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Etude Raynaud

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Rue de la Gare 12, 1860 Aigle
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ETUDE FONTANA, avocats

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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Vicolo Cusa 1, 6500 Bellinzona

Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

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Etude Muller & Fabjan

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Etude Muller & Fabjan

Rue Ferdinand-Hodler 13, 1207 Genf
WILKOMMEN

n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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AnwaltImmobilien
Rue Ferdinand-Hodler 13, 1207 Genf
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n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung
Laurenzenvorstadt 11, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung

Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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AnwaltAdvokaturbüro
Tramstrasse 11, 5034 Suhr
AnwaltAdvokaturbüro
Kopp Daniel

Mit meiner Anwaltskanzlei in Suhr bin ich in allen Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Meine bevorzugten Rechtsgebiete sind: • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Unterhaltsklagen, Kindesrecht) • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Vertragsrecht (z.B. Kauf- und Werkvertrag, Darlehen, Miete und Pacht) • Stockwerkeigentumsrecht, Nachbarrecht • Erbrecht • Strafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vereinsrecht Nach über 16 Jahren Tätigkeit in Justiz und Verwaltung betreibe ich seit dem Frühling 2010 meine eigene Praxis in Suhr (Nachfolge Dr. J. Six). Meine Klientschaft kommt zum grössten Teil aus den Gemeinden Suhr, Gränichen, Buchs sowie Ober- und Unterentfelden. Die Büroräumlichkeiten im Valiantgebäude sind bequem zu erreichen (Lift, rollstuhlgängig). Gratisparkplätze stehen in genügender Zahl zwischen dem Gemeindehaus und dem Restaurant Dietiker zur Verfügung (Blaue Zone/ 2 Stunden). Auch mit dem öffentlichen Verkehr ist die Praxis sehr gut erschlossen (Bushaltestelle gegenüber; vom Bahnhof Suhr sind es drei Gehminuten). Besprechungstermine können auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten vereinbart werden (z.B. Samstagmorgen).

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

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Etude d'avocats Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Etude d'avocats Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen – Öffnet montag um 08:00
 Geschlossen – Öffnet montag um 09:00
Studio legale Bernasconi - Avv. Igor Bernasconi

Studio legale Bernasconi - Avv. Igor Bernasconi

Via Ronchetto 5, 6900 Lugano
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AnwaltScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftErbschaftsberatung Nachlassplanung
 Geschlossen – Öffnet montag um 08:30
Advokatur Bülach

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Advokatur Bülach

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

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Etude Muller & Fabjan

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n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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Tramstrasse 11, 5034 Suhr
AnwaltAdvokaturbüro
Kopp Daniel

Mit meiner Anwaltskanzlei in Suhr bin ich in allen Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Meine bevorzugten Rechtsgebiete sind: • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Unterhaltsklagen, Kindesrecht) • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Vertragsrecht (z.B. Kauf- und Werkvertrag, Darlehen, Miete und Pacht) • Stockwerkeigentumsrecht, Nachbarrecht • Erbrecht • Strafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vereinsrecht Nach über 16 Jahren Tätigkeit in Justiz und Verwaltung betreibe ich seit dem Frühling 2010 meine eigene Praxis in Suhr (Nachfolge Dr. J. Six). Meine Klientschaft kommt zum grössten Teil aus den Gemeinden Suhr, Gränichen, Buchs sowie Ober- und Unterentfelden. Die Büroräumlichkeiten im Valiantgebäude sind bequem zu erreichen (Lift, rollstuhlgängig). Gratisparkplätze stehen in genügender Zahl zwischen dem Gemeindehaus und dem Restaurant Dietiker zur Verfügung (Blaue Zone/ 2 Stunden). Auch mit dem öffentlichen Verkehr ist die Praxis sehr gut erschlossen (Bushaltestelle gegenüber; vom Bahnhof Suhr sind es drei Gehminuten). Besprechungstermine können auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten vereinbart werden (z.B. Samstagmorgen).

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 Geschlossen – Öffnet montag um 08:00
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Etude d'avocats Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Etude d'avocats Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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 Geschlossen – Öffnet montag um 08:00
 Geschlossen – Öffnet montag um 09:00
Studio legale Bernasconi - Avv. Igor Bernasconi

Studio legale Bernasconi - Avv. Igor Bernasconi

Via Ronchetto 5, 6900 Lugano
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 Geschlossen – Öffnet montag um 08:30
Advokatur Bülach

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Advokatur Bülach

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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