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Konsulatin Genf

Konsulat in Genf

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 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
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Taiwan

Rue de Moillebeau 56, 1209 Genf
KonsulatMission
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Japon

Rue de Lausanne 82, 1202 Genf
Konsulat
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Häufig gestellte Fragen zu Konsulat in Genf

  • In Genf finden Sie das Konsulat von St. Vincent und die Grenadinen, dessen Aufgabe es ist, die Interessen des Staates, den es vertritt, zu vertreten und zu verteidigen. Das Konsulat von Kenia ist täglich geöffnet, ausser an Feiertagen, sowohl in Kenia als auch in der Schweiz. Das französische Konsulat verwaltet die französischen Staatsangehörigen unter Beachtung der Legalität und der öffentlichen Ordnung des Gastlandes. Es hat eine Informations- und Betreuungsfunktion für die französische Gemeinschaft.
  • Die Konsulate von St. Vincent und die Grenadinen, Kenia und das französische Konsulat sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen.
  • Das Konsulat von St. Vincent und die Grenadinen kümmert sich um administrative Angelegenheiten wie den Personenstand (Geburts- und Sterbeurkunden, Heiratsurkunden oder Partnerschaftsurkunden). Das Konsulat von Kenia erleichtert die Ausstellung von Geburtsurkunden für im Ausland geborene Kinder und die Ausstellung eines Duplikats der Heiratsurkunde. Im französischen Konsulat werden die Personenstandsurkunden vom Zentralen Zivilstandsamt des Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten in Nantes in französisches Recht umgeschrieben.
  • Der Reisepass ist ein offizielles Dokument, mit dem jeder Bürger seine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen und ins Ausland reisen kann. Das französische Konsulat kann Ihnen das Antragsformular für einen Reisepass zur Verfügung stellen und Sie über das Verfahren informieren, ebenso wie das Konsulat von St. Vincent und die Grenadinen. Das Konsulat von Kenia stellt Ihnen kenianische Reisepässe aus.
  • In Notfällen stellt das Konsulat Kenia Not-Reisedokumente aus. Ein Laissez-passer oder ein Notpass werden Ihnen vom französischen Konsulat ausgestellt.
  • Ein Visum ist ein Dokument oder ein Stempel in Ihrem Reisepass, das Sie als Ausländer berechtigt, in ein Land einzureisen oder aus einem Land auszureisen. Das Visum wird vom Konsulat des Landes ausgestellt, in das Sie reisen möchten. Für ausländische Staatsangehörige, die nach Frankreich reisen möchten, stellt das französische Konsulat das Visum aus, das ihrer Situation entspricht (Tourismus, berufliche Gründe, Familienzusammenführung). Die Ausstellung von Visa ist eine Dienstleistung des Konsulatsbüros von Kenia, ebenso wie des Konsulats von St. Vincent und die Grenadinen.
  • Das französische Konsulat bietet französischen Staatsangehörigen Schutz und unterstützt Franzosen, die sich in Schwierigkeiten befinden (z. B. bei Haft, Unfall, Krankheit, die eine Rückführung erfordert, oder Tod). Kenianer, die sich in einer Notlage befinden, werden vom kenianischen Konsulat beraten und unterstützt. Die Unterstützung von Mitbürgern gehört zu den Aufgaben des Konsulats St. Vincent und die Grenadinen.
  • Das Konsulat St. Vincent und die Grenadinen ist für die Organisation der Wahlen für im Ausland lebende Personen zuständig. Das französische Konsulat verwaltet das konsularische Wählerverzeichnis und organisiert die Wahlen, die laut Gesetz auch im Ausland stattfinden müssen (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, Referendum).

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  • In Genf finden Sie das Konsulat von St. Vincent und die Grenadinen, dessen Aufgabe es ist, die Interessen des Staates, den es vertritt, zu vertreten und zu verteidigen. Das Konsulat von Kenia ist täglich geöffnet, ausser an Feiertagen, sowohl in Kenia als auch in der Schweiz. Das französische Konsulat verwaltet die französischen Staatsangehörigen unter Beachtung der Legalität und der öffentlichen Ordnung des Gastlandes. Es hat eine Informations- und Betreuungsfunktion für die französische Gemeinschaft.
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  • Das Konsulat von St. Vincent und die Grenadinen kümmert sich um administrative Angelegenheiten wie den Personenstand (Geburts- und Sterbeurkunden, Heiratsurkunden oder Partnerschaftsurkunden). Das Konsulat von Kenia erleichtert die Ausstellung von Geburtsurkunden für im Ausland geborene Kinder und die Ausstellung eines Duplikats der Heiratsurkunde. Im französischen Konsulat werden die Personenstandsurkunden vom Zentralen Zivilstandsamt des Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten in Nantes in französisches Recht umgeschrieben.
  • Der Reisepass ist ein offizielles Dokument, mit dem jeder Bürger seine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen und ins Ausland reisen kann. Das französische Konsulat kann Ihnen das Antragsformular für einen Reisepass zur Verfügung stellen und Sie über das Verfahren informieren, ebenso wie das Konsulat von St. Vincent und die Grenadinen. Das Konsulat von Kenia stellt Ihnen kenianische Reisepässe aus.
  • In Notfällen stellt das Konsulat Kenia Not-Reisedokumente aus. Ein Laissez-passer oder ein Notpass werden Ihnen vom französischen Konsulat ausgestellt.
  • Ein Visum ist ein Dokument oder ein Stempel in Ihrem Reisepass, das Sie als Ausländer berechtigt, in ein Land einzureisen oder aus einem Land auszureisen. Das Visum wird vom Konsulat des Landes ausgestellt, in das Sie reisen möchten. Für ausländische Staatsangehörige, die nach Frankreich reisen möchten, stellt das französische Konsulat das Visum aus, das ihrer Situation entspricht (Tourismus, berufliche Gründe, Familienzusammenführung). Die Ausstellung von Visa ist eine Dienstleistung des Konsulatsbüros von Kenia, ebenso wie des Konsulats von St. Vincent und die Grenadinen.
  • Das französische Konsulat bietet französischen Staatsangehörigen Schutz und unterstützt Franzosen, die sich in Schwierigkeiten befinden (z. B. bei Haft, Unfall, Krankheit, die eine Rückführung erfordert, oder Tod). Kenianer, die sich in einer Notlage befinden, werden vom kenianischen Konsulat beraten und unterstützt. Die Unterstützung von Mitbürgern gehört zu den Aufgaben des Konsulats St. Vincent und die Grenadinen.
  • Das Konsulat St. Vincent und die Grenadinen ist für die Organisation der Wahlen für im Ausland lebende Personen zuständig. Das französische Konsulat verwaltet das konsularische Wählerverzeichnis und organisiert die Wahlen, die laut Gesetz auch im Ausland stattfinden müssen (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, Referendum).