Die sehr persönlichen Vorsorgevollmachten spielen neben den Patientenverfügungen im Rahmen des vorgezogenen Treffens von Entscheidungen eine zentrale Rolle. Vorsorgevollmachten dienen in der Hauptsache der Person, die sie verfasst oder für sich anfertigen lässt. Vertrauenswürdige Menschen aus dem engen oder weiteren Familienkreis, Bekannte oder Aussenstehende der eigenen Wahl werden bestimmte Rechte und Pflichten übertragen. Damit ist das Fällen von Entscheidungen sowie die Durchführung privater und öffentlicher Geschäfte gemeint. Ohne Vollmachten würde diese Ermächtigung zunächst erst einmal an einen amtlich bestellten Berufsbetreuer gehen.
Aufgrund der getroffenen Aussagen wird die Bevollmächtigung als juristisches Instrument bezeichnet. Es beinhaltet beispielsweise die Regelung von Finanzgeschäften, die gerichtliche und behördliche Vertretung sowie die Berechtigung für die Abwicklung von Abschlüssen und das Unterzeichnen oder Ablehnen von Verträgen.
Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmachten und der Patientenverfügung haben die Vollmachtgeber freie Hand. Sie müssen nicht alle Punkte komplett regeln, können das aber tun.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung sind normalerweise für jedermann notwendig. Bevollmächtigte erhalten damit eingeschränkte Rechte. Der Stellenwert der Vorsorgevollmachten ist die erste Position. Eine zweitrangige Priorität haben die Patientenverfügungen und die an dritter Stelle steht die Betreuungsvollmacht. Am besten ist Mann oder Frau gerüstet, wenn alle drei Dokumente verfügbar sind.
Vorsorgevollmachten gewährleisten die Ermächtigung einer Vertrauensperson, verschiedene Massnahmen in Vertretung und im Sinne des Vollmachterteilers durchzuführen. Vorsorgevollmachten beziehen sich daher auf verschiedene Bereiche des Lebens:
Vorsorgevollmachten sind nicht ausreichend, wenn es um eine Betreuung infolge eines medizinischen Notfalls geht. Für eine solche Situation sollten Vorsorgevollmachten durch eine Generalvollmacht ergänzt werden. In Kombination mit einer Generalvollmacht ist der Wille hieb- und stichfest. Eine Vorsorge-Bevollmächtigung, eine Generalvollmacht und eine Betreuungsverfügung können gemeinsam mit dem Notar oder einem Rechtsanwalt ausgearbeitet werden.
Vorsorgevollmachten stellen eine Absicherung des Vollmachtgebers im Bedarfsfall dar und konkretisieren die Handlungsbereiche. Menschen mit Vorsorgevollmachten müssen keine Befürchtungen haben, einen amtlichen Betreuer zu erhalten, der ihre Interessen vertritt. Damit Vorsorgevollmachten einen ausreichenden Handlungsraum bieten und bürokratische Vorgänge vereinfachen, sind verschiedene Kriterien vorrangig:
Vollmachtgeber sollten auf Vollständigkeit achten. Das heisst, dass möglichst alle, für den Alltag und die weitere Lebensgestaltung relevanten Bereiche seitens des Vollmachtgebers aufgeführt werden. Dazu gehören:
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In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Vollmacht zu splitten. Auf eigenen Wunsch und auf Anregung durch die Bevollmächtigten. Maximal zwei Verantwortliche sind empfehlenswert. Werden zu viele Menschen in die Vollmacht eingebunden, kann das durch Meinungsverschiedenheiten zu einer Einschränkung der Interessenwahrnehmung führen. Durch eine Untervollmacht wird der Entscheidungsbereich der Personen erweitert, wenn das sinnvoll wäre.
Ja, wenn alle anderen formalen und inhaltlichen Aspekte erfüllt sind. Die notarielle Beglaubigung kann, muss aber nicht erfolgen. Ein Notar übernimmt lediglich die Funktion der Prüfung, ob die Unterschrift tatsächlich echt ist. Darüber hinaus beinhaltet die Aufgabe des Notars die Feststellung der Geschäftsfähigkeit sowie die Klärung der enthaltenen Sachverhalte und die Aufklärung über die rechtliche Bedeutung des Dokuments.
Eine Ungültigkeit liegt vor, wenn der Vollmachtgeber beim Schreiben des Dokuments nicht geschäftsfähig war. Dann wird von einer Unwirksamkeit gesprochen. Fehlende Geschäftsfähigkeit ist ein Zustand, in dem eine Person keine selbstständigen Rechtsgeschäfte mehr tätigen kann. Das kann bei einer demenziellen Erkrankung der Fall sein. Unwirksam sind Vorsorgevollmachten auch dann, wenn eine im Sonderfall notwendige Beglaubigung fehlt.
Hat eine notarielle Beglaubigung stattgefunden, werden Vorsorgevollmachten im sogenannten Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer jederzeit abrufbar archiviert. Alternativ werden Vorsorgevollmachten häufig daheim aufbewahrt oder privat an das Vorsorgeregister weitergereicht. Eine andere Möglichkeit ist das Hinterlegen bei einem Bevollmächtigten wie einem Familienmitglied oder einem zuverlässigen Freund oder einen vom Gericht bestellten Berufsbetreuer. Ein Rechtsanwalt kann die Aufbewahrung von Vorsorgevollmachten ebenfalls veranlassen.
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