei einem Diebstahl nicht auf alle Daten zurückgreifen können, ist es ratsam, Ihre PIN und die Kredit- und Bankkarte nie gleichzeitig im Geldbeutel aufzubewahren. Das würde in Sachen Haftung als grob fahrlässiges Verhalten gelten und Erstattungsansprüche nichtig machen.
Das Bezahlen mit der Kreditkarte ist unkompliziert, dennoch empfiehlt es sich, diese beim Herausgeben immer im Auge zu behalten. Die alten Karten gehören dabei rückstandslos vernichtet, wofür es spezielle Geräte gibt. Gleiches gilt für Abrechnungen und Belege.
Der Einkauf mit allen dazugehörigen Transaktionen im Internet sollte mit gleicher Vorsicht erfolgen. Zunächst ist notwendig, niemals Daten auf unsicheren Seiten anzugeben oder diese per Mail zu verschicken. Heutzutage sind viele Sicherheitsmassnahmen geboten, so dass Einkäufe über eine SSL-gesicherte Verbindung möglich sind. Bei Seiten, die immer noch mit http erreichbar sind, besteht ein höheres Risiko für das Phishing der Kreditkartendaten.
Wirtschaftsbetrug ist strafbar und wird geahndet. Das gilt sowohl für den Betrug als auch für den Kreditkartenmissbrauch. Für Computerbetrug beträgt die Strafe den Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren. Ähnliche Konsequenzen sind bei anderen Arten des Kartenbetrugs vorgesehen, wenn es sich um einen Einzeltäter und keine Betrügerbande handelt. Üblich ist es, dass die Höhe der Strafe vom Einzelfall abhängt und gleichfalls eine Rolle spielt, ob der Betrüger bereits zuvor straffällig war.
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Sobald die unberechtigte Kreditkartenabbuchung festgestellt wurde, ist es notwendig, dass der Karteninhaber das Finanzinstitut darüber in Kenntnis setzt und die Abbuchung stornieren lässt. Dazu ist der Einspruch für eine vorgenommene Zahlung nötig. Das Formular gibt es zum Beispiel online und kann heruntergeladen werden. Im Stornierungsformular lässt sich angeben, welche Art einer widerrechtlichen Buchung vorliegt.
Wenn Betrüger in den Besitz der Karte kommen und diese nicht gesperrt wird, ist es noch möglich, die Kreditkarte zu nutzen und Zahlungen zu tätigen. Das ist der Fall, wenn keine Personifizierung nötig ist. Grundsätzlich gilt, dass die Zahlung nur durch Inhaber erlaubt ist. Noch einfacher und ohne Kartenbesitz ist die Zahlung im Internet möglich, wenn die Daten gehackt wurden.
Das kontaktlose Bezahlen ist mit Kredit- und Girokarten möglich. Es dient dazu, den Vorgang sicherer und unkomplizierter zu machen. Notwendig ist NFC auf dem Smartphone. Dabei handelt es sich um die Nahfeldkommunikationsfunktion. Kommt es zu einem Betrug, haften Karteninhaber nicht, sondern die Geldinstitute. Inhaber können darüber hinaus den Verlust und die Kartensperrung kostenlos machen.
Betrüger im Internet treffen durch neue Sicherheitsmassnahmen auf höhere Schwierigkeiten, an die gewünschten Daten zu gelangen. Das ist vor allen Dingen dadurch gegeben, dass nicht mehr alleine das Zahlen mit den Kreditkartendaten möglich ist, sondern dazu eine weitere TAN nötig ist. Das gilt besonders für Einkäufe und Transaktionen im teureren Bereich. Gelingt den Tätern trotzdem der Betrug, haften die Geldinstitute.
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