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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Fricker Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei im Freiamt

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüro
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri AG
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Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei im Freiamt

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Bangerter Friedli & Partner

Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 ThunPostfach, 3602 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
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Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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Hadorn Hans Martin

Hadorn Hans Martin

Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen
Notariat - Advokatur - Mediation

Ihre Kontakte: Hans Martin Hadorn Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAV hansmartin.hadorn@hadorngraf.ch Melanie Bütschi Rechtsanwältin & Notarin melanie.buetschi@hadorngraf.ch Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Unsere Dienstleistungen: Notariat: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw.) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Eheverträge • Güterrechtliche Inventare Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Vorsorge • Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten Prozessrecht • Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht • Trennungs- oder Scheidungsverfahren • Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen • Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht • Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche • Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung • Erbteilung • Nachlassplanung Mietrecht • Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten • Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten • Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz • Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern • Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht • Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. • Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Öffentliches und privates Baurecht • Beratung bei Bauvorhaben (Planungen, Erschliessungen, Enteignungen) • Ausarbeitung von Kauf- und Werkverträgen • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Wir helfen Ihnen, damit Sie Ihr Recht rasch durchsetzen können. Mediation: Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht • Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation • Freiwilligkeit • Akzeptanz • Offenheit • Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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NotarAdvokaturbüroMediation
Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen
NotarAdvokaturbüroMediation
Notariat - Advokatur - Mediation

Ihre Kontakte: Hans Martin Hadorn Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAV hansmartin.hadorn@hadorngraf.ch Melanie Bütschi Rechtsanwältin & Notarin melanie.buetschi@hadorngraf.ch Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Unsere Dienstleistungen: Notariat: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw.) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Eheverträge • Güterrechtliche Inventare Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Vorsorge • Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten Prozessrecht • Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht • Trennungs- oder Scheidungsverfahren • Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen • Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht • Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche • Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung • Erbteilung • Nachlassplanung Mietrecht • Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten • Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten • Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz • Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern • Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht • Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. • Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Öffentliches und privates Baurecht • Beratung bei Bauvorhaben (Planungen, Erschliessungen, Enteignungen) • Ausarbeitung von Kauf- und Werkverträgen • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Wir helfen Ihnen, damit Sie Ihr Recht rasch durchsetzen können. Mediation: Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht • Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation • Freiwilligkeit • Akzeptanz • Offenheit • Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Fricker Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei im Freiamt

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüro
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri AG
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Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei im Freiamt

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Bangerter Friedli & Partner

Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 ThunPostfach, 3602 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
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Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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Hadorn Hans Martin

Hadorn Hans Martin

Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen
Notariat - Advokatur - Mediation

Ihre Kontakte: Hans Martin Hadorn Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAV hansmartin.hadorn@hadorngraf.ch Melanie Bütschi Rechtsanwältin & Notarin melanie.buetschi@hadorngraf.ch Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Unsere Dienstleistungen: Notariat: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw.) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Eheverträge • Güterrechtliche Inventare Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Vorsorge • Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten Prozessrecht • Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht • Trennungs- oder Scheidungsverfahren • Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen • Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht • Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche • Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung • Erbteilung • Nachlassplanung Mietrecht • Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten • Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten • Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz • Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern • Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht • Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. • Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Öffentliches und privates Baurecht • Beratung bei Bauvorhaben (Planungen, Erschliessungen, Enteignungen) • Ausarbeitung von Kauf- und Werkverträgen • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Wir helfen Ihnen, damit Sie Ihr Recht rasch durchsetzen können. Mediation: Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht • Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation • Freiwilligkeit • Akzeptanz • Offenheit • Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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NotarAdvokaturbüroMediation
Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen
NotarAdvokaturbüroMediation
Notariat - Advokatur - Mediation

Ihre Kontakte: Hans Martin Hadorn Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAV hansmartin.hadorn@hadorngraf.ch Melanie Bütschi Rechtsanwältin & Notarin melanie.buetschi@hadorngraf.ch Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Unsere Dienstleistungen: Notariat: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw.) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Eheverträge • Güterrechtliche Inventare Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Vorsorge • Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten Prozessrecht • Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht • Trennungs- oder Scheidungsverfahren • Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen • Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht • Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche • Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung • Erbteilung • Nachlassplanung Mietrecht • Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten • Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten • Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz • Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern • Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht • Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. • Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Öffentliches und privates Baurecht • Beratung bei Bauvorhaben (Planungen, Erschliessungen, Enteignungen) • Ausarbeitung von Kauf- und Werkverträgen • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Wir helfen Ihnen, damit Sie Ihr Recht rasch durchsetzen können. Mediation: Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht • Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation • Freiwilligkeit • Akzeptanz • Offenheit • Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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