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Kantonale Verwaltung in Bern

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Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Totentanz 19, 4051 Basel
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

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KircheKirchgemeindePfarramt
Totentanz 19, 4051 Basel
KircheKirchgemeindePfarramt
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

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Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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SwissLegal Dürr + Partner

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

SwissLegal Dürr + Partner

Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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Kantonale Verwaltung in Bern

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Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Totentanz 19, 4051 Basel
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

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KircheKirchgemeindePfarramt
Totentanz 19, 4051 Basel
KircheKirchgemeindePfarramt
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

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Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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