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Gesellschaft in Bern

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Raum für Körpertherapie
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Raum für Körpertherapie

Pappelweg 23, 3013 Bern
Unser Körper ist das Haus für Geist und Seele

Der Zugang zum Ganzheitlichen des Menschen kann über verschiedene Therapie-Formen angegangen werden. Die Körper- und Energiearbeit schafft Raum für Entspannung, Verbindung, Erdung und Ressourcen. Das führt zu allgemeinem Wohlergehen, zur Selbstregulation, zum besseren Fluss der Energien in den Systemen und zum Erkennen von tiefgreifenden Prozessen. Es fördert die Selbstheilungskräfte, gibt Halt und Unterstützung und löst Schmerzen und Blockaden im Bewegungsapparat. Meine Arbeit Die Anamnese ist der Einstieg in jede Sitzung. Sie bietet den Klienten Zeit zum Ankommen, schafft Raum für Klärung und erste Orientierung. Gemeinsam erstellen wir den passenden und individuellen Behandlungsablauf. Folgende Therapie-Methoden biete ich an: • Craniosacral Therapie® für Erwachsene, Schwangere, Kinder und Babys • Klassische Massage • Breuss-Massage • Therapie nach Dorn • Fussreflexzonen- Massage • Somatic Experiencing® SE • Bachblüten-Therapie Honorar: CHF 120 pro Stunde Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00/14.00-18.00 Donnerstag geschlossen. dipl. Craniosacral Therapeutin dipl. Klassische Masseurin KomplementärTherapeutin mit eidgenössischem Diplom Methode Craniosacral Therapie® EMR, ASCA, EGK und Visana anerkannt; Kostenbeteiligung der Krankenkasse bei Zusatzversicherung Mitglied bei: Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie

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Craniosacral TherapieDorn-Breuss Therapie
Pappelweg 23, 3013 Bern
Craniosacral TherapieDorn-Breuss Therapie
Unser Körper ist das Haus für Geist und Seele

Der Zugang zum Ganzheitlichen des Menschen kann über verschiedene Therapie-Formen angegangen werden. Die Körper- und Energiearbeit schafft Raum für Entspannung, Verbindung, Erdung und Ressourcen. Das führt zu allgemeinem Wohlergehen, zur Selbstregulation, zum besseren Fluss der Energien in den Systemen und zum Erkennen von tiefgreifenden Prozessen. Es fördert die Selbstheilungskräfte, gibt Halt und Unterstützung und löst Schmerzen und Blockaden im Bewegungsapparat. Meine Arbeit Die Anamnese ist der Einstieg in jede Sitzung. Sie bietet den Klienten Zeit zum Ankommen, schafft Raum für Klärung und erste Orientierung. Gemeinsam erstellen wir den passenden und individuellen Behandlungsablauf. Folgende Therapie-Methoden biete ich an: • Craniosacral Therapie® für Erwachsene, Schwangere, Kinder und Babys • Klassische Massage • Breuss-Massage • Therapie nach Dorn • Fussreflexzonen- Massage • Somatic Experiencing® SE • Bachblüten-Therapie Honorar: CHF 120 pro Stunde Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00/14.00-18.00 Donnerstag geschlossen. dipl. Craniosacral Therapeutin dipl. Klassische Masseurin KomplementärTherapeutin mit eidgenössischem Diplom Methode Craniosacral Therapie® EMR, ASCA, EGK und Visana anerkannt; Kostenbeteiligung der Krankenkasse bei Zusatzversicherung Mitglied bei: Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie

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Stiftung Systemische Therapie und Beratung

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Stiftung Systemische Therapie und Beratung

Villettemattstrasse 15, 3007 Bern
Herzlich willkommen

Das ZSB Bern (Zentrum für Systemische Therapie und Beratung Bern) ist eine eidgenössische Stiftung und integriert unter demselben Dach eine systemische Praxisgemeinschaft, ein Weiterbildungsinstitut, sowie Projektgruppen. Fort- und Weiterbildung Seit den 1990er Jahren vermittelt das ZSB Wissen und Können aus der Praxis direkt für die Praxis. • Fortbildungen zu aktuellen Themen aus Beratung und Therapie • Weiterbildungen in systemischer Therapie und Beratung • Supervisionen für Einzelne, Teams und Organisationen • Teamentwicklung Unsere Fort- und Weiterbildungen sind von den Fachgesellschaften (SYSTEMIS.CH, SGPP) und Berufsverbänden (FSP, SBAP, FMH) anerkannt. Alle Lehrkräfte am ZSB Bern weisen in ihrem Fach eine fundierte Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage aus und verfügen überwiegend über langjährige Erfahrung mit therapeutisch-beraterischem Problemlösen in komplexen Systemen. Fortbildung Weiterbildung Supervision und Selbsterfahrung Lehrkräfte Publikationen Praxisgemeinschaft Das ZSB Bern ist ein Netzwerk frei praktizierender Therapeutinnen und Therapeuten, wobei jede Therapeutin und jeder Therapeut für sich selbst verantwortlich ist, das heisst, jede und jeder führt eine freiberufliche Praxis - entweder in eigener Verantwortung oder in delegierter Verantwortung. Für eine Anmeldung bitten wir Sie höflich, sich direkt an die einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten zu wenden . Das Sekretariat ZSB Bern ist der Weiterbildung unterstellt und nimmt keine Anmeldungen für Therapien oder Beratungen entgegen. Das ZSB Bern hat nur Vermittlungsfunktion und kann keine Verantwortung für Ihr Anliegen übernehmen. Das ZSB kann Ihnen keinen Therapieplatz garantieren. Wenn Sie einen Therapieplatz erhalten, dann fragen Sie Ihre Therapeutin bzw. Ihren Therapeuten nach den administrativen Bedingungen (Anmeldung, Abrechnung etc.). Therapeuten/Therapeutinnen Kurse, Gruppen Systemische Therapie Was ist Systemische Therapie? Sowohl die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) wie auch die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) unterstützen Konzepte und Methoden, die sich an einem der anerkannten psychotherapeutischen Modelle orientieren. Dazu gehören: • Das psychoanalytische Modell • Das verhaltenstherapeutische Modell • Das systemische Modell. Diese Modelle zeichnen sich durch eine auf wissenschaftlicher Basis geprüfte Wirksamkeit aus. Alle Modelle beziehen sich auf übereinstimmende Grundwerte, die unter anderem die Würde des Menschen, die Menschenrechte, die Verantwortung gegenüber Hilfe suchenden Menschen, die therapeutische Professionalität und grösstmögliche Transparenz von Methoden und Prozessen betreffen (z.B. die berufsethischen Verhaltensregeln der Schweizerischen Vereinigung für Systemische Therapie und Beratung: PDF Ethikrichtlinien systemis.ch ). Systemische Therapie ist eine eigenständige Psychotherapierichtung und ,kann definiert werden als Intervention in komplexen menschlichen Systemen (sowohl psychische wie interpersonale Systeme) mit dem Ziel, Leiden zu lindern bzw. zu beseitigen. Hierfür werden Bedingungen realisiert, die es den Patienten unter Berücksichtigung ihrer Anliegen und Möglichkeiten erlauben, leiderzeugende Prozesse zu überwinden' (Günter Schiepek: Die Grundlagen der Systemischen Therapie - Theorie, Praxis, Forschung; Vandenhoeck & Ruprecht, 1999, S. 30). In einem Text der Schweizerischen Gesellschaft für Systemtherapie, SGS (heute systemis.ch), vom 19.5.1991 wird systemische Therapie und Beratung wie folgt definiert: Die Systemsicht menschlichen Verhaltens greift auf die allgemeine Systemtheorie zurück und basiert auf verschiedenen wissenschaftlichen Konzepten, welche die Wechselwirkung zwischen Individuum und seinem sozialen Umfeld in den Mittelpunkt stellen. Sie versteht psychische und psychosomatische Symptome als Ausdruck von Adaptationsleistungen des Individuums an die Umwelt. Symptome sind somit Ausdruck von zwischenmenschlichen und anderen psychosozialen Konflikten und können auch als biologische Stressindikatoren angesehen werden. Ziel systemtherapeutischer Arbeit ist es, stagnierende Entwicklungsprozesse in Gang zu bringen, indem systemeigene Kräfte und Möglichkeiten aktiviert und unterstützt werden. In der Praxis der Systemtherapie verbündet sich der Therapeut bzw. die Therapeutin sowohl mit dem Patienten bzw. mit der Patientin, als auch mit dessen familiären und ausserfamiliären Bezugspersonen zum entwicklungs- und lösungsorientierten "therapeutischen" System. Für dessen Aufbau fördert der Therapeut bzw. die Therapeutin die verbindliche Kooperation aller Beteiligten, sowohl während der Therapiesitzungen als auch im Alltag. Er bzw. sie schafft so einen sozial verpflichtenden formalen Rahmen für Organisations- und Entwicklungsprozesse. Systemtherapeutische Praxis kann auf jegliche psychiatrische und psychotherapeutische Methoden sowie auf Psychopharmakotherapie zurückgreifen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Therapiesitzungen mit Teilen des therapeutischen Systems stattfinden oder das therapeutische System kann auf die Therapeutin bzw. den Therapeuten und eine weitere Person begrenzt bleiben. Systemtherapie ist nicht identisch mit Familientherapie. Dokumentation und Intervision mit audiovisuellen Mitteln ist unabdingbarer Bestandteil systemtherapeutischer Arbeit.

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PsychotherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Villettemattstrasse 15, 3007 Bern
PsychotherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Herzlich willkommen

Das ZSB Bern (Zentrum für Systemische Therapie und Beratung Bern) ist eine eidgenössische Stiftung und integriert unter demselben Dach eine systemische Praxisgemeinschaft, ein Weiterbildungsinstitut, sowie Projektgruppen. Fort- und Weiterbildung Seit den 1990er Jahren vermittelt das ZSB Wissen und Können aus der Praxis direkt für die Praxis. • Fortbildungen zu aktuellen Themen aus Beratung und Therapie • Weiterbildungen in systemischer Therapie und Beratung • Supervisionen für Einzelne, Teams und Organisationen • Teamentwicklung Unsere Fort- und Weiterbildungen sind von den Fachgesellschaften (SYSTEMIS.CH, SGPP) und Berufsverbänden (FSP, SBAP, FMH) anerkannt. Alle Lehrkräfte am ZSB Bern weisen in ihrem Fach eine fundierte Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage aus und verfügen überwiegend über langjährige Erfahrung mit therapeutisch-beraterischem Problemlösen in komplexen Systemen. Fortbildung Weiterbildung Supervision und Selbsterfahrung Lehrkräfte Publikationen Praxisgemeinschaft Das ZSB Bern ist ein Netzwerk frei praktizierender Therapeutinnen und Therapeuten, wobei jede Therapeutin und jeder Therapeut für sich selbst verantwortlich ist, das heisst, jede und jeder führt eine freiberufliche Praxis - entweder in eigener Verantwortung oder in delegierter Verantwortung. Für eine Anmeldung bitten wir Sie höflich, sich direkt an die einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten zu wenden . Das Sekretariat ZSB Bern ist der Weiterbildung unterstellt und nimmt keine Anmeldungen für Therapien oder Beratungen entgegen. Das ZSB Bern hat nur Vermittlungsfunktion und kann keine Verantwortung für Ihr Anliegen übernehmen. Das ZSB kann Ihnen keinen Therapieplatz garantieren. Wenn Sie einen Therapieplatz erhalten, dann fragen Sie Ihre Therapeutin bzw. Ihren Therapeuten nach den administrativen Bedingungen (Anmeldung, Abrechnung etc.). Therapeuten/Therapeutinnen Kurse, Gruppen Systemische Therapie Was ist Systemische Therapie? Sowohl die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) wie auch die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) unterstützen Konzepte und Methoden, die sich an einem der anerkannten psychotherapeutischen Modelle orientieren. Dazu gehören: • Das psychoanalytische Modell • Das verhaltenstherapeutische Modell • Das systemische Modell. Diese Modelle zeichnen sich durch eine auf wissenschaftlicher Basis geprüfte Wirksamkeit aus. Alle Modelle beziehen sich auf übereinstimmende Grundwerte, die unter anderem die Würde des Menschen, die Menschenrechte, die Verantwortung gegenüber Hilfe suchenden Menschen, die therapeutische Professionalität und grösstmögliche Transparenz von Methoden und Prozessen betreffen (z.B. die berufsethischen Verhaltensregeln der Schweizerischen Vereinigung für Systemische Therapie und Beratung: PDF Ethikrichtlinien systemis.ch ). Systemische Therapie ist eine eigenständige Psychotherapierichtung und ,kann definiert werden als Intervention in komplexen menschlichen Systemen (sowohl psychische wie interpersonale Systeme) mit dem Ziel, Leiden zu lindern bzw. zu beseitigen. Hierfür werden Bedingungen realisiert, die es den Patienten unter Berücksichtigung ihrer Anliegen und Möglichkeiten erlauben, leiderzeugende Prozesse zu überwinden' (Günter Schiepek: Die Grundlagen der Systemischen Therapie - Theorie, Praxis, Forschung; Vandenhoeck & Ruprecht, 1999, S. 30). In einem Text der Schweizerischen Gesellschaft für Systemtherapie, SGS (heute systemis.ch), vom 19.5.1991 wird systemische Therapie und Beratung wie folgt definiert: Die Systemsicht menschlichen Verhaltens greift auf die allgemeine Systemtheorie zurück und basiert auf verschiedenen wissenschaftlichen Konzepten, welche die Wechselwirkung zwischen Individuum und seinem sozialen Umfeld in den Mittelpunkt stellen. Sie versteht psychische und psychosomatische Symptome als Ausdruck von Adaptationsleistungen des Individuums an die Umwelt. Symptome sind somit Ausdruck von zwischenmenschlichen und anderen psychosozialen Konflikten und können auch als biologische Stressindikatoren angesehen werden. Ziel systemtherapeutischer Arbeit ist es, stagnierende Entwicklungsprozesse in Gang zu bringen, indem systemeigene Kräfte und Möglichkeiten aktiviert und unterstützt werden. In der Praxis der Systemtherapie verbündet sich der Therapeut bzw. die Therapeutin sowohl mit dem Patienten bzw. mit der Patientin, als auch mit dessen familiären und ausserfamiliären Bezugspersonen zum entwicklungs- und lösungsorientierten "therapeutischen" System. Für dessen Aufbau fördert der Therapeut bzw. die Therapeutin die verbindliche Kooperation aller Beteiligten, sowohl während der Therapiesitzungen als auch im Alltag. Er bzw. sie schafft so einen sozial verpflichtenden formalen Rahmen für Organisations- und Entwicklungsprozesse. Systemtherapeutische Praxis kann auf jegliche psychiatrische und psychotherapeutische Methoden sowie auf Psychopharmakotherapie zurückgreifen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Therapiesitzungen mit Teilen des therapeutischen Systems stattfinden oder das therapeutische System kann auf die Therapeutin bzw. den Therapeuten und eine weitere Person begrenzt bleiben. Systemtherapie ist nicht identisch mit Familientherapie. Dokumentation und Intervision mit audiovisuellen Mitteln ist unabdingbarer Bestandteil systemtherapeutischer Arbeit.

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Von Graffenried Recht
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Von Graffenried Recht

Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltNotarAdvokaturbüro
Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AnwaltNotarAdvokaturbüro

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Marktgasse 18, 3011 Bern
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Haussener und Partner Notare AG
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Haussener und Partner Notare AG

Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
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Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüro
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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Raum für Körpertherapie
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Raum für Körpertherapie

Pappelweg 23, 3013 Bern
Unser Körper ist das Haus für Geist und Seele

Der Zugang zum Ganzheitlichen des Menschen kann über verschiedene Therapie-Formen angegangen werden. Die Körper- und Energiearbeit schafft Raum für Entspannung, Verbindung, Erdung und Ressourcen. Das führt zu allgemeinem Wohlergehen, zur Selbstregulation, zum besseren Fluss der Energien in den Systemen und zum Erkennen von tiefgreifenden Prozessen. Es fördert die Selbstheilungskräfte, gibt Halt und Unterstützung und löst Schmerzen und Blockaden im Bewegungsapparat. Meine Arbeit Die Anamnese ist der Einstieg in jede Sitzung. Sie bietet den Klienten Zeit zum Ankommen, schafft Raum für Klärung und erste Orientierung. Gemeinsam erstellen wir den passenden und individuellen Behandlungsablauf. Folgende Therapie-Methoden biete ich an: • Craniosacral Therapie® für Erwachsene, Schwangere, Kinder und Babys • Klassische Massage • Breuss-Massage • Therapie nach Dorn • Fussreflexzonen- Massage • Somatic Experiencing® SE • Bachblüten-Therapie Honorar: CHF 120 pro Stunde Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00/14.00-18.00 Donnerstag geschlossen. dipl. Craniosacral Therapeutin dipl. Klassische Masseurin KomplementärTherapeutin mit eidgenössischem Diplom Methode Craniosacral Therapie® EMR, ASCA, EGK und Visana anerkannt; Kostenbeteiligung der Krankenkasse bei Zusatzversicherung Mitglied bei: Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie

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Craniosacral TherapieDorn-Breuss Therapie
Pappelweg 23, 3013 Bern
Craniosacral TherapieDorn-Breuss Therapie
Unser Körper ist das Haus für Geist und Seele

Der Zugang zum Ganzheitlichen des Menschen kann über verschiedene Therapie-Formen angegangen werden. Die Körper- und Energiearbeit schafft Raum für Entspannung, Verbindung, Erdung und Ressourcen. Das führt zu allgemeinem Wohlergehen, zur Selbstregulation, zum besseren Fluss der Energien in den Systemen und zum Erkennen von tiefgreifenden Prozessen. Es fördert die Selbstheilungskräfte, gibt Halt und Unterstützung und löst Schmerzen und Blockaden im Bewegungsapparat. Meine Arbeit Die Anamnese ist der Einstieg in jede Sitzung. Sie bietet den Klienten Zeit zum Ankommen, schafft Raum für Klärung und erste Orientierung. Gemeinsam erstellen wir den passenden und individuellen Behandlungsablauf. Folgende Therapie-Methoden biete ich an: • Craniosacral Therapie® für Erwachsene, Schwangere, Kinder und Babys • Klassische Massage • Breuss-Massage • Therapie nach Dorn • Fussreflexzonen- Massage • Somatic Experiencing® SE • Bachblüten-Therapie Honorar: CHF 120 pro Stunde Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00/14.00-18.00 Donnerstag geschlossen. dipl. Craniosacral Therapeutin dipl. Klassische Masseurin KomplementärTherapeutin mit eidgenössischem Diplom Methode Craniosacral Therapie® EMR, ASCA, EGK und Visana anerkannt; Kostenbeteiligung der Krankenkasse bei Zusatzversicherung Mitglied bei: Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie

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Stiftung Systemische Therapie und Beratung

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Stiftung Systemische Therapie und Beratung

Villettemattstrasse 15, 3007 Bern
Herzlich willkommen

Das ZSB Bern (Zentrum für Systemische Therapie und Beratung Bern) ist eine eidgenössische Stiftung und integriert unter demselben Dach eine systemische Praxisgemeinschaft, ein Weiterbildungsinstitut, sowie Projektgruppen. Fort- und Weiterbildung Seit den 1990er Jahren vermittelt das ZSB Wissen und Können aus der Praxis direkt für die Praxis. • Fortbildungen zu aktuellen Themen aus Beratung und Therapie • Weiterbildungen in systemischer Therapie und Beratung • Supervisionen für Einzelne, Teams und Organisationen • Teamentwicklung Unsere Fort- und Weiterbildungen sind von den Fachgesellschaften (SYSTEMIS.CH, SGPP) und Berufsverbänden (FSP, SBAP, FMH) anerkannt. Alle Lehrkräfte am ZSB Bern weisen in ihrem Fach eine fundierte Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage aus und verfügen überwiegend über langjährige Erfahrung mit therapeutisch-beraterischem Problemlösen in komplexen Systemen. Fortbildung Weiterbildung Supervision und Selbsterfahrung Lehrkräfte Publikationen Praxisgemeinschaft Das ZSB Bern ist ein Netzwerk frei praktizierender Therapeutinnen und Therapeuten, wobei jede Therapeutin und jeder Therapeut für sich selbst verantwortlich ist, das heisst, jede und jeder führt eine freiberufliche Praxis - entweder in eigener Verantwortung oder in delegierter Verantwortung. Für eine Anmeldung bitten wir Sie höflich, sich direkt an die einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten zu wenden . Das Sekretariat ZSB Bern ist der Weiterbildung unterstellt und nimmt keine Anmeldungen für Therapien oder Beratungen entgegen. Das ZSB Bern hat nur Vermittlungsfunktion und kann keine Verantwortung für Ihr Anliegen übernehmen. Das ZSB kann Ihnen keinen Therapieplatz garantieren. Wenn Sie einen Therapieplatz erhalten, dann fragen Sie Ihre Therapeutin bzw. Ihren Therapeuten nach den administrativen Bedingungen (Anmeldung, Abrechnung etc.). Therapeuten/Therapeutinnen Kurse, Gruppen Systemische Therapie Was ist Systemische Therapie? Sowohl die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) wie auch die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) unterstützen Konzepte und Methoden, die sich an einem der anerkannten psychotherapeutischen Modelle orientieren. Dazu gehören: • Das psychoanalytische Modell • Das verhaltenstherapeutische Modell • Das systemische Modell. Diese Modelle zeichnen sich durch eine auf wissenschaftlicher Basis geprüfte Wirksamkeit aus. Alle Modelle beziehen sich auf übereinstimmende Grundwerte, die unter anderem die Würde des Menschen, die Menschenrechte, die Verantwortung gegenüber Hilfe suchenden Menschen, die therapeutische Professionalität und grösstmögliche Transparenz von Methoden und Prozessen betreffen (z.B. die berufsethischen Verhaltensregeln der Schweizerischen Vereinigung für Systemische Therapie und Beratung: PDF Ethikrichtlinien systemis.ch ). Systemische Therapie ist eine eigenständige Psychotherapierichtung und ,kann definiert werden als Intervention in komplexen menschlichen Systemen (sowohl psychische wie interpersonale Systeme) mit dem Ziel, Leiden zu lindern bzw. zu beseitigen. Hierfür werden Bedingungen realisiert, die es den Patienten unter Berücksichtigung ihrer Anliegen und Möglichkeiten erlauben, leiderzeugende Prozesse zu überwinden' (Günter Schiepek: Die Grundlagen der Systemischen Therapie - Theorie, Praxis, Forschung; Vandenhoeck & Ruprecht, 1999, S. 30). In einem Text der Schweizerischen Gesellschaft für Systemtherapie, SGS (heute systemis.ch), vom 19.5.1991 wird systemische Therapie und Beratung wie folgt definiert: Die Systemsicht menschlichen Verhaltens greift auf die allgemeine Systemtheorie zurück und basiert auf verschiedenen wissenschaftlichen Konzepten, welche die Wechselwirkung zwischen Individuum und seinem sozialen Umfeld in den Mittelpunkt stellen. Sie versteht psychische und psychosomatische Symptome als Ausdruck von Adaptationsleistungen des Individuums an die Umwelt. Symptome sind somit Ausdruck von zwischenmenschlichen und anderen psychosozialen Konflikten und können auch als biologische Stressindikatoren angesehen werden. Ziel systemtherapeutischer Arbeit ist es, stagnierende Entwicklungsprozesse in Gang zu bringen, indem systemeigene Kräfte und Möglichkeiten aktiviert und unterstützt werden. In der Praxis der Systemtherapie verbündet sich der Therapeut bzw. die Therapeutin sowohl mit dem Patienten bzw. mit der Patientin, als auch mit dessen familiären und ausserfamiliären Bezugspersonen zum entwicklungs- und lösungsorientierten "therapeutischen" System. Für dessen Aufbau fördert der Therapeut bzw. die Therapeutin die verbindliche Kooperation aller Beteiligten, sowohl während der Therapiesitzungen als auch im Alltag. Er bzw. sie schafft so einen sozial verpflichtenden formalen Rahmen für Organisations- und Entwicklungsprozesse. Systemtherapeutische Praxis kann auf jegliche psychiatrische und psychotherapeutische Methoden sowie auf Psychopharmakotherapie zurückgreifen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Therapiesitzungen mit Teilen des therapeutischen Systems stattfinden oder das therapeutische System kann auf die Therapeutin bzw. den Therapeuten und eine weitere Person begrenzt bleiben. Systemtherapie ist nicht identisch mit Familientherapie. Dokumentation und Intervision mit audiovisuellen Mitteln ist unabdingbarer Bestandteil systemtherapeutischer Arbeit.

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PsychotherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Villettemattstrasse 15, 3007 Bern
PsychotherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Herzlich willkommen

Das ZSB Bern (Zentrum für Systemische Therapie und Beratung Bern) ist eine eidgenössische Stiftung und integriert unter demselben Dach eine systemische Praxisgemeinschaft, ein Weiterbildungsinstitut, sowie Projektgruppen. Fort- und Weiterbildung Seit den 1990er Jahren vermittelt das ZSB Wissen und Können aus der Praxis direkt für die Praxis. • Fortbildungen zu aktuellen Themen aus Beratung und Therapie • Weiterbildungen in systemischer Therapie und Beratung • Supervisionen für Einzelne, Teams und Organisationen • Teamentwicklung Unsere Fort- und Weiterbildungen sind von den Fachgesellschaften (SYSTEMIS.CH, SGPP) und Berufsverbänden (FSP, SBAP, FMH) anerkannt. Alle Lehrkräfte am ZSB Bern weisen in ihrem Fach eine fundierte Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage aus und verfügen überwiegend über langjährige Erfahrung mit therapeutisch-beraterischem Problemlösen in komplexen Systemen. Fortbildung Weiterbildung Supervision und Selbsterfahrung Lehrkräfte Publikationen Praxisgemeinschaft Das ZSB Bern ist ein Netzwerk frei praktizierender Therapeutinnen und Therapeuten, wobei jede Therapeutin und jeder Therapeut für sich selbst verantwortlich ist, das heisst, jede und jeder führt eine freiberufliche Praxis - entweder in eigener Verantwortung oder in delegierter Verantwortung. Für eine Anmeldung bitten wir Sie höflich, sich direkt an die einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten zu wenden . Das Sekretariat ZSB Bern ist der Weiterbildung unterstellt und nimmt keine Anmeldungen für Therapien oder Beratungen entgegen. Das ZSB Bern hat nur Vermittlungsfunktion und kann keine Verantwortung für Ihr Anliegen übernehmen. Das ZSB kann Ihnen keinen Therapieplatz garantieren. Wenn Sie einen Therapieplatz erhalten, dann fragen Sie Ihre Therapeutin bzw. Ihren Therapeuten nach den administrativen Bedingungen (Anmeldung, Abrechnung etc.). Therapeuten/Therapeutinnen Kurse, Gruppen Systemische Therapie Was ist Systemische Therapie? Sowohl die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) wie auch die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) unterstützen Konzepte und Methoden, die sich an einem der anerkannten psychotherapeutischen Modelle orientieren. Dazu gehören: • Das psychoanalytische Modell • Das verhaltenstherapeutische Modell • Das systemische Modell. Diese Modelle zeichnen sich durch eine auf wissenschaftlicher Basis geprüfte Wirksamkeit aus. Alle Modelle beziehen sich auf übereinstimmende Grundwerte, die unter anderem die Würde des Menschen, die Menschenrechte, die Verantwortung gegenüber Hilfe suchenden Menschen, die therapeutische Professionalität und grösstmögliche Transparenz von Methoden und Prozessen betreffen (z.B. die berufsethischen Verhaltensregeln der Schweizerischen Vereinigung für Systemische Therapie und Beratung: PDF Ethikrichtlinien systemis.ch ). Systemische Therapie ist eine eigenständige Psychotherapierichtung und ,kann definiert werden als Intervention in komplexen menschlichen Systemen (sowohl psychische wie interpersonale Systeme) mit dem Ziel, Leiden zu lindern bzw. zu beseitigen. Hierfür werden Bedingungen realisiert, die es den Patienten unter Berücksichtigung ihrer Anliegen und Möglichkeiten erlauben, leiderzeugende Prozesse zu überwinden' (Günter Schiepek: Die Grundlagen der Systemischen Therapie - Theorie, Praxis, Forschung; Vandenhoeck & Ruprecht, 1999, S. 30). In einem Text der Schweizerischen Gesellschaft für Systemtherapie, SGS (heute systemis.ch), vom 19.5.1991 wird systemische Therapie und Beratung wie folgt definiert: Die Systemsicht menschlichen Verhaltens greift auf die allgemeine Systemtheorie zurück und basiert auf verschiedenen wissenschaftlichen Konzepten, welche die Wechselwirkung zwischen Individuum und seinem sozialen Umfeld in den Mittelpunkt stellen. Sie versteht psychische und psychosomatische Symptome als Ausdruck von Adaptationsleistungen des Individuums an die Umwelt. Symptome sind somit Ausdruck von zwischenmenschlichen und anderen psychosozialen Konflikten und können auch als biologische Stressindikatoren angesehen werden. Ziel systemtherapeutischer Arbeit ist es, stagnierende Entwicklungsprozesse in Gang zu bringen, indem systemeigene Kräfte und Möglichkeiten aktiviert und unterstützt werden. In der Praxis der Systemtherapie verbündet sich der Therapeut bzw. die Therapeutin sowohl mit dem Patienten bzw. mit der Patientin, als auch mit dessen familiären und ausserfamiliären Bezugspersonen zum entwicklungs- und lösungsorientierten "therapeutischen" System. Für dessen Aufbau fördert der Therapeut bzw. die Therapeutin die verbindliche Kooperation aller Beteiligten, sowohl während der Therapiesitzungen als auch im Alltag. Er bzw. sie schafft so einen sozial verpflichtenden formalen Rahmen für Organisations- und Entwicklungsprozesse. Systemtherapeutische Praxis kann auf jegliche psychiatrische und psychotherapeutische Methoden sowie auf Psychopharmakotherapie zurückgreifen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Therapiesitzungen mit Teilen des therapeutischen Systems stattfinden oder das therapeutische System kann auf die Therapeutin bzw. den Therapeuten und eine weitere Person begrenzt bleiben. Systemtherapie ist nicht identisch mit Familientherapie. Dokumentation und Intervision mit audiovisuellen Mitteln ist unabdingbarer Bestandteil systemtherapeutischer Arbeit.

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Von Graffenried Recht
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Von Graffenried Recht

Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltNotarAdvokaturbüro
Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AnwaltNotarAdvokaturbüro

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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Kramer Friedrich

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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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