Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile

Wäscherei in Waadt (Region)

: 415 Einträge
 Geschlossen bis lunedì alle 09:00
Zinal-Chalets

Zinal-Chalets

Rue des Cinq 4000 16, 3961 Zinal
PremiumPremium Eintrag
LiegenschaftenVermietungImmobilien
 Geschlossen bis martedì alle 08:00
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

 Geschlossen bis martedì alle 08:00
 Geschlossen bis lunedì alle 09:00
Pflegeheim St.Otmar St.Gallen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Pflegeheim St.Otmar St.Gallen

Schönauweg 5, 9000 St. Gallen
Pflegeheim St.Otmar in St.Gallen

Wir geben pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause. Mit professionellen Dienstleistungen sorgt unser Team für das körperliche und seelische Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner. Wir bieten Langzeitpflegeplätze, sowie Kur- und Ferienaufenthalte an. Unser Angebot ist sehr vielseitig und wir sind auf folgende Pflegefälle und -Betreuungssituationen spezialisiert: • Schmerzpatienten • Palliative Care Situationen • Wachkoma-Patienten • Menschen mit einer dementiellen Erkrankung • Dabei arbeiten wir eng mit unserer internen Heimärztin zusammen, die bei Bedarf jederzeit beigezogen werden kann. Haben Sie Fragen? Unsere Pflegedienstleitung gibt Ihnen gerne Auskunft. Unsere Dienstleitungen beinhalten ein umfangreiches Aktivierungsangebot regelmässige Veranstaltungen wie Konzerte oder Vorträge organisierte Gruppen-Ausflüge regelmässiger Gottesdienst in unserem Andachtsraum ein wunderschöner Garten , der zum Verweilen anregt ein eigenes Restaurant mit einem vielfältigen kulinarischen Angebot . Das Pflegeheim St.Otmar liegt im Westen der Stadt St. Gallen mitten im schönen Schönau-Quartier. Es ist sowohl mit den öffentlichen als auch den privaten Verkehrsmitteln gut erreichbar. Für unsere Besucher stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. so finden Sie uns (Anfahrtsplan herunterladen)

PremiumPremium Eintrag
Alters- und PflegeheimAltersheimRestaurantWohngruppeHeimBegleitetes Wohnen
Schönauweg 5, 9000 St. Gallen
Alters- und PflegeheimAltersheimRestaurantWohngruppeHeimBegleitetes Wohnen
Pflegeheim St.Otmar in St.Gallen

Wir geben pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause. Mit professionellen Dienstleistungen sorgt unser Team für das körperliche und seelische Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner. Wir bieten Langzeitpflegeplätze, sowie Kur- und Ferienaufenthalte an. Unser Angebot ist sehr vielseitig und wir sind auf folgende Pflegefälle und -Betreuungssituationen spezialisiert: • Schmerzpatienten • Palliative Care Situationen • Wachkoma-Patienten • Menschen mit einer dementiellen Erkrankung • Dabei arbeiten wir eng mit unserer internen Heimärztin zusammen, die bei Bedarf jederzeit beigezogen werden kann. Haben Sie Fragen? Unsere Pflegedienstleitung gibt Ihnen gerne Auskunft. Unsere Dienstleitungen beinhalten ein umfangreiches Aktivierungsangebot regelmässige Veranstaltungen wie Konzerte oder Vorträge organisierte Gruppen-Ausflüge regelmässiger Gottesdienst in unserem Andachtsraum ein wunderschöner Garten , der zum Verweilen anregt ein eigenes Restaurant mit einem vielfältigen kulinarischen Angebot . Das Pflegeheim St.Otmar liegt im Westen der Stadt St. Gallen mitten im schönen Schönau-Quartier. Es ist sowohl mit den öffentlichen als auch den privaten Verkehrsmitteln gut erreichbar. Für unsere Besucher stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. so finden Sie uns (Anfahrtsplan herunterladen)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis lunedì alle 09:00
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

Wäscherei in Waadt (Region)

: 415 Einträge
 Geschlossen bis lunedì alle 09:00
Zinal-Chalets

Zinal-Chalets

Rue des Cinq 4000 16, 3961 Zinal
PremiumPremium Eintrag
LiegenschaftenVermietungImmobilien
 Geschlossen bis martedì alle 08:00
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

 Geschlossen bis martedì alle 08:00
 Geschlossen bis lunedì alle 09:00
Pflegeheim St.Otmar St.Gallen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Pflegeheim St.Otmar St.Gallen

Schönauweg 5, 9000 St. Gallen
Pflegeheim St.Otmar in St.Gallen

Wir geben pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause. Mit professionellen Dienstleistungen sorgt unser Team für das körperliche und seelische Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner. Wir bieten Langzeitpflegeplätze, sowie Kur- und Ferienaufenthalte an. Unser Angebot ist sehr vielseitig und wir sind auf folgende Pflegefälle und -Betreuungssituationen spezialisiert: • Schmerzpatienten • Palliative Care Situationen • Wachkoma-Patienten • Menschen mit einer dementiellen Erkrankung • Dabei arbeiten wir eng mit unserer internen Heimärztin zusammen, die bei Bedarf jederzeit beigezogen werden kann. Haben Sie Fragen? Unsere Pflegedienstleitung gibt Ihnen gerne Auskunft. Unsere Dienstleitungen beinhalten ein umfangreiches Aktivierungsangebot regelmässige Veranstaltungen wie Konzerte oder Vorträge organisierte Gruppen-Ausflüge regelmässiger Gottesdienst in unserem Andachtsraum ein wunderschöner Garten , der zum Verweilen anregt ein eigenes Restaurant mit einem vielfältigen kulinarischen Angebot . Das Pflegeheim St.Otmar liegt im Westen der Stadt St. Gallen mitten im schönen Schönau-Quartier. Es ist sowohl mit den öffentlichen als auch den privaten Verkehrsmitteln gut erreichbar. Für unsere Besucher stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. so finden Sie uns (Anfahrtsplan herunterladen)

PremiumPremium Eintrag
Alters- und PflegeheimAltersheimRestaurantWohngruppeHeimBegleitetes Wohnen
Schönauweg 5, 9000 St. Gallen
Alters- und PflegeheimAltersheimRestaurantWohngruppeHeimBegleitetes Wohnen
Pflegeheim St.Otmar in St.Gallen

Wir geben pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause. Mit professionellen Dienstleistungen sorgt unser Team für das körperliche und seelische Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner. Wir bieten Langzeitpflegeplätze, sowie Kur- und Ferienaufenthalte an. Unser Angebot ist sehr vielseitig und wir sind auf folgende Pflegefälle und -Betreuungssituationen spezialisiert: • Schmerzpatienten • Palliative Care Situationen • Wachkoma-Patienten • Menschen mit einer dementiellen Erkrankung • Dabei arbeiten wir eng mit unserer internen Heimärztin zusammen, die bei Bedarf jederzeit beigezogen werden kann. Haben Sie Fragen? Unsere Pflegedienstleitung gibt Ihnen gerne Auskunft. Unsere Dienstleitungen beinhalten ein umfangreiches Aktivierungsangebot regelmässige Veranstaltungen wie Konzerte oder Vorträge organisierte Gruppen-Ausflüge regelmässiger Gottesdienst in unserem Andachtsraum ein wunderschöner Garten , der zum Verweilen anregt ein eigenes Restaurant mit einem vielfältigen kulinarischen Angebot . Das Pflegeheim St.Otmar liegt im Westen der Stadt St. Gallen mitten im schönen Schönau-Quartier. Es ist sowohl mit den öffentlichen als auch den privaten Verkehrsmitteln gut erreichbar. Für unsere Besucher stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. so finden Sie uns (Anfahrtsplan herunterladen)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis lunedì alle 09:00
* Wünscht keine Werbung