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fiona in switzerland

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naef ortho

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naef ortho

Gartenweg 12, 4310 Rheinfelden

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche Solange der Kiefer nicht ausgewachsen ist, das heisst bei Kindern und Jugendlichen bis zu einer gewissen Entwicklungsgrenze, kann sowohl das Wachstum des Kiefers als auch die Zahnstellung durch kieferorthopädische Apparaturen beinflusst werden. Primäres Ziel ist dabei, dass Ober- und Unterkiefer korrekt zueinander passen und ein harmonisches Bild des Gesichts entsteht. Es ist ratsam, so früh wie möglich Ihre Kinder auf den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf untersuchen zu lassen, etwa im Alter von 7 bis 8 Jahren. Viele kieferorthopädische Probleme lassen sich bei Kindern einfacher und besser korrigieren bevor sich das Kieferwachstum verlangsamt hat. Der Behandlungsbeginn bei Kindern liegt meistens zwischen 11 und 12 Jahren, dem Beginn des vorpubertären Wachstums. Für gewisse Behandlungen sollte aber ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Ihr Hauszahnarzt, Schulzahnarzt oder unsere kieferorthopädische Spezialpraxis beraten Sie gerne. Begleitend zur kieferorthopädischen Behandlungen können leichte oralchirurgische Massnahmen wie die Extraktion von Weisheitszähnen oder anderen Zähnen, vorgenommen werden. Schwierigere Fälle werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten gelöst. Nach einer kieferorthopädischen Behandlung braucht es immer eine dem Behandlungstyp angepasste Stabilisierung, die sogenannte Retention. Die Zähne, die Weichteile und der Kiefer müssen sich zuerst an die neuen Verhältnisse «gewöhnen». Damit sie stabil bleiben, werden sie mit speziellen Retentionsgeräten (z.B. fest geklebte Retainer, herausnehmbare Retentions- platten etc.) am richtigen Ort gehalten. Aber auch bei einer durchgeführten Retention können sich die Zähne dennoch verschieben, so dass eine erneute kieferorthopädische Behandlung notwendig werden kann. Kieferorthopädie für Erwachsene Die Zahnstellung kann während des ganzen Lebens eines Menschen, also auch bei Erwachsenen jeden Alters, mit kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Heute bestehen moderne Verfahren, wie Lingualtechnik oder Aligner, die eine unsichtbare oder eine kaum sichtbare Behandlung der Zahnstellung ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie als Erwachsene nicht notwendigerweise sichtbare kieferorthopädische Apparaturen tragen müssen. Ist aber bei Erwachsenen eine Fehlstellung der Kieferknochen (und nicht nur der Zähne) vorhanden, kann es angebracht sein, einen kieferchirurgischen Eingriff einzuplanen, um die Verhältnisse am Kieferknochen zu korrigieren. Eine solche Operation wird durch Spezialisten, z.B. Kieferchirurgen, ausgeführt. Hier wird dann eine kieferorthopädische Vorbehandlung und Nachbehandlung nötig.

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KieferorthopädieZahnarztZahnklinik
Gartenweg 12, 4310 Rheinfelden
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Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche Solange der Kiefer nicht ausgewachsen ist, das heisst bei Kindern und Jugendlichen bis zu einer gewissen Entwicklungsgrenze, kann sowohl das Wachstum des Kiefers als auch die Zahnstellung durch kieferorthopädische Apparaturen beinflusst werden. Primäres Ziel ist dabei, dass Ober- und Unterkiefer korrekt zueinander passen und ein harmonisches Bild des Gesichts entsteht. Es ist ratsam, so früh wie möglich Ihre Kinder auf den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf untersuchen zu lassen, etwa im Alter von 7 bis 8 Jahren. Viele kieferorthopädische Probleme lassen sich bei Kindern einfacher und besser korrigieren bevor sich das Kieferwachstum verlangsamt hat. Der Behandlungsbeginn bei Kindern liegt meistens zwischen 11 und 12 Jahren, dem Beginn des vorpubertären Wachstums. Für gewisse Behandlungen sollte aber ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Ihr Hauszahnarzt, Schulzahnarzt oder unsere kieferorthopädische Spezialpraxis beraten Sie gerne. Begleitend zur kieferorthopädischen Behandlungen können leichte oralchirurgische Massnahmen wie die Extraktion von Weisheitszähnen oder anderen Zähnen, vorgenommen werden. Schwierigere Fälle werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten gelöst. Nach einer kieferorthopädischen Behandlung braucht es immer eine dem Behandlungstyp angepasste Stabilisierung, die sogenannte Retention. Die Zähne, die Weichteile und der Kiefer müssen sich zuerst an die neuen Verhältnisse «gewöhnen». Damit sie stabil bleiben, werden sie mit speziellen Retentionsgeräten (z.B. fest geklebte Retainer, herausnehmbare Retentions- platten etc.) am richtigen Ort gehalten. Aber auch bei einer durchgeführten Retention können sich die Zähne dennoch verschieben, so dass eine erneute kieferorthopädische Behandlung notwendig werden kann. Kieferorthopädie für Erwachsene Die Zahnstellung kann während des ganzen Lebens eines Menschen, also auch bei Erwachsenen jeden Alters, mit kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Heute bestehen moderne Verfahren, wie Lingualtechnik oder Aligner, die eine unsichtbare oder eine kaum sichtbare Behandlung der Zahnstellung ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie als Erwachsene nicht notwendigerweise sichtbare kieferorthopädische Apparaturen tragen müssen. Ist aber bei Erwachsenen eine Fehlstellung der Kieferknochen (und nicht nur der Zähne) vorhanden, kann es angebracht sein, einen kieferchirurgischen Eingriff einzuplanen, um die Verhältnisse am Kieferknochen zu korrigieren. Eine solche Operation wird durch Spezialisten, z.B. Kieferchirurgen, ausgeführt. Hier wird dann eine kieferorthopädische Vorbehandlung und Nachbehandlung nötig.

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Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche Solange der Kiefer nicht ausgewachsen ist, das heisst bei Kindern und Jugendlichen bis zu einer gewissen Entwicklungsgrenze, kann sowohl das Wachstum des Kiefers als auch die Zahnstellung durch kieferorthopädische Apparaturen beinflusst werden. Primäres Ziel ist dabei, dass Ober- und Unterkiefer korrekt zueinander passen und ein harmonisches Bild des Gesichts entsteht. Es ist ratsam, so früh wie möglich Ihre Kinder auf den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf untersuchen zu lassen, etwa im Alter von 7 bis 8 Jahren. Viele kieferorthopädische Probleme lassen sich bei Kindern einfacher und besser korrigieren bevor sich das Kieferwachstum verlangsamt hat. Der Behandlungsbeginn bei Kindern liegt meistens zwischen 11 und 12 Jahren, dem Beginn des vorpubertären Wachstums. Für gewisse Behandlungen sollte aber ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Ihr Hauszahnarzt, Schulzahnarzt oder unsere kieferorthopädische Spezialpraxis beraten Sie gerne. Begleitend zur kieferorthopädischen Behandlungen können leichte oralchirurgische Massnahmen wie die Extraktion von Weisheitszähnen oder anderen Zähnen, vorgenommen werden. Schwierigere Fälle werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten gelöst. Nach einer kieferorthopädischen Behandlung braucht es immer eine dem Behandlungstyp angepasste Stabilisierung, die sogenannte Retention. Die Zähne, die Weichteile und der Kiefer müssen sich zuerst an die neuen Verhältnisse «gewöhnen». Damit sie stabil bleiben, werden sie mit speziellen Retentionsgeräten (z.B. fest geklebte Retainer, herausnehmbare Retentions- platten etc.) am richtigen Ort gehalten. Aber auch bei einer durchgeführten Retention können sich die Zähne dennoch verschieben, so dass eine erneute kieferorthopädische Behandlung notwendig werden kann. Kieferorthopädie für Erwachsene Die Zahnstellung kann während des ganzen Lebens eines Menschen, also auch bei Erwachsenen jeden Alters, mit kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Heute bestehen moderne Verfahren, wie Lingualtechnik oder Aligner, die eine unsichtbare oder eine kaum sichtbare Behandlung der Zahnstellung ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie als Erwachsene nicht notwendigerweise sichtbare kieferorthopädische Apparaturen tragen müssen. Ist aber bei Erwachsenen eine Fehlstellung der Kieferknochen (und nicht nur der Zähne) vorhanden, kann es angebracht sein, einen kieferchirurgischen Eingriff einzuplanen, um die Verhältnisse am Kieferknochen zu korrigieren. Eine solche Operation wird durch Spezialisten, z.B. Kieferchirurgen, ausgeführt. Hier wird dann eine kieferorthopädische Vorbehandlung und Nachbehandlung nötig.

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Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche Solange der Kiefer nicht ausgewachsen ist, das heisst bei Kindern und Jugendlichen bis zu einer gewissen Entwicklungsgrenze, kann sowohl das Wachstum des Kiefers als auch die Zahnstellung durch kieferorthopädische Apparaturen beinflusst werden. Primäres Ziel ist dabei, dass Ober- und Unterkiefer korrekt zueinander passen und ein harmonisches Bild des Gesichts entsteht. Es ist ratsam, so früh wie möglich Ihre Kinder auf den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf untersuchen zu lassen, etwa im Alter von 7 bis 8 Jahren. Viele kieferorthopädische Probleme lassen sich bei Kindern einfacher und besser korrigieren bevor sich das Kieferwachstum verlangsamt hat. Der Behandlungsbeginn bei Kindern liegt meistens zwischen 11 und 12 Jahren, dem Beginn des vorpubertären Wachstums. Für gewisse Behandlungen sollte aber ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Ihr Hauszahnarzt, Schulzahnarzt oder unsere kieferorthopädische Spezialpraxis beraten Sie gerne. Begleitend zur kieferorthopädischen Behandlungen können leichte oralchirurgische Massnahmen wie die Extraktion von Weisheitszähnen oder anderen Zähnen, vorgenommen werden. Schwierigere Fälle werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten gelöst. Nach einer kieferorthopädischen Behandlung braucht es immer eine dem Behandlungstyp angepasste Stabilisierung, die sogenannte Retention. Die Zähne, die Weichteile und der Kiefer müssen sich zuerst an die neuen Verhältnisse «gewöhnen». Damit sie stabil bleiben, werden sie mit speziellen Retentionsgeräten (z.B. fest geklebte Retainer, herausnehmbare Retentions- platten etc.) am richtigen Ort gehalten. Aber auch bei einer durchgeführten Retention können sich die Zähne dennoch verschieben, so dass eine erneute kieferorthopädische Behandlung notwendig werden kann. Kieferorthopädie für Erwachsene Die Zahnstellung kann während des ganzen Lebens eines Menschen, also auch bei Erwachsenen jeden Alters, mit kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Heute bestehen moderne Verfahren, wie Lingualtechnik oder Aligner, die eine unsichtbare oder eine kaum sichtbare Behandlung der Zahnstellung ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie als Erwachsene nicht notwendigerweise sichtbare kieferorthopädische Apparaturen tragen müssen. Ist aber bei Erwachsenen eine Fehlstellung der Kieferknochen (und nicht nur der Zähne) vorhanden, kann es angebracht sein, einen kieferchirurgischen Eingriff einzuplanen, um die Verhältnisse am Kieferknochen zu korrigieren. Eine solche Operation wird durch Spezialisten, z.B. Kieferchirurgen, ausgeführt. Hier wird dann eine kieferorthopädische Vorbehandlung und Nachbehandlung nötig.

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