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Rechtsberatung in See / Lac

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JL Avocats & Médiation Sàrl

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Rue de Lausanne 17, 1800 Vevey
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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungMediationRechtsauskunft
Miserez Alain

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Avenue de Frontenex 6, 1207 Genf
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Simplecare.ch AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 11 Bewertungen

Simplecare.ch AG

Lavaterstrasse 67, 8002 Zürich
Simplecare.ch AG

Die Simplecare.ch AG ist Ihr kompetenter Partner für Fragen im Bereich Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzlösungen. Wir bieten Ihnen eine individuelle und persönliche Beratung ohne Verpflichtung. Unser Team freut sich, Sie bei Fragen und Anliegen zu unterstützen. Privatpersonen • 3. Säule (3a und 3b) • Erwerbsunfähigkeitsrente • Gebäudeversicherung • Hausratversicherung • Hypotheken • Immobilienverkauf • Krankenkasse • Leasingangebote • Lebensversicherung • Mietkautionsversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Pensionsplanung • Privathaftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung • Reiseversicherung • Steuererklärung • Steuerersparnis • Unfallversicherung • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Wertsachenversicherung Firmenkunden • Unfallversicherung • Krankentaggeldversicherung • Betriebsinhaberversicherung • Haftpflichtversicherung • Inventarversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Rechtsschutzversicherung • Mietkautionsversicherung • Pensionskasse (BVG) • Kaderlösungen • Buchhaltung • Steuern • Firmengründungen • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Leasingangebote Neu in der Schweiz Unsere Dienstleistungen für private Neuzuzüger: • Versicherungen • Private Vorsorge • Lebensversicherung • Immobilien • Steuern • Fahrzeuge Unsere Dienstleistungen für Firmen, die neu in der Schweiz sind: • Versicherungen • Berufliche Vorsorge • Finanzen • Gründungen • Fahrzeuge

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VersicherungsberatungVorsorgeberatungKrankenkasse
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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GemeindeverwaltungGemeinde
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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Anwaltsbüro Tobler Felix

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Schifflände 5, 8001 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt Felix Tobler Sie suchen einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Rechtsanwalt in Zürich, 01 als vorausschauenden und rechtskundigen Berater bei wichtigen persönlichen oder beruflichen Entscheidungen, 02 als Begleiter und Berater auf längere Dauer, zum Beispiel als Familienanwalt, externen Rechtsberater oder Mitglied eines Gesellschaftsorgans, 03 als Rechtsbeistand in einer Konfliktsituation. Meine Anwaltstätigkeit beruht auf folgendem Berufsverständnis: 01 Mandant/Mandantin und Anwalt bilden ein Team , das die im konkreten Fall optimale Lösung gemeinsam erarbeitet und umsetzt. Der Anwalt ist für die Beurteilung der rechtlichen Chancen, Risiken und Grenzen verantwortlich und zeigt diese auf. Die Eigenverantwortung des Mandanten/der Mandantin bleibt gewahrt. Bei Bedarf (namentlich in persönlichen oder familiären Konfliktsituationen) stellt sich der Anwalt schützend vor seinen Mandanten/seine Mandantin. 02 Grundsätzlich sollen in Konfliktsituationen einvernehmliche Lösungen mit der Gegenpartei angestrebt werden, da Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine höchst ineffiziente Art der Konfliktbearbeitung darstellen. Wo indessen ein Kompromiss nicht möglich ist, setze ich mich vor Gerichten und Behörden kraftvoll und hartnäckig für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein. 03 In Konfliktsituationen greift ein rein juristischer oder finanzieller Lösungsansatz zu kurz. Das Leben geht nach der einvernehmlichen oder durch Urteil erfolgten Konfliktbeendigung weiter. Ehepaare bleiben auch nach der Scheidung miteinander verbunden (durch Kinder, Enkel und gemeinsame Freunde), ebenso Verwandte nach der Erbteilung. Es ist daher vernünftig und weitsichtig , im Konflikt nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch Anstand und Fairness zu wahren. 04 Mit zahlreichen Mandantinnen und Mandanten verbinden mich langjährige (zum Teil generationenübergreifende), persönliche und vertrauensvolle Mandatsverhältnisse. Diese Form der Zusammenarbeit empfiehlt sich namentlich für Familien und Familiengesellschaften. 05 In der Berufsausübung befolge ich den Grundsatz „Stark in der Sache, höflich in der Form“. Ich lege grossen Wert auf sorgfältige, klare und verständliche Formulierungen. Tätigkeitsgebiete Ehe und Familie Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge Beratung bei Ehetrennung, Trennungsvereinbarungen Beratung bei Scheidung, Scheidungsvereinbarungen Gerichtliche Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren Abänderung von Trennungs- und Scheidungsurteilen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen (in Ausbildung) Vererben und Teilen Nachlassplanung Übertragung von Liegenschaften (zu Lebzeiten und von Todes wegen) Ehe- und Erbverträge, Testamente Willensvollstreckung Erbenvertretung in Erbteilungen Arbeitsverhältnis und Personalwesen Privates und öffentliches Arbeits- und Personalrecht Anstellungsverträge, Personalreglemente Beendigung des Anstellungsverhältnisses, Aufhebungsvereinbarungen Arbeitszeugnisse Vorsorge und Betreuung Beratung und Massnahmen im Hinblick auf Urteilsunfähigkeit und Tod Instrumente der eigenen Vorsorge (Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) Betreuung von schutzbedürftigen/urteilsunfähigen Erwachsenen (als Vorsorgebeauftragter oder Beistand) Vereine und Stiftungen Statuten von Vereinen/Verbänden Rechtsberatung von Vereins-/Verbandsorganen Stiftungsurkunden, Stiftungsreglemente Änderung der Organisation und des Zwecks von Stiftungen Rechtsberatung von Stiftungsorganen Staat und Verwaltung Beurteilung und Anfechtung von Verwaltungsakten Rechtsberatung von Behörden und Ämtern Gesuche um öffentlichrechtliche Bewilligungen (exkl. Baubewilligungen)

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ECOVIS ws&p

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Mühlebachstrasse 2, 8008 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Alles unter einem Dach

Leistungsspektrum Wir sind in den folgenden Bereichen tätig: Finanz- und Rechnungswesen / Buchführung • Finanzbuchhaltungen, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagebuchhaltungen • Lohnbuchhaltungen • Wertschriftenbuchhaltungen • Betriebsbuchhaltungen (betriebliches Rechnungswesen, interne Berichterstattung) • Abschlussberatung und Abschlusserstellung • Umsetzung qualifizierter Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER, IFRS) • Bilanz- und Erfolgsanalysen, Mittelflussrechnung, Budget • Beurteilung von Investitionsvorhaben • Bewertungen und Gutachten Wirtschaftsprüfung • Revisionsstelle / Revisionsexperte • Ordentliche und eingeschränkte Prüfungen / Revisionen von Jahresrechnungen und Konzernrechnungen • Prüfung von Konsolidierungspackages mit Berichterstattung an den Konzernprüfer • Gesetzliche Spezialprüfungen, insbesondere bei qualifizierten Gründungen (Sacheinlagen, Sachübernahmen), Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen Steuern • Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen • Gewinn- und Kapitalsteuern • Einkommens- und Vermögenssteuern • Grundsteuern • Mehrwertsteuern • Verrechnungssteuern • Stempelabgaben • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Steuerberatung bei Umstrukturierungen, Liquidationen, Finanzierungen • Steuervertretung (Fiskalvertretung) in der Schweiz (MWST) Rechtsberatung • Firmengründungen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht • Miet- und Arbeitsrecht • Familien-, Ehe-, Konkubinats- und Erbrecht • Straf- und Strafprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Medienrecht Organisation & Administration • Beratung in allen Fragen der Organisation und Unternehmensführung • Temporäre Stellvertretung in Administration, Finanz- und Rechnungswesen • Personaladministration, Administration der Sozialversicherungen (Beiträge/Leistungen) • Beratung und Implementierung von internen Kontrollsystemen (IKS) • Beratung zu Altersvorsorge und Pensionierung • Nachfolgeplanung / Nachfolgeregelungen

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TreuhandSteuerberatungUnternehmensberatung
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Simplecare.ch AG

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Die Simplecare.ch AG ist Ihr kompetenter Partner für Fragen im Bereich Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzlösungen. Wir bieten Ihnen eine individuelle und persönliche Beratung ohne Verpflichtung. Unser Team freut sich, Sie bei Fragen und Anliegen zu unterstützen. Privatpersonen • 3. Säule (3a und 3b) • Erwerbsunfähigkeitsrente • Gebäudeversicherung • Hausratversicherung • Hypotheken • Immobilienverkauf • Krankenkasse • Leasingangebote • Lebensversicherung • Mietkautionsversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Pensionsplanung • Privathaftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung • Reiseversicherung • Steuererklärung • Steuerersparnis • Unfallversicherung • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Wertsachenversicherung Firmenkunden • Unfallversicherung • Krankentaggeldversicherung • Betriebsinhaberversicherung • Haftpflichtversicherung • Inventarversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Rechtsschutzversicherung • Mietkautionsversicherung • Pensionskasse (BVG) • Kaderlösungen • Buchhaltung • Steuern • Firmengründungen • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Leasingangebote Neu in der Schweiz Unsere Dienstleistungen für private Neuzuzüger: • Versicherungen • Private Vorsorge • Lebensversicherung • Immobilien • Steuern • Fahrzeuge Unsere Dienstleistungen für Firmen, die neu in der Schweiz sind: • Versicherungen • Berufliche Vorsorge • Finanzen • Gründungen • Fahrzeuge

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Anwaltsbüro Tobler Felix

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Schifflände 5, 8001 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt Felix Tobler Sie suchen einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Rechtsanwalt in Zürich, 01 als vorausschauenden und rechtskundigen Berater bei wichtigen persönlichen oder beruflichen Entscheidungen, 02 als Begleiter und Berater auf längere Dauer, zum Beispiel als Familienanwalt, externen Rechtsberater oder Mitglied eines Gesellschaftsorgans, 03 als Rechtsbeistand in einer Konfliktsituation. Meine Anwaltstätigkeit beruht auf folgendem Berufsverständnis: 01 Mandant/Mandantin und Anwalt bilden ein Team , das die im konkreten Fall optimale Lösung gemeinsam erarbeitet und umsetzt. Der Anwalt ist für die Beurteilung der rechtlichen Chancen, Risiken und Grenzen verantwortlich und zeigt diese auf. Die Eigenverantwortung des Mandanten/der Mandantin bleibt gewahrt. Bei Bedarf (namentlich in persönlichen oder familiären Konfliktsituationen) stellt sich der Anwalt schützend vor seinen Mandanten/seine Mandantin. 02 Grundsätzlich sollen in Konfliktsituationen einvernehmliche Lösungen mit der Gegenpartei angestrebt werden, da Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine höchst ineffiziente Art der Konfliktbearbeitung darstellen. Wo indessen ein Kompromiss nicht möglich ist, setze ich mich vor Gerichten und Behörden kraftvoll und hartnäckig für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein. 03 In Konfliktsituationen greift ein rein juristischer oder finanzieller Lösungsansatz zu kurz. Das Leben geht nach der einvernehmlichen oder durch Urteil erfolgten Konfliktbeendigung weiter. Ehepaare bleiben auch nach der Scheidung miteinander verbunden (durch Kinder, Enkel und gemeinsame Freunde), ebenso Verwandte nach der Erbteilung. Es ist daher vernünftig und weitsichtig , im Konflikt nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch Anstand und Fairness zu wahren. 04 Mit zahlreichen Mandantinnen und Mandanten verbinden mich langjährige (zum Teil generationenübergreifende), persönliche und vertrauensvolle Mandatsverhältnisse. Diese Form der Zusammenarbeit empfiehlt sich namentlich für Familien und Familiengesellschaften. 05 In der Berufsausübung befolge ich den Grundsatz „Stark in der Sache, höflich in der Form“. Ich lege grossen Wert auf sorgfältige, klare und verständliche Formulierungen. Tätigkeitsgebiete Ehe und Familie Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge Beratung bei Ehetrennung, Trennungsvereinbarungen Beratung bei Scheidung, Scheidungsvereinbarungen Gerichtliche Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren Abänderung von Trennungs- und Scheidungsurteilen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen (in Ausbildung) Vererben und Teilen Nachlassplanung Übertragung von Liegenschaften (zu Lebzeiten und von Todes wegen) Ehe- und Erbverträge, Testamente Willensvollstreckung Erbenvertretung in Erbteilungen Arbeitsverhältnis und Personalwesen Privates und öffentliches Arbeits- und Personalrecht Anstellungsverträge, Personalreglemente Beendigung des Anstellungsverhältnisses, Aufhebungsvereinbarungen Arbeitszeugnisse Vorsorge und Betreuung Beratung und Massnahmen im Hinblick auf Urteilsunfähigkeit und Tod Instrumente der eigenen Vorsorge (Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) Betreuung von schutzbedürftigen/urteilsunfähigen Erwachsenen (als Vorsorgebeauftragter oder Beistand) Vereine und Stiftungen Statuten von Vereinen/Verbänden Rechtsberatung von Vereins-/Verbandsorganen Stiftungsurkunden, Stiftungsreglemente Änderung der Organisation und des Zwecks von Stiftungen Rechtsberatung von Stiftungsorganen Staat und Verwaltung Beurteilung und Anfechtung von Verwaltungsakten Rechtsberatung von Behörden und Ämtern Gesuche um öffentlichrechtliche Bewilligungen (exkl. Baubewilligungen)

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Leistungsspektrum Wir sind in den folgenden Bereichen tätig: Finanz- und Rechnungswesen / Buchführung • Finanzbuchhaltungen, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagebuchhaltungen • Lohnbuchhaltungen • Wertschriftenbuchhaltungen • Betriebsbuchhaltungen (betriebliches Rechnungswesen, interne Berichterstattung) • Abschlussberatung und Abschlusserstellung • Umsetzung qualifizierter Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER, IFRS) • Bilanz- und Erfolgsanalysen, Mittelflussrechnung, Budget • Beurteilung von Investitionsvorhaben • Bewertungen und Gutachten Wirtschaftsprüfung • Revisionsstelle / Revisionsexperte • Ordentliche und eingeschränkte Prüfungen / Revisionen von Jahresrechnungen und Konzernrechnungen • Prüfung von Konsolidierungspackages mit Berichterstattung an den Konzernprüfer • Gesetzliche Spezialprüfungen, insbesondere bei qualifizierten Gründungen (Sacheinlagen, Sachübernahmen), Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen Steuern • Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen • Gewinn- und Kapitalsteuern • Einkommens- und Vermögenssteuern • Grundsteuern • Mehrwertsteuern • Verrechnungssteuern • Stempelabgaben • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Steuerberatung bei Umstrukturierungen, Liquidationen, Finanzierungen • Steuervertretung (Fiskalvertretung) in der Schweiz (MWST) Rechtsberatung • Firmengründungen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht • Miet- und Arbeitsrecht • Familien-, Ehe-, Konkubinats- und Erbrecht • Straf- und Strafprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Medienrecht Organisation & Administration • Beratung in allen Fragen der Organisation und Unternehmensführung • Temporäre Stellvertretung in Administration, Finanz- und Rechnungswesen • Personaladministration, Administration der Sozialversicherungen (Beiträge/Leistungen) • Beratung und Implementierung von internen Kontrollsystemen (IKS) • Beratung zu Altersvorsorge und Pensionierung • Nachfolgeplanung / Nachfolgeregelungen

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TreuhandSteuerberatungUnternehmensberatung
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