Beistand
Die Helferinnen tätigen Leistungen,für die ihre Bildung ungenügend ist.Ich beziehe mich auf Vertragsbindungen von Wohnungskündigungen.Hilfe sollte die Selbsthilfe unterszützen,tut dies jedoch nicht,sondern macht die Bezüger nach nd nach unselbständiger.
2 avril 2017 | neumatt