Der Ausschuss für Bankenaufsicht wurde bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) 1975 gegründet. In den 1980er Jahren konzentrierte man sich aufgrund von Bankenpleiten auf die weltweite grundlegende Eigenkapitalausstattung. Die wichtigsten Änderungen und Festlegungen wurden in den Basel-Regeln festgehalten. Die Forderungen einer Bank müssen nach Basel-I je nach Risikoklasse mit einem bestimmten Mindesteigenkapital ausgestattet sein. Nach Basel-II müssen vor einer Kreditvergabe entsprechende Bewertungen bezüglich des Zahlungsausfallrisikos vorgenommen werden. Banken sind nach Basel-III angehalten, ihr Kernkapital und ihre Risikodeckung zu verbessern. Nach Basel-IV unterliegen Kapitalanforderungen von mindestens 72,5 % den standardisierten Ansätzen. Alle Basler-Richtlinien sind als Konsequenzen von Bankenkrisen entstanden.
Nach Basel-I muss das Verhältnis von anrechenbaren Eigenmitteln zu den risikogewichteten Aktiva grösser gleich 8 % sein. Die ausgewiesenen Forderungen der Schuldner in den Aktiva werden dabei in vier Risikoklassen eingeteilt mit entsprechend zugeordneten Prozentsätzen. Für die Eigenkapitalunterlegung der verschiedenen Kredite gilt die folgende Berechnungsformel:Eigenkapitalunterlegung = Kreditsumme x 8 % x Prozentsatz der RisikoklasseDie Prozentsätze sind wie folgt festgelegt worden:
Das Hauptaugenmerk bei Basel-II liegt in einer differenzierten Betrachtungsweise der Unternehmen bezüglich des Risikos eines Zahlungsausfalles. Die Eigenkapitalanforderungen, die durch ein Rating bestimmt werden, liegen zwischen 1,6 und 12 %. Daraus folgt, dass Unternehmen mit einem guten Rating einen günstigeren Kredit erhalten als andere. Ebenso werden Risikomanagement und neue Entwicklungen am Finanzmarkt einbezogen. Zur Stärkung der Marktdisziplin wurden Offenlegungspflichten neu formuliert. Es entstanden die drei Säulen von Basel-II für ein solides und sicheres Finanzsystem.
Hierzu gehört die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung für Kredite, operationelle Risiken und Marktrisiken.
Hier sind enthalten die Anforderungen für das Risikomanagement für Banken sowie die Überprüfung der Vorschriften und das Einschreiten bei deren Verletzung.
Hier enthalten sind die Offenlegungspflichten für Banken. Bei Basel-II werden ausserdem noch weitere Ziele verfolgt. Dazu gehören die:
Ziel von Basel-III war die weitere Stärkung des Bankenkernkapitals, das sich aus der Summe von Geschäftskapital und Gewinnrücklagen ergibt. Zur weiteren Stärkung wurden Schritte eingebunden bezüglich dem Hybridkapital und dem Klasse II-Kapital. Das Ziel hierbei war die Verbesserung der Risikodeckung durch:
Basel-IV wurde auf 2023 verschoben und zur Diskussion gestellt. Das Hauptanliegen ist hierbei die Kapitalquote. Basel-IV gilt als Fortschreibung zu Basel-III. Die Anforderungen sind wie folgt festgelegt:
Mit den Beschlüssen sollten die gesamtwirtschaftlichen Risiken einer Bankenpleite reduziert werden. Für eine Kreditvergabe müssen Kreditinstitute ausreichend Kapital vorweisen können. Daher sind Kreditinstitute interessiert, Kredite mit möglichst geringem Risiko zu vergeben. Mögliche Kreditnehmer werden geprüft und es wird ein Scoring angefertigt. Kreditnehmer mit wenig Eigengeldvermögen und einer geringen Bonität müssen laut Basel-III entweder mit hohen Zinsen rechnen oder der Kreditantrag wird prinzipiell abgelehnt. Weist ein Kreditnehmer eine gute Bonität aus mit einer ausreichenden Eigenkapitalquote, profitiert er von weitaus besseren Konditionen. Über einen Kreditrechner ermittelt der Interessent seine Konditionen.
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Bisher galt aus dem Jahre 2009, dass Kreditinstitute risikobehaftete Aktiva für Wertpapierpositionen oder Kreditforderungen mindestens 8 % Eigengeldvermögen haben. Für die Kreditvergabe würde das bedeuten, dass pro Euro Eigengeldvermögen 12,50 € auf dem Spiel stünden. Ein zusätzlicher Kapitalpuffer auf gewährte Kredite wird mit weiteren 2,5 % bis 5 % angesetzt.
CCB oder Capital Conservation Buffer soll für Kreditinstitute die Verlustabsorptionsfähigkeit verbessern. Die Höhe des Puffers beträgt 2,5 % der risikogewichteten Aktiva. Ziel dahinter ist es, Bankenpleiten mit ihren entsprechend umfassenden Auswirkungen auf den Gesamtmarkt zu vermeiden und mehr Vertrauen zu schaffen. Entscheidungen dazu sind EU-weit gültig. Neue Regelungen stehen im Raum.
Das Eigengeldvermögen von Kreditinstituten setzt sich aus drei Bereichen zusammen. Dazu gehören das Kern-Kapital, das Ergänzungskapital und die Drittrangmittel. Dieses als haftend geltende Eigengeldvermögen soll zu den Risiken angepasst sein, um Einlagen von Gläubigern nicht zu gefährden. Das wiederum soll Vertrauen in die Banken schaffen uns Risiken einer Pleite minimieren.
Die Tier-1-Kaptialquote ist das Verhältnis von Tier-1-Kapital zu gewichteten Risikopositionen. Die Quote sagt aus, wie viel mit Risiko behaftete Posten in der Bilanz durch eigenes Kapital gedeckt sind. Das betrifft besonders die Risikoposten Kredite und Geldanlagen. Der Begriff ist insbesondere nach der Finanzkrise von 2008 und 2009 in den Fokus gerückt.
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