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Me Razi ABDERRAHIM - RIVE AVOCATS

Me Razi ABDERRAHIM - RIVE AVOCATS

Rue François-Versonnex 7, 1207 Genf
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Gardiol Martine

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Rue du Vieux-Marché 2, 1260 Nyon
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Giorgini Mirko

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Giorgini Mirko

Rue de la Plaine 14-16, 1400 Yverdon-les-Bains
CABINET D’AVOCATS A YVERDON-LES-BAINS – VAUD

Vous avez besoin d’un avocat à Yverdon pour vous conseiller ou vous accompagner lors de la gestion d’un litige ? Du particulier au professionnel, Me Mirko Giorgini, se rend disponible pour chaque situation. Notre étude vous accompagne ainsi dans tous les domaines de votre vie. Contactez-nous au 024.426.08.60 ou par e-mail à l’adresse mg@giorgini-avocats.ch . Que ce soit pour vous représenter en justice, pour des conseils, ou la rédaction d’un contrat, nous sommes entièrement à votre disposition. Me Mirko Giorgini pratique le métier d’avocat depuis 2005. Il a acquis une solide compétence dans ses domaines de prédilection. Le cabinet d’avocat de Me Mirko Giorgini est implanté à Yverdon-Les-Bains, mais intervient régulièrement sur l’ensemble de la Suisse. Dans chacun de ses domaines d’intervention, Me Mirko Giorgini, avocat à Yverdon, assure un rôle de conseil, d’information, de représentation ainsi que d’assistance. Les besoins et les attentes du client sont au centre de notre activité. Nous sommes prêts à répondre à vos demandes dans l’ensemble des domaines du droit en vous apportant le soutien efficace dont vous avez besoin.

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungScheidungsberatung TrennungsberatungMediation
Rue de la Plaine 14-16, 1400 Yverdon-les-Bains
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Vous avez besoin d’un avocat à Yverdon pour vous conseiller ou vous accompagner lors de la gestion d’un litige ? Du particulier au professionnel, Me Mirko Giorgini, se rend disponible pour chaque situation. Notre étude vous accompagne ainsi dans tous les domaines de votre vie. Contactez-nous au 024.426.08.60 ou par e-mail à l’adresse mg@giorgini-avocats.ch . Que ce soit pour vous représenter en justice, pour des conseils, ou la rédaction d’un contrat, nous sommes entièrement à votre disposition. Me Mirko Giorgini pratique le métier d’avocat depuis 2005. Il a acquis une solide compétence dans ses domaines de prédilection. Le cabinet d’avocat de Me Mirko Giorgini est implanté à Yverdon-Les-Bains, mais intervient régulièrement sur l’ensemble de la Suisse. Dans chacun de ses domaines d’intervention, Me Mirko Giorgini, avocat à Yverdon, assure un rôle de conseil, d’information, de représentation ainsi que d’assistance. Les besoins et les attentes du client sont au centre de notre activité. Nous sommes prêts à répondre à vos demandes dans l’ensemble des domaines du droit en vous apportant le soutien efficace dont vous avez besoin.

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Trennungsberatung Coaching Bürgin Markus

Trennungsberatung Coaching Bürgin Markus

Bahnhofstrasse 21, 8620 Wetzikon ZH
Trennungsberatung Wetzikon

Wir sind ein Team von ausgebildeten Trennungsberaterinnen und Trennungsberatern im Raum Zürich, Aargau, Schaffhausen. Alle Beraterinnen und Berater arbeiten unabhängig voneinander und selbstständig. Unsere Ausbildung haben wir bei der " Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (VeV)" und beim Verein " mannschafft " gemacht. Wir begleiten Sie durch die Trennung bis hin zur Scheidung. Durch einen regelmässigen fachlichen Austausch auch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Trennung Aargau unterstützen wir uns gegenseitig. Falls gewünscht, bieten wir auch Beratungen zu zweit an. Wir garantieren Kompetenz, Verschwiegenheit und Effizienz. Sie entscheiden, ob Sie alleine, oder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in die Beratung kommen möchten und wie lange Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die einzelnen Mitglieder des Teams informieren Sie gerne über Termine, Kosten und Zeitbedarf. Trennungsgedanken Verliebt, verlobt, verheiratet. Und dann kommt der Alltag. Manches verändert sich. Der Partner, die Partnerschaft, die Kinder, das Leben, die Umstände, vielleicht auch der Beruf, der Wohnort, die Freunde, das Hobby. Gedanken kommen auf: Bin ich noch glücklich und zufrieden? Ist es mein Partner oder meine Partnerin auch? Vielleicht kann man gemeinsam etwas verändern (-> Eheberatung/Paarberatung). Vielleicht auch nicht. Oft ist der Vorrat an Gemeinsamkeiten nach Jahren der Ehe aufgebraucht. Dann macht eine Trennung oder Scheidung für alle Beteiligten Sinn. Rund 40% aller Ehen werden in der Schweiz geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer liegt bei 15 Jahren. Eine Scheidung ist längst kein gesellschaftlicher Makel mehr. Trennen muss nicht Streit und Hass bedeuten. Mit einer Trennung werden die schönen Zeiten einer Partnerschaft nicht einfach ausgelöscht. Die gemeinsame Elternschaft bleibt bestehen. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder ist die neue Aufgabe. Trennen heisst loslassen, sich öffnen für einen neuen Weg, für ein neues Glück oder mehr Zufriedenheit. Trennungsfragen Je häufiger Trennungsgedanken aufkommen, desto mehr macht es Sinn, Fragen, welche sich bei einer allfälligen Trennung stellen, zu klären. • Soll, kann und darf ich meinen Mann/meine Frau einfach so verlassen? Welche Konsequenzen finanzieller Art (-> Ehegatten-Alimente, Kinder-Alimente) und praktisch-organisatorischer Art (-> Kinderbetreuung) hat das? • Braucht es für eine Trennung bestimmte Gründe? • Was muss ich konkret machen, wenn ich mich trennen will? (-> Trennungsberatung, Scheidungsberatung, Prozessbegeleitung) • Brauche ich einen Anwalt oder gibt es günstigere Lösungen (-> freiwillige, einvernehmliche, aussergerichtliche Trennungsvereinbarung, gerichtliche Trennung, Eheschutzverfahren)? • Braucht es eine Vereinbarung (-> Trennung) oder eine Konvention (-> Scheidung)? • Wer darf in der ehelichen Wohnung/im ehelichen Haus bleiben, wer muss ausziehen? • Wem gehört was, wer behält was und wer nimmt was mit (-> Wohnung, Haus, Möbel, Bilder, Autos, Haushaltgereäte etc.)? • Was passiert mit den Kindern (-> Kindeswohl, alleinige Obhut, alternierende Obhut, Kinderunterhalt)? Wo wohnen die Kinder (-> beim Vater, bei der Mutter, bei beiden, Residenzmodell, Wechselmodell)?Werde ich die Kinder weiter sehen und wie oft (-> Besuchsrecht, Besuchsregelung)? Wer entscheidet, wenn den Kindern etwas passiert? (-> gemeinsames Sorgerecht) • Was heisst gemeinsames Sorgerecht für die Kinder? • Wer muss wem was zahlen? (-> Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt) • Was passiert, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt? (-> Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso, gerichtliches Eheschutzverfahren, Kesp) • Wen muss ich über meine Trennung informieren? (-> Steueramt, Banken, Versicherungen, Schule etc.) • Wie funktioniert das mit den Steuern? • Wie lange soll die Trennung dauern (-> min. 2 Jahre als Voraussetzung für ein einseitiges Scheidungsbegehren, Kampfscheidung, individuelle Dauer)? • Wann folgt die Scheidung (-> gemeinsames Scheidungsbegehren, einseitiges Scheidungsbegehren)? • Muss ich vor Gericht? (-> bei Trennung nicht zwingend, bei Scheidung zwingend, Bezirksgerichte in Zürich und Aargau, Kantonsgericht in Schaffhausen Trennungslösungen Unser Ziel ist es, das Auseinandergehen von Partnern in Würde, Anstand und getragen von gegenseitigem Respekt zu ermöglichen. Wir begleiten Sie in diesem Prozess und suchen gemeinsam den für Sie richtigen Weg der Trennung (-> Konfliktlösung, Mediation), um eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung oder eine gemeinsame Scheidungskonvention zu ermöglichen und zu unterzeichnen. Bei der Trennung geht es vor allem um den Ehegatten- und Kindesunterhalt (-> Berechnung der Unterhaltsansprüche), das Sorge- und Obhutsrecht für die Kinder, das Wohnrecht, die Kinderbetreuung und eine allfällige erste Aufteilung der gemeinsamen Güter (-> Bankkonten, Versicherungen, Autos). Die eigentliche Gütertrennung im Sinne des Gesetzes (-> Immobilien, Pensionskassenguthaben, 2. Säule, AHV, AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften etc.) erfolgt erst im Rahmen der Scheidung. Für all Ihr Fragen und Beratungswünsche steht für Sie Herr Markus Bürgin , dipl. Trennungsberater, zur Verfügung

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationEheberatung Paarberatung
Bahnhofstrasse 21, 8620 Wetzikon ZH
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationEheberatung Paarberatung
Trennungsberatung Wetzikon

Wir sind ein Team von ausgebildeten Trennungsberaterinnen und Trennungsberatern im Raum Zürich, Aargau, Schaffhausen. Alle Beraterinnen und Berater arbeiten unabhängig voneinander und selbstständig. Unsere Ausbildung haben wir bei der " Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (VeV)" und beim Verein " mannschafft " gemacht. Wir begleiten Sie durch die Trennung bis hin zur Scheidung. Durch einen regelmässigen fachlichen Austausch auch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Trennung Aargau unterstützen wir uns gegenseitig. Falls gewünscht, bieten wir auch Beratungen zu zweit an. Wir garantieren Kompetenz, Verschwiegenheit und Effizienz. Sie entscheiden, ob Sie alleine, oder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in die Beratung kommen möchten und wie lange Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die einzelnen Mitglieder des Teams informieren Sie gerne über Termine, Kosten und Zeitbedarf. Trennungsgedanken Verliebt, verlobt, verheiratet. Und dann kommt der Alltag. Manches verändert sich. Der Partner, die Partnerschaft, die Kinder, das Leben, die Umstände, vielleicht auch der Beruf, der Wohnort, die Freunde, das Hobby. Gedanken kommen auf: Bin ich noch glücklich und zufrieden? Ist es mein Partner oder meine Partnerin auch? Vielleicht kann man gemeinsam etwas verändern (-> Eheberatung/Paarberatung). Vielleicht auch nicht. Oft ist der Vorrat an Gemeinsamkeiten nach Jahren der Ehe aufgebraucht. Dann macht eine Trennung oder Scheidung für alle Beteiligten Sinn. Rund 40% aller Ehen werden in der Schweiz geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer liegt bei 15 Jahren. Eine Scheidung ist längst kein gesellschaftlicher Makel mehr. Trennen muss nicht Streit und Hass bedeuten. Mit einer Trennung werden die schönen Zeiten einer Partnerschaft nicht einfach ausgelöscht. Die gemeinsame Elternschaft bleibt bestehen. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder ist die neue Aufgabe. Trennen heisst loslassen, sich öffnen für einen neuen Weg, für ein neues Glück oder mehr Zufriedenheit. Trennungsfragen Je häufiger Trennungsgedanken aufkommen, desto mehr macht es Sinn, Fragen, welche sich bei einer allfälligen Trennung stellen, zu klären. • Soll, kann und darf ich meinen Mann/meine Frau einfach so verlassen? Welche Konsequenzen finanzieller Art (-> Ehegatten-Alimente, Kinder-Alimente) und praktisch-organisatorischer Art (-> Kinderbetreuung) hat das? • Braucht es für eine Trennung bestimmte Gründe? • Was muss ich konkret machen, wenn ich mich trennen will? (-> Trennungsberatung, Scheidungsberatung, Prozessbegeleitung) • Brauche ich einen Anwalt oder gibt es günstigere Lösungen (-> freiwillige, einvernehmliche, aussergerichtliche Trennungsvereinbarung, gerichtliche Trennung, Eheschutzverfahren)? • Braucht es eine Vereinbarung (-> Trennung) oder eine Konvention (-> Scheidung)? • Wer darf in der ehelichen Wohnung/im ehelichen Haus bleiben, wer muss ausziehen? • Wem gehört was, wer behält was und wer nimmt was mit (-> Wohnung, Haus, Möbel, Bilder, Autos, Haushaltgereäte etc.)? • Was passiert mit den Kindern (-> Kindeswohl, alleinige Obhut, alternierende Obhut, Kinderunterhalt)? Wo wohnen die Kinder (-> beim Vater, bei der Mutter, bei beiden, Residenzmodell, Wechselmodell)?Werde ich die Kinder weiter sehen und wie oft (-> Besuchsrecht, Besuchsregelung)? Wer entscheidet, wenn den Kindern etwas passiert? (-> gemeinsames Sorgerecht) • Was heisst gemeinsames Sorgerecht für die Kinder? • Wer muss wem was zahlen? (-> Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt) • Was passiert, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt? (-> Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso, gerichtliches Eheschutzverfahren, Kesp) • Wen muss ich über meine Trennung informieren? (-> Steueramt, Banken, Versicherungen, Schule etc.) • Wie funktioniert das mit den Steuern? • Wie lange soll die Trennung dauern (-> min. 2 Jahre als Voraussetzung für ein einseitiges Scheidungsbegehren, Kampfscheidung, individuelle Dauer)? • Wann folgt die Scheidung (-> gemeinsames Scheidungsbegehren, einseitiges Scheidungsbegehren)? • Muss ich vor Gericht? (-> bei Trennung nicht zwingend, bei Scheidung zwingend, Bezirksgerichte in Zürich und Aargau, Kantonsgericht in Schaffhausen Trennungslösungen Unser Ziel ist es, das Auseinandergehen von Partnern in Würde, Anstand und getragen von gegenseitigem Respekt zu ermöglichen. Wir begleiten Sie in diesem Prozess und suchen gemeinsam den für Sie richtigen Weg der Trennung (-> Konfliktlösung, Mediation), um eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung oder eine gemeinsame Scheidungskonvention zu ermöglichen und zu unterzeichnen. Bei der Trennung geht es vor allem um den Ehegatten- und Kindesunterhalt (-> Berechnung der Unterhaltsansprüche), das Sorge- und Obhutsrecht für die Kinder, das Wohnrecht, die Kinderbetreuung und eine allfällige erste Aufteilung der gemeinsamen Güter (-> Bankkonten, Versicherungen, Autos). Die eigentliche Gütertrennung im Sinne des Gesetzes (-> Immobilien, Pensionskassenguthaben, 2. Säule, AHV, AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften etc.) erfolgt erst im Rahmen der Scheidung. Für all Ihr Fragen und Beratungswünsche steht für Sie Herr Markus Bürgin , dipl. Trennungsberater, zur Verfügung

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Garbani Nerini Samantha

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Garbani Nerini Samantha

Via della Gallinazza 6, 6600 Locarno

Avvocato (Rechtsanwältin) Samantha Garbani Nerini arbeitete seit 2008 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Salvioni e Salvioni und ab 1. August 2017 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Niccolò Salvioni . In ihrer Berufspraxis hat Avv. Samantha Garbani Nerini Erfahrung mit verschiedenen Fällen des Familienrechts, mit den damit verbundenen Verbindungen zu den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung (Sozialversicherungen, Krankenkasse, Ausländerrecht, usw.) gesammelt und mit Fällen des Eigentumsrechts. Ein weiterer Erfahrungsbereich ist der Bausektor, der die verschiedenen rechtlichen Probleme des Bauverfahrens, des Zweitwohnsitzsektors und des Vertragswesens (Werkvertrag und Auftrag) anspricht. Die Berufung der Anwaltskanzlei in Locarno, sich auch mit Problemen mit ausserkantonalen und ausländischen juristischen Beziehungen zu befassen, hat Avv. Samantha Garbani Nerini dazu veranlasst, ausser auf Italienisch, auch in Deutsch, Französisch und Englisch zu arbeiten. Dank den extra-professionellen und beruflichen Erfahrungen konnte Avv. Samantha Garbani Nerini Kontakte, Austausch und Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Fachleuten pflegen, nicht nur im Tessin, im benachbarten Italien und in Europa, sondern auch in rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hinsichten, die sich sehr von den europäischen unterscheiden.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
Via della Gallinazza 6, 6600 Locarno
AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung Trennungsberatung

Avvocato (Rechtsanwältin) Samantha Garbani Nerini arbeitete seit 2008 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Salvioni e Salvioni und ab 1. August 2017 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Niccolò Salvioni . In ihrer Berufspraxis hat Avv. Samantha Garbani Nerini Erfahrung mit verschiedenen Fällen des Familienrechts, mit den damit verbundenen Verbindungen zu den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung (Sozialversicherungen, Krankenkasse, Ausländerrecht, usw.) gesammelt und mit Fällen des Eigentumsrechts. Ein weiterer Erfahrungsbereich ist der Bausektor, der die verschiedenen rechtlichen Probleme des Bauverfahrens, des Zweitwohnsitzsektors und des Vertragswesens (Werkvertrag und Auftrag) anspricht. Die Berufung der Anwaltskanzlei in Locarno, sich auch mit Problemen mit ausserkantonalen und ausländischen juristischen Beziehungen zu befassen, hat Avv. Samantha Garbani Nerini dazu veranlasst, ausser auf Italienisch, auch in Deutsch, Französisch und Englisch zu arbeiten. Dank den extra-professionellen und beruflichen Erfahrungen konnte Avv. Samantha Garbani Nerini Kontakte, Austausch und Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Fachleuten pflegen, nicht nur im Tessin, im benachbarten Italien und in Europa, sondern auch in rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hinsichten, die sich sehr von den europäischen unterscheiden.

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Advokatur am Rhein

Advokatur am Rhein

Marktgasse 10A, 4310 Rheinfelden
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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AnwaltAnwaltsbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
Marktgasse 10A, 4310 Rheinfelden
AnwaltAnwaltsbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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Maëlle Courtet-Willemin

Maëlle Courtet-Willemin

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Me Razi ABDERRAHIM - RIVE AVOCATS

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Gardiol Martine

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Giorgini Mirko

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Giorgini Mirko

Rue de la Plaine 14-16, 1400 Yverdon-les-Bains
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Vous avez besoin d’un avocat à Yverdon pour vous conseiller ou vous accompagner lors de la gestion d’un litige ? Du particulier au professionnel, Me Mirko Giorgini, se rend disponible pour chaque situation. Notre étude vous accompagne ainsi dans tous les domaines de votre vie. Contactez-nous au 024.426.08.60 ou par e-mail à l’adresse mg@giorgini-avocats.ch . Que ce soit pour vous représenter en justice, pour des conseils, ou la rédaction d’un contrat, nous sommes entièrement à votre disposition. Me Mirko Giorgini pratique le métier d’avocat depuis 2005. Il a acquis une solide compétence dans ses domaines de prédilection. Le cabinet d’avocat de Me Mirko Giorgini est implanté à Yverdon-Les-Bains, mais intervient régulièrement sur l’ensemble de la Suisse. Dans chacun de ses domaines d’intervention, Me Mirko Giorgini, avocat à Yverdon, assure un rôle de conseil, d’information, de représentation ainsi que d’assistance. Les besoins et les attentes du client sont au centre de notre activité. Nous sommes prêts à répondre à vos demandes dans l’ensemble des domaines du droit en vous apportant le soutien efficace dont vous avez besoin.

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Rue de la Plaine 14-16, 1400 Yverdon-les-Bains
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Trennungsberatung Coaching Bürgin Markus

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Bahnhofstrasse 21, 8620 Wetzikon ZH
Trennungsberatung Wetzikon

Wir sind ein Team von ausgebildeten Trennungsberaterinnen und Trennungsberatern im Raum Zürich, Aargau, Schaffhausen. Alle Beraterinnen und Berater arbeiten unabhängig voneinander und selbstständig. Unsere Ausbildung haben wir bei der " Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (VeV)" und beim Verein " mannschafft " gemacht. Wir begleiten Sie durch die Trennung bis hin zur Scheidung. Durch einen regelmässigen fachlichen Austausch auch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Trennung Aargau unterstützen wir uns gegenseitig. Falls gewünscht, bieten wir auch Beratungen zu zweit an. Wir garantieren Kompetenz, Verschwiegenheit und Effizienz. Sie entscheiden, ob Sie alleine, oder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in die Beratung kommen möchten und wie lange Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die einzelnen Mitglieder des Teams informieren Sie gerne über Termine, Kosten und Zeitbedarf. Trennungsgedanken Verliebt, verlobt, verheiratet. Und dann kommt der Alltag. Manches verändert sich. Der Partner, die Partnerschaft, die Kinder, das Leben, die Umstände, vielleicht auch der Beruf, der Wohnort, die Freunde, das Hobby. Gedanken kommen auf: Bin ich noch glücklich und zufrieden? Ist es mein Partner oder meine Partnerin auch? Vielleicht kann man gemeinsam etwas verändern (-> Eheberatung/Paarberatung). Vielleicht auch nicht. Oft ist der Vorrat an Gemeinsamkeiten nach Jahren der Ehe aufgebraucht. Dann macht eine Trennung oder Scheidung für alle Beteiligten Sinn. Rund 40% aller Ehen werden in der Schweiz geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer liegt bei 15 Jahren. Eine Scheidung ist längst kein gesellschaftlicher Makel mehr. Trennen muss nicht Streit und Hass bedeuten. Mit einer Trennung werden die schönen Zeiten einer Partnerschaft nicht einfach ausgelöscht. Die gemeinsame Elternschaft bleibt bestehen. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder ist die neue Aufgabe. Trennen heisst loslassen, sich öffnen für einen neuen Weg, für ein neues Glück oder mehr Zufriedenheit. Trennungsfragen Je häufiger Trennungsgedanken aufkommen, desto mehr macht es Sinn, Fragen, welche sich bei einer allfälligen Trennung stellen, zu klären. • Soll, kann und darf ich meinen Mann/meine Frau einfach so verlassen? Welche Konsequenzen finanzieller Art (-> Ehegatten-Alimente, Kinder-Alimente) und praktisch-organisatorischer Art (-> Kinderbetreuung) hat das? • Braucht es für eine Trennung bestimmte Gründe? • Was muss ich konkret machen, wenn ich mich trennen will? (-> Trennungsberatung, Scheidungsberatung, Prozessbegeleitung) • Brauche ich einen Anwalt oder gibt es günstigere Lösungen (-> freiwillige, einvernehmliche, aussergerichtliche Trennungsvereinbarung, gerichtliche Trennung, Eheschutzverfahren)? • Braucht es eine Vereinbarung (-> Trennung) oder eine Konvention (-> Scheidung)? • Wer darf in der ehelichen Wohnung/im ehelichen Haus bleiben, wer muss ausziehen? • Wem gehört was, wer behält was und wer nimmt was mit (-> Wohnung, Haus, Möbel, Bilder, Autos, Haushaltgereäte etc.)? • Was passiert mit den Kindern (-> Kindeswohl, alleinige Obhut, alternierende Obhut, Kinderunterhalt)? Wo wohnen die Kinder (-> beim Vater, bei der Mutter, bei beiden, Residenzmodell, Wechselmodell)?Werde ich die Kinder weiter sehen und wie oft (-> Besuchsrecht, Besuchsregelung)? Wer entscheidet, wenn den Kindern etwas passiert? (-> gemeinsames Sorgerecht) • Was heisst gemeinsames Sorgerecht für die Kinder? • Wer muss wem was zahlen? (-> Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt) • Was passiert, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt? (-> Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso, gerichtliches Eheschutzverfahren, Kesp) • Wen muss ich über meine Trennung informieren? (-> Steueramt, Banken, Versicherungen, Schule etc.) • Wie funktioniert das mit den Steuern? • Wie lange soll die Trennung dauern (-> min. 2 Jahre als Voraussetzung für ein einseitiges Scheidungsbegehren, Kampfscheidung, individuelle Dauer)? • Wann folgt die Scheidung (-> gemeinsames Scheidungsbegehren, einseitiges Scheidungsbegehren)? • Muss ich vor Gericht? (-> bei Trennung nicht zwingend, bei Scheidung zwingend, Bezirksgerichte in Zürich und Aargau, Kantonsgericht in Schaffhausen Trennungslösungen Unser Ziel ist es, das Auseinandergehen von Partnern in Würde, Anstand und getragen von gegenseitigem Respekt zu ermöglichen. Wir begleiten Sie in diesem Prozess und suchen gemeinsam den für Sie richtigen Weg der Trennung (-> Konfliktlösung, Mediation), um eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung oder eine gemeinsame Scheidungskonvention zu ermöglichen und zu unterzeichnen. Bei der Trennung geht es vor allem um den Ehegatten- und Kindesunterhalt (-> Berechnung der Unterhaltsansprüche), das Sorge- und Obhutsrecht für die Kinder, das Wohnrecht, die Kinderbetreuung und eine allfällige erste Aufteilung der gemeinsamen Güter (-> Bankkonten, Versicherungen, Autos). Die eigentliche Gütertrennung im Sinne des Gesetzes (-> Immobilien, Pensionskassenguthaben, 2. Säule, AHV, AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften etc.) erfolgt erst im Rahmen der Scheidung. Für all Ihr Fragen und Beratungswünsche steht für Sie Herr Markus Bürgin , dipl. Trennungsberater, zur Verfügung

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Wir sind ein Team von ausgebildeten Trennungsberaterinnen und Trennungsberatern im Raum Zürich, Aargau, Schaffhausen. Alle Beraterinnen und Berater arbeiten unabhängig voneinander und selbstständig. Unsere Ausbildung haben wir bei der " Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (VeV)" und beim Verein " mannschafft " gemacht. Wir begleiten Sie durch die Trennung bis hin zur Scheidung. Durch einen regelmässigen fachlichen Austausch auch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Trennung Aargau unterstützen wir uns gegenseitig. Falls gewünscht, bieten wir auch Beratungen zu zweit an. Wir garantieren Kompetenz, Verschwiegenheit und Effizienz. Sie entscheiden, ob Sie alleine, oder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in die Beratung kommen möchten und wie lange Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die einzelnen Mitglieder des Teams informieren Sie gerne über Termine, Kosten und Zeitbedarf. Trennungsgedanken Verliebt, verlobt, verheiratet. Und dann kommt der Alltag. Manches verändert sich. Der Partner, die Partnerschaft, die Kinder, das Leben, die Umstände, vielleicht auch der Beruf, der Wohnort, die Freunde, das Hobby. Gedanken kommen auf: Bin ich noch glücklich und zufrieden? Ist es mein Partner oder meine Partnerin auch? Vielleicht kann man gemeinsam etwas verändern (-> Eheberatung/Paarberatung). Vielleicht auch nicht. Oft ist der Vorrat an Gemeinsamkeiten nach Jahren der Ehe aufgebraucht. Dann macht eine Trennung oder Scheidung für alle Beteiligten Sinn. Rund 40% aller Ehen werden in der Schweiz geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer liegt bei 15 Jahren. Eine Scheidung ist längst kein gesellschaftlicher Makel mehr. Trennen muss nicht Streit und Hass bedeuten. Mit einer Trennung werden die schönen Zeiten einer Partnerschaft nicht einfach ausgelöscht. Die gemeinsame Elternschaft bleibt bestehen. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder ist die neue Aufgabe. Trennen heisst loslassen, sich öffnen für einen neuen Weg, für ein neues Glück oder mehr Zufriedenheit. Trennungsfragen Je häufiger Trennungsgedanken aufkommen, desto mehr macht es Sinn, Fragen, welche sich bei einer allfälligen Trennung stellen, zu klären. • Soll, kann und darf ich meinen Mann/meine Frau einfach so verlassen? Welche Konsequenzen finanzieller Art (-> Ehegatten-Alimente, Kinder-Alimente) und praktisch-organisatorischer Art (-> Kinderbetreuung) hat das? • Braucht es für eine Trennung bestimmte Gründe? • Was muss ich konkret machen, wenn ich mich trennen will? (-> Trennungsberatung, Scheidungsberatung, Prozessbegeleitung) • Brauche ich einen Anwalt oder gibt es günstigere Lösungen (-> freiwillige, einvernehmliche, aussergerichtliche Trennungsvereinbarung, gerichtliche Trennung, Eheschutzverfahren)? • Braucht es eine Vereinbarung (-> Trennung) oder eine Konvention (-> Scheidung)? • Wer darf in der ehelichen Wohnung/im ehelichen Haus bleiben, wer muss ausziehen? • Wem gehört was, wer behält was und wer nimmt was mit (-> Wohnung, Haus, Möbel, Bilder, Autos, Haushaltgereäte etc.)? • Was passiert mit den Kindern (-> Kindeswohl, alleinige Obhut, alternierende Obhut, Kinderunterhalt)? Wo wohnen die Kinder (-> beim Vater, bei der Mutter, bei beiden, Residenzmodell, Wechselmodell)?Werde ich die Kinder weiter sehen und wie oft (-> Besuchsrecht, Besuchsregelung)? Wer entscheidet, wenn den Kindern etwas passiert? (-> gemeinsames Sorgerecht) • Was heisst gemeinsames Sorgerecht für die Kinder? • Wer muss wem was zahlen? (-> Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt) • Was passiert, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt? (-> Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso, gerichtliches Eheschutzverfahren, Kesp) • Wen muss ich über meine Trennung informieren? (-> Steueramt, Banken, Versicherungen, Schule etc.) • Wie funktioniert das mit den Steuern? • Wie lange soll die Trennung dauern (-> min. 2 Jahre als Voraussetzung für ein einseitiges Scheidungsbegehren, Kampfscheidung, individuelle Dauer)? • Wann folgt die Scheidung (-> gemeinsames Scheidungsbegehren, einseitiges Scheidungsbegehren)? • Muss ich vor Gericht? (-> bei Trennung nicht zwingend, bei Scheidung zwingend, Bezirksgerichte in Zürich und Aargau, Kantonsgericht in Schaffhausen Trennungslösungen Unser Ziel ist es, das Auseinandergehen von Partnern in Würde, Anstand und getragen von gegenseitigem Respekt zu ermöglichen. Wir begleiten Sie in diesem Prozess und suchen gemeinsam den für Sie richtigen Weg der Trennung (-> Konfliktlösung, Mediation), um eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung oder eine gemeinsame Scheidungskonvention zu ermöglichen und zu unterzeichnen. Bei der Trennung geht es vor allem um den Ehegatten- und Kindesunterhalt (-> Berechnung der Unterhaltsansprüche), das Sorge- und Obhutsrecht für die Kinder, das Wohnrecht, die Kinderbetreuung und eine allfällige erste Aufteilung der gemeinsamen Güter (-> Bankkonten, Versicherungen, Autos). Die eigentliche Gütertrennung im Sinne des Gesetzes (-> Immobilien, Pensionskassenguthaben, 2. Säule, AHV, AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften etc.) erfolgt erst im Rahmen der Scheidung. Für all Ihr Fragen und Beratungswünsche steht für Sie Herr Markus Bürgin , dipl. Trennungsberater, zur Verfügung

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Garbani Nerini Samantha

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Garbani Nerini Samantha

Via della Gallinazza 6, 6600 Locarno

Avvocato (Rechtsanwältin) Samantha Garbani Nerini arbeitete seit 2008 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Salvioni e Salvioni und ab 1. August 2017 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Niccolò Salvioni . In ihrer Berufspraxis hat Avv. Samantha Garbani Nerini Erfahrung mit verschiedenen Fällen des Familienrechts, mit den damit verbundenen Verbindungen zu den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung (Sozialversicherungen, Krankenkasse, Ausländerrecht, usw.) gesammelt und mit Fällen des Eigentumsrechts. Ein weiterer Erfahrungsbereich ist der Bausektor, der die verschiedenen rechtlichen Probleme des Bauverfahrens, des Zweitwohnsitzsektors und des Vertragswesens (Werkvertrag und Auftrag) anspricht. Die Berufung der Anwaltskanzlei in Locarno, sich auch mit Problemen mit ausserkantonalen und ausländischen juristischen Beziehungen zu befassen, hat Avv. Samantha Garbani Nerini dazu veranlasst, ausser auf Italienisch, auch in Deutsch, Französisch und Englisch zu arbeiten. Dank den extra-professionellen und beruflichen Erfahrungen konnte Avv. Samantha Garbani Nerini Kontakte, Austausch und Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Fachleuten pflegen, nicht nur im Tessin, im benachbarten Italien und in Europa, sondern auch in rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hinsichten, die sich sehr von den europäischen unterscheiden.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
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Avvocato (Rechtsanwältin) Samantha Garbani Nerini arbeitete seit 2008 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Salvioni e Salvioni und ab 1. August 2017 für die Anwaltskanzlei Studio Legale e Notarile Niccolò Salvioni . In ihrer Berufspraxis hat Avv. Samantha Garbani Nerini Erfahrung mit verschiedenen Fällen des Familienrechts, mit den damit verbundenen Verbindungen zu den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung (Sozialversicherungen, Krankenkasse, Ausländerrecht, usw.) gesammelt und mit Fällen des Eigentumsrechts. Ein weiterer Erfahrungsbereich ist der Bausektor, der die verschiedenen rechtlichen Probleme des Bauverfahrens, des Zweitwohnsitzsektors und des Vertragswesens (Werkvertrag und Auftrag) anspricht. Die Berufung der Anwaltskanzlei in Locarno, sich auch mit Problemen mit ausserkantonalen und ausländischen juristischen Beziehungen zu befassen, hat Avv. Samantha Garbani Nerini dazu veranlasst, ausser auf Italienisch, auch in Deutsch, Französisch und Englisch zu arbeiten. Dank den extra-professionellen und beruflichen Erfahrungen konnte Avv. Samantha Garbani Nerini Kontakte, Austausch und Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Fachleuten pflegen, nicht nur im Tessin, im benachbarten Italien und in Europa, sondern auch in rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hinsichten, die sich sehr von den europäischen unterscheiden.

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Advokatur am Rhein

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Marktgasse 10A, 4310 Rheinfelden
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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Maëlle Courtet-Willemin

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