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Verein in Bern

: 276 Einträge
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Automobil Club der Schweiz

Automobil Club der Schweiz

Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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AutofahrschuleFahrschule
Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
AutofahrschuleFahrschule
ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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 Offen – Schliesst heute um 19:00
Altay Travel GmbH

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Altay Travel GmbH

Bümplizstrasse 111, 3018 Bern
Altay Travel GmbH

Die 1995 gegründete Firma hat sich mit dem Prinzip „Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg“ auf den Weg gemacht, und ist seit dem mit Professionalität, Zuverlässigkeit und dem hervorragenden Team erfolgreich mit sicheren Schritten in der Tourismus- Branche unterwegs. Unsere Firma ist Turkish Airlines Offiziell Sales Agent Kanton Bern und ein Mitglied des TISAB Vereines und bietet Dienstleistungen in jedem Tourismus Bereich an. Seit der Gründung arbeitet auf die Kundenwünsche mit qualitativ hohen Dienstleistungen voran und hat sich während den Jahren auf dem Markt erfolgreich positioniert. Die Agentur arbeitet mit Fluggesellschaften, Tour - Operators und Hotels in enger Zusammenarbeit in Hinsicht jeglicher Destination, so dass sie in Hinsicht einem Preis – Leistungsverhältnis gegenüber anderen Konkurrenten, unserer Kundschaft „das Beste“ anbieten und dies weiterhin fortsetzen werden. Wir präsentieren in unserer Branche einen zuverlässigen Partner, wir verfolgen die neuesten Technologie- Entwicklungen und unsere Systeme sind auf dem neuesten Stand. Ziel für Uns ist es unsere Konkurrenz aussen vor zu lassen und unseren Kunden mit niedrigen Kosten den besten Service anzubieten. Schon seit 1995 haben wir und unsere geschätzten Arbeitskollegen mit Erfahrungswerten und Kompetenzen auf die Zufriedenheit unserer Kundenwünsche spezialisiert. Mit dieser Vision als Agentur verfolgen wir ein innovatives Konzept und bieten Ihnen dadurch im Tourismus- Bereich bestmögliche Alternativen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl wie Sie schnell, flexibel und kostengünstig Ihre Ferien gestalten. Zu unserer Zielsetzung gehört es, Sie bei Kultur reisen, Badeferien oder auch mit Vereinbarung von Kliniken für Augenoperationen, Sie mit renommierten Fluglinien einfach, flexibel und kostengünstig zu begleiten. Als Team von ALTAY TRAVEL freuen wir uns, Ihnen zur Verfügung zu stehen. • 28 Jahre Erfahrung • Über 150 Reiseziele

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ReisebüroAusflüge ReisenFerien
Bümplizstrasse 111, 3018 Bern
ReisebüroAusflüge ReisenFerien
Altay Travel GmbH

Die 1995 gegründete Firma hat sich mit dem Prinzip „Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg“ auf den Weg gemacht, und ist seit dem mit Professionalität, Zuverlässigkeit und dem hervorragenden Team erfolgreich mit sicheren Schritten in der Tourismus- Branche unterwegs. Unsere Firma ist Turkish Airlines Offiziell Sales Agent Kanton Bern und ein Mitglied des TISAB Vereines und bietet Dienstleistungen in jedem Tourismus Bereich an. Seit der Gründung arbeitet auf die Kundenwünsche mit qualitativ hohen Dienstleistungen voran und hat sich während den Jahren auf dem Markt erfolgreich positioniert. Die Agentur arbeitet mit Fluggesellschaften, Tour - Operators und Hotels in enger Zusammenarbeit in Hinsicht jeglicher Destination, so dass sie in Hinsicht einem Preis – Leistungsverhältnis gegenüber anderen Konkurrenten, unserer Kundschaft „das Beste“ anbieten und dies weiterhin fortsetzen werden. Wir präsentieren in unserer Branche einen zuverlässigen Partner, wir verfolgen die neuesten Technologie- Entwicklungen und unsere Systeme sind auf dem neuesten Stand. Ziel für Uns ist es unsere Konkurrenz aussen vor zu lassen und unseren Kunden mit niedrigen Kosten den besten Service anzubieten. Schon seit 1995 haben wir und unsere geschätzten Arbeitskollegen mit Erfahrungswerten und Kompetenzen auf die Zufriedenheit unserer Kundenwünsche spezialisiert. Mit dieser Vision als Agentur verfolgen wir ein innovatives Konzept und bieten Ihnen dadurch im Tourismus- Bereich bestmögliche Alternativen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl wie Sie schnell, flexibel und kostengünstig Ihre Ferien gestalten. Zu unserer Zielsetzung gehört es, Sie bei Kultur reisen, Badeferien oder auch mit Vereinbarung von Kliniken für Augenoperationen, Sie mit renommierten Fluglinien einfach, flexibel und kostengünstig zu begleiten. Als Team von ALTAY TRAVEL freuen wir uns, Ihnen zur Verfügung zu stehen. • 28 Jahre Erfahrung • Über 150 Reiseziele

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Chin. Ärztin, Akupunktur Spezialistin

Chin. Ärztin, Akupunktur Spezialistin

Schänzlistrasse 63, 3013 Bern

Chin. Ärztin 5. Generation, Master-Studium Akupunktur, über 30 J. Erfahrung in China, D. u. CH. Spricht Deutsch Qualifikation Meine Ausbildung als chinesische Ärztin der Traditionellen Chinesischen Medizin habe ich an der Universität Shanghai mit dem Schwerpunkt Akupunktur als Master, und mit Internationaler TCM-Prüfung 1988 in Shanghai / China absolviert. Weiterhin verfüge ich über einen Abschluß auch in der Schulmedizin (Betriebsärztin). Damit folge ich einer langen Akupunktur-Familientradition in 5. Generation und schaue auf eine insgesamt 27 jährige Berufserfahrung. Seit 1995 arbeitet ich auch in der Schweiz. Beruflicher Werdegang • 1985-1989 TCM-Ärztin in China / Schanghai am Seeamnn Krankenhaus, Abteilung kupunktur. • 1989-1997 TCM-Ärztin für Akupunktur in der renommierten Akupunkturpraxis in Raunheim (Deutschland) und Leukerbad (Schweiz), die mit einem Lehrauftrag der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ausgestattet ist. • 1991-2005 Dozentin für die Ausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin am Humanum Institut in Frankfurt, sowie Tutorin der deutschen Ärtzegesellschaft für Akupunktur. Dozentin mit Lehrerfahrung in Deutschland, USA und Spanien. • 1997-2008 TCM-Ärztin für Akupunktur in sieben verschiedenen schulmedizinischen Praxen und Kliniken im Rhein-Main-Gebiet (Deutschland) und weiterhin in Leukerbad (Schweiz) mit einem Lehrauftrag der Universität Mainz. • 2009-2013 TCM-Ärztin für Akupunktur in Gesundheitszentrum Zug und TCM Praxis für Akupunktur Bern. • Seit 2014 selbständige TCM-Ärztin für Akupunktur in der Praxis Dr. Roland Lütolf in Bern. • siehe auch den Artikel “Es geht immer um das Gleichgewicht” aus der Schweizerischen Ärztezeitung vom Januar 2014 Registrierungen • Naturärztin bei Naturärzte Vereinigung der Schweiz Register- NVS, Nr.E471440 • Erfahrungsmedizinische Register-EMR, ZSR Nr. A258577 • Anerkennungsausweis für die Ausübung von Akupunktur der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA, ZSR Z641249 • Anerkannte Naturärztin bei der VISANA • Anerkannte Naturärztin bei der EGK • Selbstständige Berufsausübungsbewilligung für Akupunktur des Kantonsarztes Bern und Zug Behandlungen Chinesische Diagnose Akupunktur Ohrakupunktur Moxibustion Schröpfen Vaccariasamen Elektroakupunktur Pflaumenakupunktur Chinesische Diätetik (Krankheit Ernährung) Kostenübernahme: Die Kosten für Akupunktur, Ohrakupunktur, Moxa/Moxibustion, Schröpfen, Elektroakupunktur werden von der Zusatzversicherung Komplementärmedizin übernommen. Diagnose, Vaccariasamen, Pflaumenakupunktur und Chinesische Diätetik sind kostenlose Zusatzleistungen. Akupunkturerfolge ergeben sich nachweislich bei folgenden Erkrankungen: Akute und chronische Schmerzen • Kopfschmerzen, Rücken- u. Gelenksschmerzen • Fibromyalgien (Faser-Muskel-Schmerz) • Schmerzen des Kau- u. Zahnsystems • Tumorschmerzen Erkrankungen des Bewegungsapparates • Schmerzen der Wirbelsäule (Hals-Brust-Lenden) • Bandscheibenvorfall • Sehnen- und Gelenkserkrankungen • Tennisellenbogen • Chron. Hüftgelenksschmerzen • Karpaltunnel-Syndrom (Daumenballen) • Arthroseschmerzen • Nachbehandlung von Operationen bei Hüfte, Knie und Bandscheibe Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Funktionelle Herzerkrankung-Beschwerden • Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Hypotonie • Angina pectoris, Durchblutungsstörungen Neurologische Erkrankungen • Migräne, Gesichtsschmerz, Phantomschmerz • Neuralgien u. Entwicklungsstörungen im Kindesalter • Facialisparese (Gesichtslähmung) • Mitbehandlung von Lähmungen • Schlaganfall und Polyneuropathie • Schmerzen bei Gürtelrose (Zoster) • Begleitsymptome von neurolog. Erkrankungen Erkrankungen der Atemwege • Asthma • Bronchitis • gehäuft auftretende Erkältungskrankheiten Vegetative Störungen • Schlaflosigkeit, Kollaps, Schockzustand • Erschöpfungssyndrom • Innere Unruhe, Depression • Sexuelle Disharmonien, Libidostörungen Suchtkrankheiten • Beruhigungsmittelabhängigkeit • Ess-Sucht • Nikotinabusus • Alkoholmissbrauch • Drogensucht (Linderung der Entzugssymptome) Hautkrankheiten • Neurodermitis, Urtikaria, Furunkulose • Ekzeme, Herpes simplex, Psoriasis • Akne, entz. Hauterkrankungen • Schlecht heilende Wunden • Schönheit Allergien • Heuschnupfen • allergisches Asthma • Sonnenallergie • Nahrungsmittelallergien Urologische Erkrankungen • Blasenentzündung, Prostatitis • Nierenbeckenentzündung • Reizblase, funktionelle Störung des Urogenitaltraktes • Harninkontinenz • Enuresis nocturna (Bettnässen) • Impotenz Verdauungserkrankungen • Funktionelle Magen-Darm-Störung • Magengeschwüre • Gallenwegsdyskinesie, Hepatitis • Magenschleimhautentzündung • Verstopfung, Diarrhoe • Reizdarmsyndrom • chron. Dickdarmentzündung • Coliltis ulcerosa, (Morbus Crohn) Gynäkologische Erkrankungen • Menstruationsschmerzen • Zyklusunregelmässigkeiten • Fruchtbarkeitsstörungen • Ameorrhoe (Ausbleiben der Mens) • Endometriose ( Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut) • Mastopathie (Brustgewebsveränd.) • Wechseljahresbeschwerden • Schwangerschaftserbrechen • Geburtsvorbereitung • Kinderwunsch Hals-Nasen-Ohren-Augen • Sinusitis (Nasennebenhöhlen) • Tonsillitis (Mandelentzündung) • Geruchs- u. Geschmacksstörung • Hörsturz, Otitis (Mittelohrentzünd.) • Tinnitus, Stimmstörungen • M. Meniere (Drehschwindel) • Reisekrankheit • Glaukom, Konjunktivitis (Bindehaut) • Uveitis (Augenhaut), Visusschwäche • trockenes Auge, Blepharitis (Lid) • Maculadegeneration (Hautflecken) Postoperative Situationen • Förderung der Wundheilung • Vorbeugen von Entzündungen • abschwellende, schmerzlindernde, lymphflussanregende Wirkung Sonstige Indikationen • Begleittherapie bei Tumorerkrankungen • Linderung Uebelkeit bei Chemotherapie • Verbesserung des Allgemeinbefindens • Nach Operationen und Bestrahlungen • Herpes genitalis und labialis • Immunstörung

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Akupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)Chinesische Medizin TCM
Schänzlistrasse 63, 3013 Bern
Akupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)Chinesische Medizin TCM

Chin. Ärztin 5. Generation, Master-Studium Akupunktur, über 30 J. Erfahrung in China, D. u. CH. Spricht Deutsch Qualifikation Meine Ausbildung als chinesische Ärztin der Traditionellen Chinesischen Medizin habe ich an der Universität Shanghai mit dem Schwerpunkt Akupunktur als Master, und mit Internationaler TCM-Prüfung 1988 in Shanghai / China absolviert. Weiterhin verfüge ich über einen Abschluß auch in der Schulmedizin (Betriebsärztin). Damit folge ich einer langen Akupunktur-Familientradition in 5. Generation und schaue auf eine insgesamt 27 jährige Berufserfahrung. Seit 1995 arbeitet ich auch in der Schweiz. Beruflicher Werdegang • 1985-1989 TCM-Ärztin in China / Schanghai am Seeamnn Krankenhaus, Abteilung kupunktur. • 1989-1997 TCM-Ärztin für Akupunktur in der renommierten Akupunkturpraxis in Raunheim (Deutschland) und Leukerbad (Schweiz), die mit einem Lehrauftrag der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ausgestattet ist. • 1991-2005 Dozentin für die Ausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin am Humanum Institut in Frankfurt, sowie Tutorin der deutschen Ärtzegesellschaft für Akupunktur. Dozentin mit Lehrerfahrung in Deutschland, USA und Spanien. • 1997-2008 TCM-Ärztin für Akupunktur in sieben verschiedenen schulmedizinischen Praxen und Kliniken im Rhein-Main-Gebiet (Deutschland) und weiterhin in Leukerbad (Schweiz) mit einem Lehrauftrag der Universität Mainz. • 2009-2013 TCM-Ärztin für Akupunktur in Gesundheitszentrum Zug und TCM Praxis für Akupunktur Bern. • Seit 2014 selbständige TCM-Ärztin für Akupunktur in der Praxis Dr. Roland Lütolf in Bern. • siehe auch den Artikel “Es geht immer um das Gleichgewicht” aus der Schweizerischen Ärztezeitung vom Januar 2014 Registrierungen • Naturärztin bei Naturärzte Vereinigung der Schweiz Register- NVS, Nr.E471440 • Erfahrungsmedizinische Register-EMR, ZSR Nr. A258577 • Anerkennungsausweis für die Ausübung von Akupunktur der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA, ZSR Z641249 • Anerkannte Naturärztin bei der VISANA • Anerkannte Naturärztin bei der EGK • Selbstständige Berufsausübungsbewilligung für Akupunktur des Kantonsarztes Bern und Zug Behandlungen Chinesische Diagnose Akupunktur Ohrakupunktur Moxibustion Schröpfen Vaccariasamen Elektroakupunktur Pflaumenakupunktur Chinesische Diätetik (Krankheit Ernährung) Kostenübernahme: Die Kosten für Akupunktur, Ohrakupunktur, Moxa/Moxibustion, Schröpfen, Elektroakupunktur werden von der Zusatzversicherung Komplementärmedizin übernommen. Diagnose, Vaccariasamen, Pflaumenakupunktur und Chinesische Diätetik sind kostenlose Zusatzleistungen. Akupunkturerfolge ergeben sich nachweislich bei folgenden Erkrankungen: Akute und chronische Schmerzen • Kopfschmerzen, Rücken- u. Gelenksschmerzen • Fibromyalgien (Faser-Muskel-Schmerz) • Schmerzen des Kau- u. Zahnsystems • Tumorschmerzen Erkrankungen des Bewegungsapparates • Schmerzen der Wirbelsäule (Hals-Brust-Lenden) • Bandscheibenvorfall • Sehnen- und Gelenkserkrankungen • Tennisellenbogen • Chron. Hüftgelenksschmerzen • Karpaltunnel-Syndrom (Daumenballen) • Arthroseschmerzen • Nachbehandlung von Operationen bei Hüfte, Knie und Bandscheibe Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Funktionelle Herzerkrankung-Beschwerden • Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Hypotonie • Angina pectoris, Durchblutungsstörungen Neurologische Erkrankungen • Migräne, Gesichtsschmerz, Phantomschmerz • Neuralgien u. Entwicklungsstörungen im Kindesalter • Facialisparese (Gesichtslähmung) • Mitbehandlung von Lähmungen • Schlaganfall und Polyneuropathie • Schmerzen bei Gürtelrose (Zoster) • Begleitsymptome von neurolog. Erkrankungen Erkrankungen der Atemwege • Asthma • Bronchitis • gehäuft auftretende Erkältungskrankheiten Vegetative Störungen • Schlaflosigkeit, Kollaps, Schockzustand • Erschöpfungssyndrom • Innere Unruhe, Depression • Sexuelle Disharmonien, Libidostörungen Suchtkrankheiten • Beruhigungsmittelabhängigkeit • Ess-Sucht • Nikotinabusus • Alkoholmissbrauch • Drogensucht (Linderung der Entzugssymptome) Hautkrankheiten • Neurodermitis, Urtikaria, Furunkulose • Ekzeme, Herpes simplex, Psoriasis • Akne, entz. Hauterkrankungen • Schlecht heilende Wunden • Schönheit Allergien • Heuschnupfen • allergisches Asthma • Sonnenallergie • Nahrungsmittelallergien Urologische Erkrankungen • Blasenentzündung, Prostatitis • Nierenbeckenentzündung • Reizblase, funktionelle Störung des Urogenitaltraktes • Harninkontinenz • Enuresis nocturna (Bettnässen) • Impotenz Verdauungserkrankungen • Funktionelle Magen-Darm-Störung • Magengeschwüre • Gallenwegsdyskinesie, Hepatitis • Magenschleimhautentzündung • Verstopfung, Diarrhoe • Reizdarmsyndrom • chron. Dickdarmentzündung • Coliltis ulcerosa, (Morbus Crohn) Gynäkologische Erkrankungen • Menstruationsschmerzen • Zyklusunregelmässigkeiten • Fruchtbarkeitsstörungen • Ameorrhoe (Ausbleiben der Mens) • Endometriose ( Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut) • Mastopathie (Brustgewebsveränd.) • Wechseljahresbeschwerden • Schwangerschaftserbrechen • Geburtsvorbereitung • Kinderwunsch Hals-Nasen-Ohren-Augen • Sinusitis (Nasennebenhöhlen) • Tonsillitis (Mandelentzündung) • Geruchs- u. Geschmacksstörung • Hörsturz, Otitis (Mittelohrentzünd.) • Tinnitus, Stimmstörungen • M. Meniere (Drehschwindel) • Reisekrankheit • Glaukom, Konjunktivitis (Bindehaut) • Uveitis (Augenhaut), Visusschwäche • trockenes Auge, Blepharitis (Lid) • Maculadegeneration (Hautflecken) Postoperative Situationen • Förderung der Wundheilung • Vorbeugen von Entzündungen • abschwellende, schmerzlindernde, lymphflussanregende Wirkung Sonstige Indikationen • Begleittherapie bei Tumorerkrankungen • Linderung Uebelkeit bei Chemotherapie • Verbesserung des Allgemeinbefindens • Nach Operationen und Bestrahlungen • Herpes genitalis und labialis • Immunstörung

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Offen – Schliesst heute um 17:00
Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin

Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin

Wattenwylweg 21, 3006 Bern
Willkommen!

Wir heissen Sie auf den Seiten der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR herzlich willkommen! Sie suchen Informationen über Weiterbildungen in Notfallmedizin? mehr... Sie wollen einen Kurs mit notfallmedizinischem Inhalt besuchen? mehr... Wir sind für Sie da! Portrait Die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR besteht seit dem 23. November 1990, zuerst als Vereinigung von prähospital tätigen Ärzten (Vereinigung Schweizer Notärzte VSN). Am 11. März 1995 wurde in Bern der Grundstein zur Umwandlung der VSN in eine Fachgesellschaft gelegt. Nach der Vernehmlassung bei den Mitgliedern nennt sich die Gesellschaft seit dem 1. Juli 1995 Schweiz. Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR Die SGNOR wurde in den vergangenen Jahren eine anerkannte Ansprechpartnerin für Fragen des gesamten Spektrums der Notfallmedizin, sei dies die präklinische oder innerklinische Notfallmedizin, aber auch die Katastrophenmedizin. Sie wünscht sich eine konstruktive, bereichernde Zusammenarbeit mit allen an der Rettungskette beteiligten Personen und den Behörden - zur Verbesserung der Notfallmedizin im Interesse der Notfallpatienten! Die Gesellschaft zählt mittlerweile über 1'200 Mitglieder. Weiterbildung Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin / Notarzt SGNOR Im Juni 1999 wurde von der Ärztekammer der FMH in Bern der Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR genehmigt. Er trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Das Programm wurde in der Zwischenzeit mehrmals revidiert und durch die zuständigen Gremien SIWF/FMH genehmigt (13.10.2005/.6.2007 /26.5.2010 / 01.01.2018) und trägt heute sämtlichen Anforderungen Rechnung. Interdisziplinärer Schwerpunkt Klinische Notfallmedizin (SGNOR) Aus dem am 1.7.2009 in Kraft gesetzten Fähigkeitsausweis Klinische Notfallmedizin (SGNOR) wurde per 1.1.2021 - nach über vierjährigen Verhandlungen - ein interdisziplinärer Schwerpunkt. Vgl Weiterbildung Kurse Der Notarztkurs für den Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin/Notarzt (SGNOR) findet heute an 5 Standorten in den 3 Hauptlandessprachen (deutsch, französisch und italienisch) statt. Seit 2005 konnte das Kursangebot mit dem Grundkurs in Notfallmedizin (Dienstarztkurs) DAK , der sich an die Grundversorger richtet, erweitert werden. Die SGNOR ist über die verschiedenen Vertreter aus Vorstand, Kommission und Faculties direkt an der Weiterbildung « Sanitätsdienstliche Führung Grossereignis (SFG-CSAM) beteiligt. Relevante Fragen zum Thema «Grossereignis/Katastrophenmedizin» werden durch die entsprechende Vertretung im SGNOR Vorstand besprochen. • Weiterbildungs-Angebot SFG/CSAM in deutscher oder englische Sprache: https://szrnk.ch/aus-weiter-und-fortbildung • Weiterbildung-Angebot SFG(CSAM in französischer Sprache https://www.chuv.ch/fr/urgences/urg-home/formation/offres-de-cours

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VerbandKurseWeiterbildung
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Horizont GM Versicherungstreuhand GmbH

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Horizont GM Versicherungstreuhand GmbH

Bümplizstrasse 111, 3018 Bern
LEITBILD

GESCHICHTE Die HORIZONT ist im Jahre 1996 entstanden. Neben Marco Moser und Robert Koch, die noch immer dabei sind, waren auch noch weitere Gründungsmitglieder dabei. Die Gruppe HORIZONT bestand immer aus einzelnen Firmen, die alle für sich und ihre Kunden als autonome Unternehmung arbeiteten. Die HORIZONT hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Diverse neue Mitglieder haben sich der HORIZONT angeschlossen und tragen somit einem aktiven Revival bei. LEITBILD Mission Die HORIZONT bildet eine Vereinigung von einzelnen Brokern auf dem Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzmarkt. Jedes Mitglied arbeitet als eigenständiger Unternehmer - sei es als Einzelfirma oder als juristische Person - mit seinem eigenen Kundenstamm. Somit kann jedes Mitglied seine Stärken und individuelle Arbeitsweise für seine Kunden einsetzen. Neutrale Beratung, Verwaltung von Versicherungen, Vorsorgeanalysen, Pensions- und Finanzplanungen gehören zu den Kernkompetenzen der HORIZONT. Die Angebote der HORIZONT richten sich an KMU, Freiberufler und Privatpersonen. Vision Die HORIZONT soll im Markt wahrgenommen werden. Durch die Vereinigung erzielt die HORIZONT eine gewisse Grösse, ist motiviert noch weiter zu wachsen und neue Broker in die Vereinigung aufzunehmen. Im Vordergrund bleibt die persönliche Beziehung zwischen den einzelnen Brokern der HORIZONT und der Kundschaft. Werte • Lösungsorientiert; wenn ein Problem entsteht, bieten wir Lösungen an • Fachgerecht; dank mehrjährigen Erfahrungen in der Assekuranz und Weiterbildungen in mehreren Fachgebieten • Seriös; die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern basiert auf vertraglichen Grundlagen und auf gegenseitigem Vertrauen unsere Kunden • haben einen Ansprechpartner für Ihre Anliegen • können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren • profitieren von Abklärungen - z.B. Preis- Leistungsverhältnisse der Produkte • profitieren von günstigen Prämien • ersparen sich Zeit und aufwendige Abklärungen • ersparen sich administrative Arbeiten • ersparen sich Verhandlungen mit den Gesellschaften • werden von uns im Schadenfall unterstützt unsere Partner • wissen, dass die Kunden gut beraten sind und durch die HORIZONT unterstützt werden • und wir, halten uns an Vereinbarungen und pflegen einen offenen und regelmässigen Austausch unsere Mitglieder • schätzen Respekt, freundschaftlichen Umgang und professionelle Arbeit • schätzen die selbständigen Tätigkeiten und einen regelmässigen Erfahrungsaustausch in der Vereinigung

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VersicherungVersicherungsberatungVorsorgeberatung
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GESCHICHTE Die HORIZONT ist im Jahre 1996 entstanden. Neben Marco Moser und Robert Koch, die noch immer dabei sind, waren auch noch weitere Gründungsmitglieder dabei. Die Gruppe HORIZONT bestand immer aus einzelnen Firmen, die alle für sich und ihre Kunden als autonome Unternehmung arbeiteten. Die HORIZONT hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Diverse neue Mitglieder haben sich der HORIZONT angeschlossen und tragen somit einem aktiven Revival bei. LEITBILD Mission Die HORIZONT bildet eine Vereinigung von einzelnen Brokern auf dem Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzmarkt. Jedes Mitglied arbeitet als eigenständiger Unternehmer - sei es als Einzelfirma oder als juristische Person - mit seinem eigenen Kundenstamm. Somit kann jedes Mitglied seine Stärken und individuelle Arbeitsweise für seine Kunden einsetzen. Neutrale Beratung, Verwaltung von Versicherungen, Vorsorgeanalysen, Pensions- und Finanzplanungen gehören zu den Kernkompetenzen der HORIZONT. Die Angebote der HORIZONT richten sich an KMU, Freiberufler und Privatpersonen. Vision Die HORIZONT soll im Markt wahrgenommen werden. Durch die Vereinigung erzielt die HORIZONT eine gewisse Grösse, ist motiviert noch weiter zu wachsen und neue Broker in die Vereinigung aufzunehmen. Im Vordergrund bleibt die persönliche Beziehung zwischen den einzelnen Brokern der HORIZONT und der Kundschaft. Werte • Lösungsorientiert; wenn ein Problem entsteht, bieten wir Lösungen an • Fachgerecht; dank mehrjährigen Erfahrungen in der Assekuranz und Weiterbildungen in mehreren Fachgebieten • Seriös; die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern basiert auf vertraglichen Grundlagen und auf gegenseitigem Vertrauen unsere Kunden • haben einen Ansprechpartner für Ihre Anliegen • können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren • profitieren von Abklärungen - z.B. Preis- Leistungsverhältnisse der Produkte • profitieren von günstigen Prämien • ersparen sich Zeit und aufwendige Abklärungen • ersparen sich administrative Arbeiten • ersparen sich Verhandlungen mit den Gesellschaften • werden von uns im Schadenfall unterstützt unsere Partner • wissen, dass die Kunden gut beraten sind und durch die HORIZONT unterstützt werden • und wir, halten uns an Vereinbarungen und pflegen einen offenen und regelmässigen Austausch unsere Mitglieder • schätzen Respekt, freundschaftlichen Umgang und professionelle Arbeit • schätzen die selbständigen Tätigkeiten und einen regelmässigen Erfahrungsaustausch in der Vereinigung

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Verein in Bern

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Automobil Club der Schweiz

Automobil Club der Schweiz

Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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AutofahrschuleFahrschule
Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
AutofahrschuleFahrschule
ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Altay Travel GmbH

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Altay Travel GmbH

Bümplizstrasse 111, 3018 Bern
Altay Travel GmbH

Die 1995 gegründete Firma hat sich mit dem Prinzip „Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg“ auf den Weg gemacht, und ist seit dem mit Professionalität, Zuverlässigkeit und dem hervorragenden Team erfolgreich mit sicheren Schritten in der Tourismus- Branche unterwegs. Unsere Firma ist Turkish Airlines Offiziell Sales Agent Kanton Bern und ein Mitglied des TISAB Vereines und bietet Dienstleistungen in jedem Tourismus Bereich an. Seit der Gründung arbeitet auf die Kundenwünsche mit qualitativ hohen Dienstleistungen voran und hat sich während den Jahren auf dem Markt erfolgreich positioniert. Die Agentur arbeitet mit Fluggesellschaften, Tour - Operators und Hotels in enger Zusammenarbeit in Hinsicht jeglicher Destination, so dass sie in Hinsicht einem Preis – Leistungsverhältnis gegenüber anderen Konkurrenten, unserer Kundschaft „das Beste“ anbieten und dies weiterhin fortsetzen werden. Wir präsentieren in unserer Branche einen zuverlässigen Partner, wir verfolgen die neuesten Technologie- Entwicklungen und unsere Systeme sind auf dem neuesten Stand. Ziel für Uns ist es unsere Konkurrenz aussen vor zu lassen und unseren Kunden mit niedrigen Kosten den besten Service anzubieten. Schon seit 1995 haben wir und unsere geschätzten Arbeitskollegen mit Erfahrungswerten und Kompetenzen auf die Zufriedenheit unserer Kundenwünsche spezialisiert. Mit dieser Vision als Agentur verfolgen wir ein innovatives Konzept und bieten Ihnen dadurch im Tourismus- Bereich bestmögliche Alternativen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl wie Sie schnell, flexibel und kostengünstig Ihre Ferien gestalten. Zu unserer Zielsetzung gehört es, Sie bei Kultur reisen, Badeferien oder auch mit Vereinbarung von Kliniken für Augenoperationen, Sie mit renommierten Fluglinien einfach, flexibel und kostengünstig zu begleiten. Als Team von ALTAY TRAVEL freuen wir uns, Ihnen zur Verfügung zu stehen. • 28 Jahre Erfahrung • Über 150 Reiseziele

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ReisebüroAusflüge ReisenFerien
Bümplizstrasse 111, 3018 Bern
ReisebüroAusflüge ReisenFerien
Altay Travel GmbH

Die 1995 gegründete Firma hat sich mit dem Prinzip „Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg“ auf den Weg gemacht, und ist seit dem mit Professionalität, Zuverlässigkeit und dem hervorragenden Team erfolgreich mit sicheren Schritten in der Tourismus- Branche unterwegs. Unsere Firma ist Turkish Airlines Offiziell Sales Agent Kanton Bern und ein Mitglied des TISAB Vereines und bietet Dienstleistungen in jedem Tourismus Bereich an. Seit der Gründung arbeitet auf die Kundenwünsche mit qualitativ hohen Dienstleistungen voran und hat sich während den Jahren auf dem Markt erfolgreich positioniert. Die Agentur arbeitet mit Fluggesellschaften, Tour - Operators und Hotels in enger Zusammenarbeit in Hinsicht jeglicher Destination, so dass sie in Hinsicht einem Preis – Leistungsverhältnis gegenüber anderen Konkurrenten, unserer Kundschaft „das Beste“ anbieten und dies weiterhin fortsetzen werden. Wir präsentieren in unserer Branche einen zuverlässigen Partner, wir verfolgen die neuesten Technologie- Entwicklungen und unsere Systeme sind auf dem neuesten Stand. Ziel für Uns ist es unsere Konkurrenz aussen vor zu lassen und unseren Kunden mit niedrigen Kosten den besten Service anzubieten. Schon seit 1995 haben wir und unsere geschätzten Arbeitskollegen mit Erfahrungswerten und Kompetenzen auf die Zufriedenheit unserer Kundenwünsche spezialisiert. Mit dieser Vision als Agentur verfolgen wir ein innovatives Konzept und bieten Ihnen dadurch im Tourismus- Bereich bestmögliche Alternativen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl wie Sie schnell, flexibel und kostengünstig Ihre Ferien gestalten. Zu unserer Zielsetzung gehört es, Sie bei Kultur reisen, Badeferien oder auch mit Vereinbarung von Kliniken für Augenoperationen, Sie mit renommierten Fluglinien einfach, flexibel und kostengünstig zu begleiten. Als Team von ALTAY TRAVEL freuen wir uns, Ihnen zur Verfügung zu stehen. • 28 Jahre Erfahrung • Über 150 Reiseziele

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Chin. Ärztin, Akupunktur Spezialistin

Chin. Ärztin, Akupunktur Spezialistin

Schänzlistrasse 63, 3013 Bern

Chin. Ärztin 5. Generation, Master-Studium Akupunktur, über 30 J. Erfahrung in China, D. u. CH. Spricht Deutsch Qualifikation Meine Ausbildung als chinesische Ärztin der Traditionellen Chinesischen Medizin habe ich an der Universität Shanghai mit dem Schwerpunkt Akupunktur als Master, und mit Internationaler TCM-Prüfung 1988 in Shanghai / China absolviert. Weiterhin verfüge ich über einen Abschluß auch in der Schulmedizin (Betriebsärztin). Damit folge ich einer langen Akupunktur-Familientradition in 5. Generation und schaue auf eine insgesamt 27 jährige Berufserfahrung. Seit 1995 arbeitet ich auch in der Schweiz. Beruflicher Werdegang • 1985-1989 TCM-Ärztin in China / Schanghai am Seeamnn Krankenhaus, Abteilung kupunktur. • 1989-1997 TCM-Ärztin für Akupunktur in der renommierten Akupunkturpraxis in Raunheim (Deutschland) und Leukerbad (Schweiz), die mit einem Lehrauftrag der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ausgestattet ist. • 1991-2005 Dozentin für die Ausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin am Humanum Institut in Frankfurt, sowie Tutorin der deutschen Ärtzegesellschaft für Akupunktur. Dozentin mit Lehrerfahrung in Deutschland, USA und Spanien. • 1997-2008 TCM-Ärztin für Akupunktur in sieben verschiedenen schulmedizinischen Praxen und Kliniken im Rhein-Main-Gebiet (Deutschland) und weiterhin in Leukerbad (Schweiz) mit einem Lehrauftrag der Universität Mainz. • 2009-2013 TCM-Ärztin für Akupunktur in Gesundheitszentrum Zug und TCM Praxis für Akupunktur Bern. • Seit 2014 selbständige TCM-Ärztin für Akupunktur in der Praxis Dr. Roland Lütolf in Bern. • siehe auch den Artikel “Es geht immer um das Gleichgewicht” aus der Schweizerischen Ärztezeitung vom Januar 2014 Registrierungen • Naturärztin bei Naturärzte Vereinigung der Schweiz Register- NVS, Nr.E471440 • Erfahrungsmedizinische Register-EMR, ZSR Nr. A258577 • Anerkennungsausweis für die Ausübung von Akupunktur der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA, ZSR Z641249 • Anerkannte Naturärztin bei der VISANA • Anerkannte Naturärztin bei der EGK • Selbstständige Berufsausübungsbewilligung für Akupunktur des Kantonsarztes Bern und Zug Behandlungen Chinesische Diagnose Akupunktur Ohrakupunktur Moxibustion Schröpfen Vaccariasamen Elektroakupunktur Pflaumenakupunktur Chinesische Diätetik (Krankheit Ernährung) Kostenübernahme: Die Kosten für Akupunktur, Ohrakupunktur, Moxa/Moxibustion, Schröpfen, Elektroakupunktur werden von der Zusatzversicherung Komplementärmedizin übernommen. Diagnose, Vaccariasamen, Pflaumenakupunktur und Chinesische Diätetik sind kostenlose Zusatzleistungen. Akupunkturerfolge ergeben sich nachweislich bei folgenden Erkrankungen: Akute und chronische Schmerzen • Kopfschmerzen, Rücken- u. Gelenksschmerzen • Fibromyalgien (Faser-Muskel-Schmerz) • Schmerzen des Kau- u. Zahnsystems • Tumorschmerzen Erkrankungen des Bewegungsapparates • Schmerzen der Wirbelsäule (Hals-Brust-Lenden) • Bandscheibenvorfall • Sehnen- und Gelenkserkrankungen • Tennisellenbogen • Chron. Hüftgelenksschmerzen • Karpaltunnel-Syndrom (Daumenballen) • Arthroseschmerzen • Nachbehandlung von Operationen bei Hüfte, Knie und Bandscheibe Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Funktionelle Herzerkrankung-Beschwerden • Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Hypotonie • Angina pectoris, Durchblutungsstörungen Neurologische Erkrankungen • Migräne, Gesichtsschmerz, Phantomschmerz • Neuralgien u. Entwicklungsstörungen im Kindesalter • Facialisparese (Gesichtslähmung) • Mitbehandlung von Lähmungen • Schlaganfall und Polyneuropathie • Schmerzen bei Gürtelrose (Zoster) • Begleitsymptome von neurolog. Erkrankungen Erkrankungen der Atemwege • Asthma • Bronchitis • gehäuft auftretende Erkältungskrankheiten Vegetative Störungen • Schlaflosigkeit, Kollaps, Schockzustand • Erschöpfungssyndrom • Innere Unruhe, Depression • Sexuelle Disharmonien, Libidostörungen Suchtkrankheiten • Beruhigungsmittelabhängigkeit • Ess-Sucht • Nikotinabusus • Alkoholmissbrauch • Drogensucht (Linderung der Entzugssymptome) Hautkrankheiten • Neurodermitis, Urtikaria, Furunkulose • Ekzeme, Herpes simplex, Psoriasis • Akne, entz. Hauterkrankungen • Schlecht heilende Wunden • Schönheit Allergien • Heuschnupfen • allergisches Asthma • Sonnenallergie • Nahrungsmittelallergien Urologische Erkrankungen • Blasenentzündung, Prostatitis • Nierenbeckenentzündung • Reizblase, funktionelle Störung des Urogenitaltraktes • Harninkontinenz • Enuresis nocturna (Bettnässen) • Impotenz Verdauungserkrankungen • Funktionelle Magen-Darm-Störung • Magengeschwüre • Gallenwegsdyskinesie, Hepatitis • Magenschleimhautentzündung • Verstopfung, Diarrhoe • Reizdarmsyndrom • chron. Dickdarmentzündung • Coliltis ulcerosa, (Morbus Crohn) Gynäkologische Erkrankungen • Menstruationsschmerzen • Zyklusunregelmässigkeiten • Fruchtbarkeitsstörungen • Ameorrhoe (Ausbleiben der Mens) • Endometriose ( Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut) • Mastopathie (Brustgewebsveränd.) • Wechseljahresbeschwerden • Schwangerschaftserbrechen • Geburtsvorbereitung • Kinderwunsch Hals-Nasen-Ohren-Augen • Sinusitis (Nasennebenhöhlen) • Tonsillitis (Mandelentzündung) • Geruchs- u. Geschmacksstörung • Hörsturz, Otitis (Mittelohrentzünd.) • Tinnitus, Stimmstörungen • M. Meniere (Drehschwindel) • Reisekrankheit • Glaukom, Konjunktivitis (Bindehaut) • Uveitis (Augenhaut), Visusschwäche • trockenes Auge, Blepharitis (Lid) • Maculadegeneration (Hautflecken) Postoperative Situationen • Förderung der Wundheilung • Vorbeugen von Entzündungen • abschwellende, schmerzlindernde, lymphflussanregende Wirkung Sonstige Indikationen • Begleittherapie bei Tumorerkrankungen • Linderung Uebelkeit bei Chemotherapie • Verbesserung des Allgemeinbefindens • Nach Operationen und Bestrahlungen • Herpes genitalis und labialis • Immunstörung

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Akupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)Chinesische Medizin TCM
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Chin. Ärztin 5. Generation, Master-Studium Akupunktur, über 30 J. Erfahrung in China, D. u. CH. Spricht Deutsch Qualifikation Meine Ausbildung als chinesische Ärztin der Traditionellen Chinesischen Medizin habe ich an der Universität Shanghai mit dem Schwerpunkt Akupunktur als Master, und mit Internationaler TCM-Prüfung 1988 in Shanghai / China absolviert. Weiterhin verfüge ich über einen Abschluß auch in der Schulmedizin (Betriebsärztin). Damit folge ich einer langen Akupunktur-Familientradition in 5. Generation und schaue auf eine insgesamt 27 jährige Berufserfahrung. Seit 1995 arbeitet ich auch in der Schweiz. Beruflicher Werdegang • 1985-1989 TCM-Ärztin in China / Schanghai am Seeamnn Krankenhaus, Abteilung kupunktur. • 1989-1997 TCM-Ärztin für Akupunktur in der renommierten Akupunkturpraxis in Raunheim (Deutschland) und Leukerbad (Schweiz), die mit einem Lehrauftrag der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ausgestattet ist. • 1991-2005 Dozentin für die Ausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin am Humanum Institut in Frankfurt, sowie Tutorin der deutschen Ärtzegesellschaft für Akupunktur. Dozentin mit Lehrerfahrung in Deutschland, USA und Spanien. • 1997-2008 TCM-Ärztin für Akupunktur in sieben verschiedenen schulmedizinischen Praxen und Kliniken im Rhein-Main-Gebiet (Deutschland) und weiterhin in Leukerbad (Schweiz) mit einem Lehrauftrag der Universität Mainz. • 2009-2013 TCM-Ärztin für Akupunktur in Gesundheitszentrum Zug und TCM Praxis für Akupunktur Bern. • Seit 2014 selbständige TCM-Ärztin für Akupunktur in der Praxis Dr. Roland Lütolf in Bern. • siehe auch den Artikel “Es geht immer um das Gleichgewicht” aus der Schweizerischen Ärztezeitung vom Januar 2014 Registrierungen • Naturärztin bei Naturärzte Vereinigung der Schweiz Register- NVS, Nr.E471440 • Erfahrungsmedizinische Register-EMR, ZSR Nr. A258577 • Anerkennungsausweis für die Ausübung von Akupunktur der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA, ZSR Z641249 • Anerkannte Naturärztin bei der VISANA • Anerkannte Naturärztin bei der EGK • Selbstständige Berufsausübungsbewilligung für Akupunktur des Kantonsarztes Bern und Zug Behandlungen Chinesische Diagnose Akupunktur Ohrakupunktur Moxibustion Schröpfen Vaccariasamen Elektroakupunktur Pflaumenakupunktur Chinesische Diätetik (Krankheit Ernährung) Kostenübernahme: Die Kosten für Akupunktur, Ohrakupunktur, Moxa/Moxibustion, Schröpfen, Elektroakupunktur werden von der Zusatzversicherung Komplementärmedizin übernommen. Diagnose, Vaccariasamen, Pflaumenakupunktur und Chinesische Diätetik sind kostenlose Zusatzleistungen. Akupunkturerfolge ergeben sich nachweislich bei folgenden Erkrankungen: Akute und chronische Schmerzen • Kopfschmerzen, Rücken- u. Gelenksschmerzen • Fibromyalgien (Faser-Muskel-Schmerz) • Schmerzen des Kau- u. Zahnsystems • Tumorschmerzen Erkrankungen des Bewegungsapparates • Schmerzen der Wirbelsäule (Hals-Brust-Lenden) • Bandscheibenvorfall • Sehnen- und Gelenkserkrankungen • Tennisellenbogen • Chron. Hüftgelenksschmerzen • Karpaltunnel-Syndrom (Daumenballen) • Arthroseschmerzen • Nachbehandlung von Operationen bei Hüfte, Knie und Bandscheibe Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Funktionelle Herzerkrankung-Beschwerden • Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Hypotonie • Angina pectoris, Durchblutungsstörungen Neurologische Erkrankungen • Migräne, Gesichtsschmerz, Phantomschmerz • Neuralgien u. Entwicklungsstörungen im Kindesalter • Facialisparese (Gesichtslähmung) • Mitbehandlung von Lähmungen • Schlaganfall und Polyneuropathie • Schmerzen bei Gürtelrose (Zoster) • Begleitsymptome von neurolog. Erkrankungen Erkrankungen der Atemwege • Asthma • Bronchitis • gehäuft auftretende Erkältungskrankheiten Vegetative Störungen • Schlaflosigkeit, Kollaps, Schockzustand • Erschöpfungssyndrom • Innere Unruhe, Depression • Sexuelle Disharmonien, Libidostörungen Suchtkrankheiten • Beruhigungsmittelabhängigkeit • Ess-Sucht • Nikotinabusus • Alkoholmissbrauch • Drogensucht (Linderung der Entzugssymptome) Hautkrankheiten • Neurodermitis, Urtikaria, Furunkulose • Ekzeme, Herpes simplex, Psoriasis • Akne, entz. Hauterkrankungen • Schlecht heilende Wunden • Schönheit Allergien • Heuschnupfen • allergisches Asthma • Sonnenallergie • Nahrungsmittelallergien Urologische Erkrankungen • Blasenentzündung, Prostatitis • Nierenbeckenentzündung • Reizblase, funktionelle Störung des Urogenitaltraktes • Harninkontinenz • Enuresis nocturna (Bettnässen) • Impotenz Verdauungserkrankungen • Funktionelle Magen-Darm-Störung • Magengeschwüre • Gallenwegsdyskinesie, Hepatitis • Magenschleimhautentzündung • Verstopfung, Diarrhoe • Reizdarmsyndrom • chron. Dickdarmentzündung • Coliltis ulcerosa, (Morbus Crohn) Gynäkologische Erkrankungen • Menstruationsschmerzen • Zyklusunregelmässigkeiten • Fruchtbarkeitsstörungen • Ameorrhoe (Ausbleiben der Mens) • Endometriose ( Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut) • Mastopathie (Brustgewebsveränd.) • Wechseljahresbeschwerden • Schwangerschaftserbrechen • Geburtsvorbereitung • Kinderwunsch Hals-Nasen-Ohren-Augen • Sinusitis (Nasennebenhöhlen) • Tonsillitis (Mandelentzündung) • Geruchs- u. Geschmacksstörung • Hörsturz, Otitis (Mittelohrentzünd.) • Tinnitus, Stimmstörungen • M. Meniere (Drehschwindel) • Reisekrankheit • Glaukom, Konjunktivitis (Bindehaut) • Uveitis (Augenhaut), Visusschwäche • trockenes Auge, Blepharitis (Lid) • Maculadegeneration (Hautflecken) Postoperative Situationen • Förderung der Wundheilung • Vorbeugen von Entzündungen • abschwellende, schmerzlindernde, lymphflussanregende Wirkung Sonstige Indikationen • Begleittherapie bei Tumorerkrankungen • Linderung Uebelkeit bei Chemotherapie • Verbesserung des Allgemeinbefindens • Nach Operationen und Bestrahlungen • Herpes genitalis und labialis • Immunstörung

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Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin

Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin

Wattenwylweg 21, 3006 Bern
Willkommen!

Wir heissen Sie auf den Seiten der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR herzlich willkommen! Sie suchen Informationen über Weiterbildungen in Notfallmedizin? mehr... Sie wollen einen Kurs mit notfallmedizinischem Inhalt besuchen? mehr... Wir sind für Sie da! Portrait Die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR besteht seit dem 23. November 1990, zuerst als Vereinigung von prähospital tätigen Ärzten (Vereinigung Schweizer Notärzte VSN). Am 11. März 1995 wurde in Bern der Grundstein zur Umwandlung der VSN in eine Fachgesellschaft gelegt. Nach der Vernehmlassung bei den Mitgliedern nennt sich die Gesellschaft seit dem 1. Juli 1995 Schweiz. Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR Die SGNOR wurde in den vergangenen Jahren eine anerkannte Ansprechpartnerin für Fragen des gesamten Spektrums der Notfallmedizin, sei dies die präklinische oder innerklinische Notfallmedizin, aber auch die Katastrophenmedizin. Sie wünscht sich eine konstruktive, bereichernde Zusammenarbeit mit allen an der Rettungskette beteiligten Personen und den Behörden - zur Verbesserung der Notfallmedizin im Interesse der Notfallpatienten! Die Gesellschaft zählt mittlerweile über 1'200 Mitglieder. Weiterbildung Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin / Notarzt SGNOR Im Juni 1999 wurde von der Ärztekammer der FMH in Bern der Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR genehmigt. Er trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Das Programm wurde in der Zwischenzeit mehrmals revidiert und durch die zuständigen Gremien SIWF/FMH genehmigt (13.10.2005/.6.2007 /26.5.2010 / 01.01.2018) und trägt heute sämtlichen Anforderungen Rechnung. Interdisziplinärer Schwerpunkt Klinische Notfallmedizin (SGNOR) Aus dem am 1.7.2009 in Kraft gesetzten Fähigkeitsausweis Klinische Notfallmedizin (SGNOR) wurde per 1.1.2021 - nach über vierjährigen Verhandlungen - ein interdisziplinärer Schwerpunkt. Vgl Weiterbildung Kurse Der Notarztkurs für den Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin/Notarzt (SGNOR) findet heute an 5 Standorten in den 3 Hauptlandessprachen (deutsch, französisch und italienisch) statt. Seit 2005 konnte das Kursangebot mit dem Grundkurs in Notfallmedizin (Dienstarztkurs) DAK , der sich an die Grundversorger richtet, erweitert werden. Die SGNOR ist über die verschiedenen Vertreter aus Vorstand, Kommission und Faculties direkt an der Weiterbildung « Sanitätsdienstliche Führung Grossereignis (SFG-CSAM) beteiligt. Relevante Fragen zum Thema «Grossereignis/Katastrophenmedizin» werden durch die entsprechende Vertretung im SGNOR Vorstand besprochen. • Weiterbildungs-Angebot SFG/CSAM in deutscher oder englische Sprache: https://szrnk.ch/aus-weiter-und-fortbildung • Weiterbildung-Angebot SFG(CSAM in französischer Sprache https://www.chuv.ch/fr/urgences/urg-home/formation/offres-de-cours

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VerbandKurseWeiterbildung
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GESCHICHTE Die HORIZONT ist im Jahre 1996 entstanden. Neben Marco Moser und Robert Koch, die noch immer dabei sind, waren auch noch weitere Gründungsmitglieder dabei. Die Gruppe HORIZONT bestand immer aus einzelnen Firmen, die alle für sich und ihre Kunden als autonome Unternehmung arbeiteten. Die HORIZONT hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Diverse neue Mitglieder haben sich der HORIZONT angeschlossen und tragen somit einem aktiven Revival bei. LEITBILD Mission Die HORIZONT bildet eine Vereinigung von einzelnen Brokern auf dem Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzmarkt. Jedes Mitglied arbeitet als eigenständiger Unternehmer - sei es als Einzelfirma oder als juristische Person - mit seinem eigenen Kundenstamm. Somit kann jedes Mitglied seine Stärken und individuelle Arbeitsweise für seine Kunden einsetzen. Neutrale Beratung, Verwaltung von Versicherungen, Vorsorgeanalysen, Pensions- und Finanzplanungen gehören zu den Kernkompetenzen der HORIZONT. Die Angebote der HORIZONT richten sich an KMU, Freiberufler und Privatpersonen. Vision Die HORIZONT soll im Markt wahrgenommen werden. Durch die Vereinigung erzielt die HORIZONT eine gewisse Grösse, ist motiviert noch weiter zu wachsen und neue Broker in die Vereinigung aufzunehmen. Im Vordergrund bleibt die persönliche Beziehung zwischen den einzelnen Brokern der HORIZONT und der Kundschaft. Werte • Lösungsorientiert; wenn ein Problem entsteht, bieten wir Lösungen an • Fachgerecht; dank mehrjährigen Erfahrungen in der Assekuranz und Weiterbildungen in mehreren Fachgebieten • Seriös; die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern basiert auf vertraglichen Grundlagen und auf gegenseitigem Vertrauen unsere Kunden • haben einen Ansprechpartner für Ihre Anliegen • können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren • profitieren von Abklärungen - z.B. Preis- Leistungsverhältnisse der Produkte • profitieren von günstigen Prämien • ersparen sich Zeit und aufwendige Abklärungen • ersparen sich administrative Arbeiten • ersparen sich Verhandlungen mit den Gesellschaften • werden von uns im Schadenfall unterstützt unsere Partner • wissen, dass die Kunden gut beraten sind und durch die HORIZONT unterstützt werden • und wir, halten uns an Vereinbarungen und pflegen einen offenen und regelmässigen Austausch unsere Mitglieder • schätzen Respekt, freundschaftlichen Umgang und professionelle Arbeit • schätzen die selbständigen Tätigkeiten und einen regelmässigen Erfahrungsaustausch in der Vereinigung

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