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: 134 Einträge
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Podologie - Praxis für medizinische Fusspflege

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Podologie - Praxis für medizinische Fusspflege

Fronwagplatz 14, 8200 Schaffhausen
HERZLICH WILLKOMMEN

Wir freuen uns, dass Sie die Homepage unseres Podologie-Zentrums am Fronwagplatz 14 in Schaffhausen besuchen. Wir sind spezialisiert auf eine sorgfältige Behandlung ihrer Füsse. Unser Fachgebiet ist die podologische Komplexbehandlung für Diabetiker, bzw. die medizinische Fusspflege für alle Patienten die krankhafte Veränderungen oder körperliche Einschränkungen haben. Insbesondere auch bei Kindern, die häufig durch nicht richtiges Nägel schneiden zu eingewachsenen Nägeln oder durch Traumata zu Veränderungen neigen. Durch regelmässige Fusspflege können häufige Fussprobleme zum Beispiel: Hühneraugen, Hornhaut, Nagelpilz, Schwielen und eingewachsene Zehennägel erfolgreich behandelt werden. Darüber hinaus leisten wir Unterstützung und Hilfestellung mit der Herstellung von podologischen Hiflsmitteln: • Druck- und Reibungsschutz • Spangentherapie etc. PODOLOGIE IST DIE NICHT ÄRZTLICHE HEILKUNDE AM FUSS Als Fusstherapeuten besteht unser Ziel darin, ihre Fussgesundheit zu unterstützen, sie aufrecht zu erhalten oder ihnen bei bereits bestehenden Fusserkrankungen zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen eine allgemeine und individuelle Beratung zu vorbeugenden Massnahmen, zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeiten ihrer Füsse an. Bei uns profitieren sie von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen und Physiotherapeut*innen. Durch unsere ständige Anpassung an die neuesten Erkenntnisse und Anforderungen, sowie unseren Hygienestandard nach den Richtlinien des SPV, bieten wir ihnen ein Höchstmass an Sicherheit bei einer Fussbehandlung in unserer Praxis. Gerne kommen wir auch für eine Fussbehandlung zu ihnen nach Hause bzw. ins Pflegeheim oder Spital. Bei Fragen oder Beschwerden melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Podologenteam

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PodologieFusspflege
Fronwagplatz 14, 8200 Schaffhausen
PodologieFusspflege
HERZLICH WILLKOMMEN

Wir freuen uns, dass Sie die Homepage unseres Podologie-Zentrums am Fronwagplatz 14 in Schaffhausen besuchen. Wir sind spezialisiert auf eine sorgfältige Behandlung ihrer Füsse. Unser Fachgebiet ist die podologische Komplexbehandlung für Diabetiker, bzw. die medizinische Fusspflege für alle Patienten die krankhafte Veränderungen oder körperliche Einschränkungen haben. Insbesondere auch bei Kindern, die häufig durch nicht richtiges Nägel schneiden zu eingewachsenen Nägeln oder durch Traumata zu Veränderungen neigen. Durch regelmässige Fusspflege können häufige Fussprobleme zum Beispiel: Hühneraugen, Hornhaut, Nagelpilz, Schwielen und eingewachsene Zehennägel erfolgreich behandelt werden. Darüber hinaus leisten wir Unterstützung und Hilfestellung mit der Herstellung von podologischen Hiflsmitteln: • Druck- und Reibungsschutz • Spangentherapie etc. PODOLOGIE IST DIE NICHT ÄRZTLICHE HEILKUNDE AM FUSS Als Fusstherapeuten besteht unser Ziel darin, ihre Fussgesundheit zu unterstützen, sie aufrecht zu erhalten oder ihnen bei bereits bestehenden Fusserkrankungen zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen eine allgemeine und individuelle Beratung zu vorbeugenden Massnahmen, zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeiten ihrer Füsse an. Bei uns profitieren sie von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen und Physiotherapeut*innen. Durch unsere ständige Anpassung an die neuesten Erkenntnisse und Anforderungen, sowie unseren Hygienestandard nach den Richtlinien des SPV, bieten wir ihnen ein Höchstmass an Sicherheit bei einer Fussbehandlung in unserer Praxis. Gerne kommen wir auch für eine Fussbehandlung zu ihnen nach Hause bzw. ins Pflegeheim oder Spital. Bei Fragen oder Beschwerden melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Podologenteam

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 09:00
 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
Praxis Impuls

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Praxis Impuls

Dorfplatz 4, 3114 Wichtrach
Herzlich willkommen bei der "Praxis Impuls" in Wichtrach

Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

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PhysiotherapieMassageMedizinische Massage
Dorfplatz 4, 3114 Wichtrach
PhysiotherapieMassageMedizinische Massage
Herzlich willkommen bei der "Praxis Impuls" in Wichtrach

Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
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Spitex Region Romanshorn

Spitex Region Romanshorn

Konsumhof 2, 8590 Romanshorn
Ihre Spitex für Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil...

Wir unterstützen, pflegen und betreuen Sie zu Hause, damit Sie trotz Einschränkungen so lange als möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Unsere Pflege- und Haushilfeteams bieten allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil individuelle Beratung, Pflege und Hilfe zu Hause an - während 365 Tagen im Jahr. Unsere Leistungen können Sie über die Grund- oder Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen. Dienstleistungen: • Die Spitex pflegt, hilft, unterstützt und berät in allen Lebenslagen, damit ein Leben in der gewohnten Umgebung möglich ist und bleibt. • Pflege täglich von 07.00-22.00 Uhr (mit einem Nachtpikett-Dienst für Notfallsituationen) • Haushilfe an Werktagen von Montag bis Freitag • Abrechnung über Krankenkasse und Zusatzversicherung Pflege zu Hause: · Abklärung · Beratung und Begleitung von pflegenden Angehörigen · Behandlungspflege · Grundpflege · Akut- und Übergangspflege · Palliative Pflege · Psychiatrische und psychogeriatrische Pflege · Fachberatung Hauswirtschaft & Sozialbetreuung: • Leistungen Unsere Leistungen erbringen wir an Werktagen von Montag bis Freitag. Dabei unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Kurzzeiteinsätze: Bis zur Genesung oder Stabilisierung der Situation, z.B. nach einem Spitalaufenthalt. Kurzeinsätze sind in der Regel nach 3 Monaten abgeschlossen. Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. Abklärung und Verordnung Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter. Kosten und Tarife Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen. Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt . Sprechstunde / Krankenmobilien: Gerne beraten wir Sie bei uns im Ambulatorium im Konsumhof 2. • Blutdruck und Blutzucker messen • Injektionen • Beratung über Pflege und Betreuung sowie Hilfsmittel, Pflegematerialien und vieles mehr • Unterstützung bei Fragen rund um das Gesundheitswesen • Vermietung und Verkauf von Krankenmobilien Hilfsmittel erleichtern kranken und pflegebedürftigen Menschen die Bewältigung des Alltags. Es besteht die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten. Wir beraten Sie gerne über das Angebot sowie Konditionen und Preise. Als Mitglied der Spitex profitieren Sie von einem vergünstigten Mietpreis. Beachten Sie auch den Shop von Kuhn und Bieri für Pflegehilfsmittel. • Unser Angebot : • Bade- und Duschhilfen • Rollatoren / Gehhilfe • Weitere Artikel auf Anfrage • Rollstuhlvermietung ( Pflegeheim Romanshorn : 071 466 06 06) Fahrdienst SRK: Die Spitex organisiert und koordiniert den Fahrdienst SRK mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. Diese stellen ihre Zeit und ihr Fahrzeug zu einem Spesentarif zur Verfügung. Der Fahrdienst kann von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil in Anspruch genommen werden. • Angebot : Der Fahrdienst der Spitex ermöglicht Menschen, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die Fahrt zum Arzt, ins Spital, zur therapeutischen Behandlung oder zum Kur- und Erholungsaufenthalt (bitte 2 Tage im Voraus anmelden). Mahlzeitendienst: Der Mahlzeitendienst wird organisiert durch die Frauenvereine · Romanshorn: Telefon 076 651 34 68 · Salmsach: Telefon 071 463 58 44 · Dozwil-Kesswil-Uttwil: Telefon 079 590 49 72 Palliative Care: Qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Palliative Pflege rund um die Uhr. Es ist uns wichtig, dass Klientinnen und Klienten so lange wie möglich daheim im gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn möglich bis ganz zum Schluss... Wir respektieren aber auch die Grenzen der Klienten, der Angehörigen und der Mitarbeitenden.

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SpitexBetreuung und Pflege zu HausePsychiatrische Dienste
Konsumhof 2, 8590 Romanshorn
SpitexBetreuung und Pflege zu HausePsychiatrische Dienste
Ihre Spitex für Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil...

Wir unterstützen, pflegen und betreuen Sie zu Hause, damit Sie trotz Einschränkungen so lange als möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Unsere Pflege- und Haushilfeteams bieten allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil individuelle Beratung, Pflege und Hilfe zu Hause an - während 365 Tagen im Jahr. Unsere Leistungen können Sie über die Grund- oder Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen. Dienstleistungen: • Die Spitex pflegt, hilft, unterstützt und berät in allen Lebenslagen, damit ein Leben in der gewohnten Umgebung möglich ist und bleibt. • Pflege täglich von 07.00-22.00 Uhr (mit einem Nachtpikett-Dienst für Notfallsituationen) • Haushilfe an Werktagen von Montag bis Freitag • Abrechnung über Krankenkasse und Zusatzversicherung Pflege zu Hause: · Abklärung · Beratung und Begleitung von pflegenden Angehörigen · Behandlungspflege · Grundpflege · Akut- und Übergangspflege · Palliative Pflege · Psychiatrische und psychogeriatrische Pflege · Fachberatung Hauswirtschaft & Sozialbetreuung: • Leistungen Unsere Leistungen erbringen wir an Werktagen von Montag bis Freitag. Dabei unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Kurzzeiteinsätze: Bis zur Genesung oder Stabilisierung der Situation, z.B. nach einem Spitalaufenthalt. Kurzeinsätze sind in der Regel nach 3 Monaten abgeschlossen. Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. Abklärung und Verordnung Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter. Kosten und Tarife Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen. Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt . Sprechstunde / Krankenmobilien: Gerne beraten wir Sie bei uns im Ambulatorium im Konsumhof 2. • Blutdruck und Blutzucker messen • Injektionen • Beratung über Pflege und Betreuung sowie Hilfsmittel, Pflegematerialien und vieles mehr • Unterstützung bei Fragen rund um das Gesundheitswesen • Vermietung und Verkauf von Krankenmobilien Hilfsmittel erleichtern kranken und pflegebedürftigen Menschen die Bewältigung des Alltags. Es besteht die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten. Wir beraten Sie gerne über das Angebot sowie Konditionen und Preise. Als Mitglied der Spitex profitieren Sie von einem vergünstigten Mietpreis. Beachten Sie auch den Shop von Kuhn und Bieri für Pflegehilfsmittel. • Unser Angebot : • Bade- und Duschhilfen • Rollatoren / Gehhilfe • Weitere Artikel auf Anfrage • Rollstuhlvermietung ( Pflegeheim Romanshorn : 071 466 06 06) Fahrdienst SRK: Die Spitex organisiert und koordiniert den Fahrdienst SRK mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. Diese stellen ihre Zeit und ihr Fahrzeug zu einem Spesentarif zur Verfügung. Der Fahrdienst kann von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil in Anspruch genommen werden. • Angebot : Der Fahrdienst der Spitex ermöglicht Menschen, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die Fahrt zum Arzt, ins Spital, zur therapeutischen Behandlung oder zum Kur- und Erholungsaufenthalt (bitte 2 Tage im Voraus anmelden). Mahlzeitendienst: Der Mahlzeitendienst wird organisiert durch die Frauenvereine · Romanshorn: Telefon 076 651 34 68 · Salmsach: Telefon 071 463 58 44 · Dozwil-Kesswil-Uttwil: Telefon 079 590 49 72 Palliative Care: Qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Palliative Pflege rund um die Uhr. Es ist uns wichtig, dass Klientinnen und Klienten so lange wie möglich daheim im gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn möglich bis ganz zum Schluss... Wir respektieren aber auch die Grenzen der Klienten, der Angehörigen und der Mitarbeitenden.

 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
 Geschlossen – Öffnet heute um 07:30
St. Jakobs-Apotheke AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

St. Jakobs-Apotheke AG

Aeschenvorstadt 68, 4051 Basel

HISTORISCHE APOTHEKE IN NEUEM GLANZ WIR NEHMEN UNS ZEIT FÜR DIE GESUNDHEITSBERATUNG Gesundheitsberatung nach Kundenwunsch Es ist uns ein grosses Anliegen, mit unseren Kunden so zu kommunizieren, dass sie sich jederzeit wohl fühlen. Neben der Stehtheke für schnelle Einkäufe haben wir eine bequeme Sitzberatungsecke eingerichtet, an der es sich ideal und mit der nötigen Privatsphäre über Ihre gesundheitlichen Fragen diskutieren lässt. Zudem verfügt die neue St. Jakobs-Apotheke über einen separaten Beratungsraum, wo Impfungen, Netcare Abklärungen, Anproben von Stützstrümpfen, Pille danach Beratungen... angeboten werden und verschiedene Blutwerte gemessen werden. Wir sprechen: E/D/F/SKR/Türkisch Alle Dienstleistungen ohne Voranmeldung! Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns das gesamte Team der St.Jakobs-Apotheke IMPFUNGEN FSME, Hepatitis A und B, Grippe und Covid HAUSLIEFERDIENST Wir kommen Ihnen entgegen Gerne liefern wir Ihnen Medikamente kostenlos nach Hause, nachdem wir Sie beraten haben. Wir freuen uns, Sie zur Beratung persönlich in der St. Jakobs-Apotheke begrüssen zu dürfen; in dringenden Fällen kann eine Beratung aber auch per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. BLUTDRUCKMESSUNG In der Apotheke beraten wir Sie gerne und geben Ihnen Auskunft zum Thema Blutdruckmessen und Blutdruckmessgeräte. Welches Blutdruckmessgerät ist für mich geeignet? Handgelenk- oder Oberarmgerät ? SJAPO Innen Korpus 02.jpg BLUTWERTE-MESSUNGEN Zucker, Bluttfettwerte, Hämoglobin, HbA1c (Langzeitzucker) und CRP (Entzündungswert), Vitamin D3 All unsere Messungen brauchen wenig Blut und Resultate sind innert kürzester Zeit vorhanden. Gerne beraten wir Sie individuell. KOMPRESSIONSSTRÜMPFE Kompression hilft! Um den für jeden Patienten optimalen Kompressionsstrumpf zu finden werden an verschiedenen Orten die Beine ausgemessen. Diese Messung sollte so früh wie möglich am Tag gemacht werden um zu verhindern, dass die Beine schon angeschwollen sind. Kommen Sie bei uns vorbei, wir geben Ihnen den Durchblick bei den verschiedenen Formen, Farben, Modellen und nehmen Ihre individuellen Masse für Ihren persönlichen Kompressionsstumpf. Pharmacist in aisle of Pharmacy MEDIKAMENTENDOSETT Für Sie zusammengestellt Gerne verwalten wir für Sie Ihre Medikamenteneinnahme Vorteile für Sie: Ihre Compliance verbessert sich Sie haben eine bessere Übersicht der Einnahme Jede Woche richten wir für Sie ein neues Dosett. Auf Wunsch auch für längere Zeit (Ferien) Sie brauchen sich nicht um Rezepte und Dosierungsänderungen zu kümmern Wir bringen Ihnen das Dosett auch nach Hause Pharmacists' hands REISEAPOTHEKE UND REISEBERATUNG Freude am Reisen Ihre St. Jakobs-Reise-Apotheke – die Ferien gesund geniessen! Endlich Ferienreisezeit! Oder gönnen Sie sich ein paar erholsame Tage über’s Wochenende! Ihr Team der St. Jakobs-Apotheke unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer individuellen Reiseapotheke und berät Sie über Ihre Reise Welche Dauermedikamente müssen ins Reisegepäck? Welche Arzneimittel aus der Hausapotheke sollen mit auf die Reise? Welche speziellen Arznei- und Heilmittel sind für Ihr persönliches Reiseziel notwendig? Welche Impfungen und vorbeugende Massnahmen sind für Sie empfehlenswert? Wie werden die Arzneimittel optimal transportiert? Gibt es zollrechtliche Probleme bei der Einfuhr von Arzneimitteln? Wird es Probleme durch eine Zeitverschiebung geben? WUNDVERSORGUNG Wenn's blutet Schnittwunden, Schürfwunden, Verbrennungen sowie weitere Wunden können von uns professionell versorgt werden. Wir benutzen eine grosse Auswahl an modernen Pflastern. Ob an der Fingerspitze, am Knie oder im Gesicht, für jede Situation gibt es ein geeignetes Produkt. Zudem helfen wir Ihnen eine Entscheidung zu treffen, wann eine ärztliche Behandlung angezeigt ist.​ NETCARE Was ist Netcare? netCare ist eine neuartige medizinische Dienstleistung. Ohne Voranmeldung erhalten Sie in unserer Apotheke eine spezielle medizinische Beratung sowie Hilfe bei Krankheiten und kleinen Verletzungen. Unsere Apothekerin entscheidet anhand eines wissenschaftlich ausgearbeiteten Fragekatalogs, ob sie direkt ein Medikament (auch rezeptpflichtiges) abgibt, einen Arzt per Telefon hinzuzieht oder den Patienten an eine andere Fachperson überweist. Bei welchen Krankheiten hilft netCare? Mit Hilfe von Netcare können bisher 24 verschiedene Krankheiten unkompliziert abgeklärt werden, zu den häufigsten gehören: - Bindehautentzündung - Blasenentzündung - Halsentzündung - Rückenschmerzen - Hautpilz - Ekzeme PILLE DANACH individuelle Beratung Die Notfallkontrazeptiva vermögen das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in den ersten Tagen nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr zu senken.

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ApothekeGesundheitsberatung
Aeschenvorstadt 68, 4051 Basel
ApothekeGesundheitsberatung

HISTORISCHE APOTHEKE IN NEUEM GLANZ WIR NEHMEN UNS ZEIT FÜR DIE GESUNDHEITSBERATUNG Gesundheitsberatung nach Kundenwunsch Es ist uns ein grosses Anliegen, mit unseren Kunden so zu kommunizieren, dass sie sich jederzeit wohl fühlen. Neben der Stehtheke für schnelle Einkäufe haben wir eine bequeme Sitzberatungsecke eingerichtet, an der es sich ideal und mit der nötigen Privatsphäre über Ihre gesundheitlichen Fragen diskutieren lässt. Zudem verfügt die neue St. Jakobs-Apotheke über einen separaten Beratungsraum, wo Impfungen, Netcare Abklärungen, Anproben von Stützstrümpfen, Pille danach Beratungen... angeboten werden und verschiedene Blutwerte gemessen werden. Wir sprechen: E/D/F/SKR/Türkisch Alle Dienstleistungen ohne Voranmeldung! Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns das gesamte Team der St.Jakobs-Apotheke IMPFUNGEN FSME, Hepatitis A und B, Grippe und Covid HAUSLIEFERDIENST Wir kommen Ihnen entgegen Gerne liefern wir Ihnen Medikamente kostenlos nach Hause, nachdem wir Sie beraten haben. Wir freuen uns, Sie zur Beratung persönlich in der St. Jakobs-Apotheke begrüssen zu dürfen; in dringenden Fällen kann eine Beratung aber auch per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. BLUTDRUCKMESSUNG In der Apotheke beraten wir Sie gerne und geben Ihnen Auskunft zum Thema Blutdruckmessen und Blutdruckmessgeräte. Welches Blutdruckmessgerät ist für mich geeignet? Handgelenk- oder Oberarmgerät ? SJAPO Innen Korpus 02.jpg BLUTWERTE-MESSUNGEN Zucker, Bluttfettwerte, Hämoglobin, HbA1c (Langzeitzucker) und CRP (Entzündungswert), Vitamin D3 All unsere Messungen brauchen wenig Blut und Resultate sind innert kürzester Zeit vorhanden. Gerne beraten wir Sie individuell. KOMPRESSIONSSTRÜMPFE Kompression hilft! Um den für jeden Patienten optimalen Kompressionsstrumpf zu finden werden an verschiedenen Orten die Beine ausgemessen. Diese Messung sollte so früh wie möglich am Tag gemacht werden um zu verhindern, dass die Beine schon angeschwollen sind. Kommen Sie bei uns vorbei, wir geben Ihnen den Durchblick bei den verschiedenen Formen, Farben, Modellen und nehmen Ihre individuellen Masse für Ihren persönlichen Kompressionsstumpf. Pharmacist in aisle of Pharmacy MEDIKAMENTENDOSETT Für Sie zusammengestellt Gerne verwalten wir für Sie Ihre Medikamenteneinnahme Vorteile für Sie: Ihre Compliance verbessert sich Sie haben eine bessere Übersicht der Einnahme Jede Woche richten wir für Sie ein neues Dosett. Auf Wunsch auch für längere Zeit (Ferien) Sie brauchen sich nicht um Rezepte und Dosierungsänderungen zu kümmern Wir bringen Ihnen das Dosett auch nach Hause Pharmacists' hands REISEAPOTHEKE UND REISEBERATUNG Freude am Reisen Ihre St. Jakobs-Reise-Apotheke – die Ferien gesund geniessen! Endlich Ferienreisezeit! Oder gönnen Sie sich ein paar erholsame Tage über’s Wochenende! Ihr Team der St. Jakobs-Apotheke unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer individuellen Reiseapotheke und berät Sie über Ihre Reise Welche Dauermedikamente müssen ins Reisegepäck? Welche Arzneimittel aus der Hausapotheke sollen mit auf die Reise? Welche speziellen Arznei- und Heilmittel sind für Ihr persönliches Reiseziel notwendig? Welche Impfungen und vorbeugende Massnahmen sind für Sie empfehlenswert? Wie werden die Arzneimittel optimal transportiert? Gibt es zollrechtliche Probleme bei der Einfuhr von Arzneimitteln? Wird es Probleme durch eine Zeitverschiebung geben? WUNDVERSORGUNG Wenn's blutet Schnittwunden, Schürfwunden, Verbrennungen sowie weitere Wunden können von uns professionell versorgt werden. Wir benutzen eine grosse Auswahl an modernen Pflastern. Ob an der Fingerspitze, am Knie oder im Gesicht, für jede Situation gibt es ein geeignetes Produkt. Zudem helfen wir Ihnen eine Entscheidung zu treffen, wann eine ärztliche Behandlung angezeigt ist.​ NETCARE Was ist Netcare? netCare ist eine neuartige medizinische Dienstleistung. Ohne Voranmeldung erhalten Sie in unserer Apotheke eine spezielle medizinische Beratung sowie Hilfe bei Krankheiten und kleinen Verletzungen. Unsere Apothekerin entscheidet anhand eines wissenschaftlich ausgearbeiteten Fragekatalogs, ob sie direkt ein Medikament (auch rezeptpflichtiges) abgibt, einen Arzt per Telefon hinzuzieht oder den Patienten an eine andere Fachperson überweist. Bei welchen Krankheiten hilft netCare? Mit Hilfe von Netcare können bisher 24 verschiedene Krankheiten unkompliziert abgeklärt werden, zu den häufigsten gehören: - Bindehautentzündung - Blasenentzündung - Halsentzündung - Rückenschmerzen - Hautpilz - Ekzeme PILLE DANACH individuelle Beratung Die Notfallkontrazeptiva vermögen das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in den ersten Tagen nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr zu senken.

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 Geschlossen – Öffnet heute um 07:30
 Durchgehend geöffnet
STUCKI Bestattungsdienst

STUCKI Bestattungsdienst

Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln
Bestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · Ybrig

Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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BestattungenBestattungsinstitutBeratungTrauerbegleitungKrematorium
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Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

 Durchgehend geöffnet
 Geschlossen – Öffnet heute um 09:00
Thai Wellness Tempel St. Gallen GmbH

Thai Wellness Tempel St. Gallen GmbH

Ilgenstrasse 9, 9000 St. Gallen
Über mich

Aufgewachsen in Sisakat Thailand, bin ich mit 15 Jahren in die Schweiz gekommen. Nach einer beruflichen Neuorientierung habe ich 2013 an der renommierten «Thai Traditionel Medicine Association» (nahe Bankok) meine Ausbildung zur Ausübung der Thai Massage abgeschlossen. Anschliessend habe ich mehrjährige Berufspraxis in Thailand und in der Schweiz gesammelt. Meine grosse Leidenschaft und Freude Menschen zu helfen und mit Massagen und Tipps zu ihrer Gesundheit beizutragen, hat mich dazu bewegt, den Thai Massage Tempel in St.Gallen ins Leben zu rufen. Traditionelle Thaimassage Die traditionelle Thaimassage TTM «Nua» genannt, hat in der Geschichte der Heilbehandlung weit zurückliegende Wurzeln. Die Ursprünge der traditionellen Thaimassage loiegen in Inden und lassen sich bis ca.n 2500 Jahre zurückverfolgen. Als Begründer der Thaimassage-Praktiken, gilt der nordindische Arzt Jivaka Kumar Bhaccha. Dieser war Leibarzt des Magadha-Königs Bimbisara und Bimbisara und ein Zeitgenosse Buddhas. Jivaka Kumar Bhaccha wird noch heute in Thailand als Vater der Medizin verehrt. Vor mehr als 500 Jahren gelangten die indischen massage-Praktiken nach Thailand und wurden hier von Heilkundigen Mönchen am Königshof weiterentwickelt. König Rama III liess im Jahr 1832 jahrhunderte alte medizin ische Texte im Kloster Wat Po in Bangkok in Stein hauen. Diese alten Texte hatten einen hohen Stellenwert und wurden ähnlich verehrt wie buddhistische Schriften. Im Kloster Wat Po befindet sich noch heute die anerkannteste Schule für die traditionelle Thaimassage. Unser Ansatz • Bestandteile sind Streckpositionen, Dehnbewegungen, Gelenkmobilisation und Druckpunktmassage. Man nennt es auch passives Yoga. • Es werden die 10 wichtigsten Energielinien Ihres Körpers befreit und hilft die innere Mitte wieder zu finden. • Löst Verspannungen, sorgt für eine bessere Durchblutung und unterstützt die Selbstheilungskräfte des Körpers. • Wird oft und gerne angewendet bei: Kopfschmerzen, innerer Unruhe, Magenbeschwerden, Schwindel, Tinnitus und Schlafstörungen. • Die Sauerstoffversorgung der Muskeln, Haut und des Bindegewebes wird angeregt und verstärkt. Durch das harmonische Zusammenwirken von Ruhigen und fliesenden Bewegungen und dem Wechsel von Anspannung und Entspannung, kann der Körper in einen Zustand von tiefster Entspannung gelangen und den Erholungsprozess einleiten und beschleunigen. • Präventiv kann die Thai Massage vor Herz-Kreislauf Erkrankkungen, Burnout-Syndrom, Übergewicht, Depression und Konzentrationsstörungen genutzt werden. • Sportler erfahren eine bessere Regeneration, stärkerer Durchblutung, was durch eine schnellere und bessere Versorgung der Muskeln mit Nährstoffen führt. Ich freue mich dich auf dem Weg zur Gesundheit zu begleiten und unterstützen. Eure Sunsanee Unser Angebot: - 1h Thai Massage, Traditionale Thai Massage, 80.-CHF - 1.5h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 120.-CHF - 2h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 150.-CHF - 10er Abo Thai Massage (11. Massage gratis), Traditionelle Thai Massage, 800.-CHF - 30min Kopf- und Nackenmassage, Traditionell, 35.-CHF - 30min Rücken- Schulter- und Nackenmassage, Traditionell, 40.-CHF

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Thai-MassageMedizinische MassageMassageWellnessSpa
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Aufgewachsen in Sisakat Thailand, bin ich mit 15 Jahren in die Schweiz gekommen. Nach einer beruflichen Neuorientierung habe ich 2013 an der renommierten «Thai Traditionel Medicine Association» (nahe Bankok) meine Ausbildung zur Ausübung der Thai Massage abgeschlossen. Anschliessend habe ich mehrjährige Berufspraxis in Thailand und in der Schweiz gesammelt. Meine grosse Leidenschaft und Freude Menschen zu helfen und mit Massagen und Tipps zu ihrer Gesundheit beizutragen, hat mich dazu bewegt, den Thai Massage Tempel in St.Gallen ins Leben zu rufen. Traditionelle Thaimassage Die traditionelle Thaimassage TTM «Nua» genannt, hat in der Geschichte der Heilbehandlung weit zurückliegende Wurzeln. Die Ursprünge der traditionellen Thaimassage loiegen in Inden und lassen sich bis ca.n 2500 Jahre zurückverfolgen. Als Begründer der Thaimassage-Praktiken, gilt der nordindische Arzt Jivaka Kumar Bhaccha. Dieser war Leibarzt des Magadha-Königs Bimbisara und Bimbisara und ein Zeitgenosse Buddhas. Jivaka Kumar Bhaccha wird noch heute in Thailand als Vater der Medizin verehrt. Vor mehr als 500 Jahren gelangten die indischen massage-Praktiken nach Thailand und wurden hier von Heilkundigen Mönchen am Königshof weiterentwickelt. König Rama III liess im Jahr 1832 jahrhunderte alte medizin ische Texte im Kloster Wat Po in Bangkok in Stein hauen. Diese alten Texte hatten einen hohen Stellenwert und wurden ähnlich verehrt wie buddhistische Schriften. Im Kloster Wat Po befindet sich noch heute die anerkannteste Schule für die traditionelle Thaimassage. Unser Ansatz • Bestandteile sind Streckpositionen, Dehnbewegungen, Gelenkmobilisation und Druckpunktmassage. Man nennt es auch passives Yoga. • Es werden die 10 wichtigsten Energielinien Ihres Körpers befreit und hilft die innere Mitte wieder zu finden. • Löst Verspannungen, sorgt für eine bessere Durchblutung und unterstützt die Selbstheilungskräfte des Körpers. • Wird oft und gerne angewendet bei: Kopfschmerzen, innerer Unruhe, Magenbeschwerden, Schwindel, Tinnitus und Schlafstörungen. • Die Sauerstoffversorgung der Muskeln, Haut und des Bindegewebes wird angeregt und verstärkt. Durch das harmonische Zusammenwirken von Ruhigen und fliesenden Bewegungen und dem Wechsel von Anspannung und Entspannung, kann der Körper in einen Zustand von tiefster Entspannung gelangen und den Erholungsprozess einleiten und beschleunigen. • Präventiv kann die Thai Massage vor Herz-Kreislauf Erkrankkungen, Burnout-Syndrom, Übergewicht, Depression und Konzentrationsstörungen genutzt werden. • Sportler erfahren eine bessere Regeneration, stärkerer Durchblutung, was durch eine schnellere und bessere Versorgung der Muskeln mit Nährstoffen führt. Ich freue mich dich auf dem Weg zur Gesundheit zu begleiten und unterstützen. Eure Sunsanee Unser Angebot: - 1h Thai Massage, Traditionale Thai Massage, 80.-CHF - 1.5h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 120.-CHF - 2h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 150.-CHF - 10er Abo Thai Massage (11. Massage gratis), Traditionelle Thai Massage, 800.-CHF - 30min Kopf- und Nackenmassage, Traditionell, 35.-CHF - 30min Rücken- Schulter- und Nackenmassage, Traditionell, 40.-CHF

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 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
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BehindertentransportTaxiBehindertenhilfsmittel
Rebbergstrasse 21, 8425 Oberembrach
BehindertentransportTaxiBehindertenhilfsmittel
Zuverlässig – seriös – sicher / Wir sorgen für mehr Mobilität im Alltag

Unsere Mission – Ihr Leben einfacher zu machen. Unsere Freude – Ihnen zu helfen. Ihre Freude – zu genießen Sie müssen sich keine Gedanken mehr darüber machen, wie Sie zum Arzt, ins Krankenhaus, zu den Behörden gelangen, einkaufen gehen, ins Kino gehen, Veranstaltungen besuchen oder sich mit Freunden oder Bekannten treffen. Unser Rollstuhltaxi bietet Platz für 1 Rollstuhl und bis zu 4 Mitpassagiere. Der Rollstuhltransportdienst Myrollstuhltaxi-Zuerich sorgt für eine sichere Fahrt für Menschen mit Behinderungen, sei es zu Arztterminen, dem Weg zur Arbeit, zur Physiotherapie oder einfach zum Treffen mit Freunden. Freundliche und hilfsbereite Person Unsere Fahrer kümmern sich aufmerksam um Personen, die möglicherweise zusätzliche Hilfe benötigen. Komfortable Autos Unsere Fahrzeuge sind mit einer Klapprampe, kompletten Verankerungspunkten, Sicherheitsgurten und einer Winde ausgestattet. Sicherheit Unsere Mission ist es, unseren Kunden einen sicheren, zuverlässigen und flexiblen Transportservice zu bieten. Bezahlbare Preise Unsere Preise sind erschwinglich und wettbewerbsfähig auf dem Markt.

 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Eulerstrasse 42, 4051 Basel
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
Eulerstrasse 42, 4051 Basel
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WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
DIORAMA Bethlehem Stiftung

DIORAMA Bethlehem Stiftung

Benzigerstrasse 23, 8840 EinsiedelnPostfach, 8840 Einsiedeln
Diorama Krippe & Mineralienmuseum

Im DIORAMA erwarten Sie zwei Ausstellungen unter einem Dach: Unsere berühmte Weihnachtskrippe bezaubert mit über 450 liebevoll gestalteten Figuren und die Mineraliensammlung entführt Sie in eine spannende Welt. Die Weihnachtskrippe Nostalgisch, charmant und umfangreich. Die Szenerie beginnt mit dem Hirtenfeld, wo die Engel die Geburt Christi verkünden. In der Mitte zeigt es die Geburtshöhle mit Joseph, Maria und dem Jesuskind, gefolgt von der Ankunft der Heiligen Drei Könige und ihrer Karawane. Es endet auf der rechten Seite mit der Flucht der Heiligen Familie nach Ägypten. Das Mineralienmuseum Das DIORAMA in Einsiedeln beherbergt die private Sammlung des Arztes Dr. Adelrich Eberle aus Einsiedeln. Sie besteht aus rund 1'200 Mineralien und Fossilien und ist das Resultat einer über 40-jährigen Sammler­tätigkeit. Ein Drittel sind Schweizer Mineralien, die übrigen zwei Drittel stammen aus allen Erdteilen. Der Aufbau der Sammlung folgt der gängigen Einteilung in Mineralklassen. Gleich beim Eingang befinden sich zwei Vitrinen mit besonderen Schaustücken, die durch ihre Form und ihre spezielle Farbe beeindrucken. Einen Schwerpunkt unserer Sammlung bildet der Quarz, welcher mit 150 Exemplaren - zum Teil mit aufgewachsenen und ein­geschlossenen anderen Mineralien - vertreten ist. Ins Auge springen auch 50 farbenfrohe Achate sowie zu Kugeln und Eiern ge­schliffene Ziersteine. In Zeiten von Multimedia, Touchscreen und Interaktivität ist es erholsam, sich in eine andere Welt eintauchen zu lassen. Im DIORAMA ist eine Krippe zu sehen. Die Szenerie zeigt über 450 Figuren auf 80 Quadratmetern Fläche und vor mehr als 30 Metern gemaltem Hintergrund. Die Kombination von plastischer Darstellung und gemaltem Hintergrund erzeugt eine perfekte Illusion von Weite. Die Darstellung versetzt Sie mitten ins alte Judäa; nicht in eine Fantasie-Landschaft, sondern in die naturgetreue Nachbildung der Gegend von Bethlehem.

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MuseumAusstellungenStiftung
Benzigerstrasse 23, 8840 EinsiedelnPostfach, 8840 Einsiedeln
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Diorama Krippe & Mineralienmuseum

Im DIORAMA erwarten Sie zwei Ausstellungen unter einem Dach: Unsere berühmte Weihnachtskrippe bezaubert mit über 450 liebevoll gestalteten Figuren und die Mineraliensammlung entführt Sie in eine spannende Welt. Die Weihnachtskrippe Nostalgisch, charmant und umfangreich. Die Szenerie beginnt mit dem Hirtenfeld, wo die Engel die Geburt Christi verkünden. In der Mitte zeigt es die Geburtshöhle mit Joseph, Maria und dem Jesuskind, gefolgt von der Ankunft der Heiligen Drei Könige und ihrer Karawane. Es endet auf der rechten Seite mit der Flucht der Heiligen Familie nach Ägypten. Das Mineralienmuseum Das DIORAMA in Einsiedeln beherbergt die private Sammlung des Arztes Dr. Adelrich Eberle aus Einsiedeln. Sie besteht aus rund 1'200 Mineralien und Fossilien und ist das Resultat einer über 40-jährigen Sammler­tätigkeit. Ein Drittel sind Schweizer Mineralien, die übrigen zwei Drittel stammen aus allen Erdteilen. Der Aufbau der Sammlung folgt der gängigen Einteilung in Mineralklassen. Gleich beim Eingang befinden sich zwei Vitrinen mit besonderen Schaustücken, die durch ihre Form und ihre spezielle Farbe beeindrucken. Einen Schwerpunkt unserer Sammlung bildet der Quarz, welcher mit 150 Exemplaren - zum Teil mit aufgewachsenen und ein­geschlossenen anderen Mineralien - vertreten ist. Ins Auge springen auch 50 farbenfrohe Achate sowie zu Kugeln und Eiern ge­schliffene Ziersteine. In Zeiten von Multimedia, Touchscreen und Interaktivität ist es erholsam, sich in eine andere Welt eintauchen zu lassen. Im DIORAMA ist eine Krippe zu sehen. Die Szenerie zeigt über 450 Figuren auf 80 Quadratmetern Fläche und vor mehr als 30 Metern gemaltem Hintergrund. Die Kombination von plastischer Darstellung und gemaltem Hintergrund erzeugt eine perfekte Illusion von Weite. Die Darstellung versetzt Sie mitten ins alte Judäa; nicht in eine Fantasie-Landschaft, sondern in die naturgetreue Nachbildung der Gegend von Bethlehem.

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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Podologie - Praxis für medizinische Fusspflege

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Podologie - Praxis für medizinische Fusspflege

Fronwagplatz 14, 8200 Schaffhausen
HERZLICH WILLKOMMEN

Wir freuen uns, dass Sie die Homepage unseres Podologie-Zentrums am Fronwagplatz 14 in Schaffhausen besuchen. Wir sind spezialisiert auf eine sorgfältige Behandlung ihrer Füsse. Unser Fachgebiet ist die podologische Komplexbehandlung für Diabetiker, bzw. die medizinische Fusspflege für alle Patienten die krankhafte Veränderungen oder körperliche Einschränkungen haben. Insbesondere auch bei Kindern, die häufig durch nicht richtiges Nägel schneiden zu eingewachsenen Nägeln oder durch Traumata zu Veränderungen neigen. Durch regelmässige Fusspflege können häufige Fussprobleme zum Beispiel: Hühneraugen, Hornhaut, Nagelpilz, Schwielen und eingewachsene Zehennägel erfolgreich behandelt werden. Darüber hinaus leisten wir Unterstützung und Hilfestellung mit der Herstellung von podologischen Hiflsmitteln: • Druck- und Reibungsschutz • Spangentherapie etc. PODOLOGIE IST DIE NICHT ÄRZTLICHE HEILKUNDE AM FUSS Als Fusstherapeuten besteht unser Ziel darin, ihre Fussgesundheit zu unterstützen, sie aufrecht zu erhalten oder ihnen bei bereits bestehenden Fusserkrankungen zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen eine allgemeine und individuelle Beratung zu vorbeugenden Massnahmen, zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeiten ihrer Füsse an. Bei uns profitieren sie von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen und Physiotherapeut*innen. Durch unsere ständige Anpassung an die neuesten Erkenntnisse und Anforderungen, sowie unseren Hygienestandard nach den Richtlinien des SPV, bieten wir ihnen ein Höchstmass an Sicherheit bei einer Fussbehandlung in unserer Praxis. Gerne kommen wir auch für eine Fussbehandlung zu ihnen nach Hause bzw. ins Pflegeheim oder Spital. Bei Fragen oder Beschwerden melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Podologenteam

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PodologieFusspflege
Fronwagplatz 14, 8200 Schaffhausen
PodologieFusspflege
HERZLICH WILLKOMMEN

Wir freuen uns, dass Sie die Homepage unseres Podologie-Zentrums am Fronwagplatz 14 in Schaffhausen besuchen. Wir sind spezialisiert auf eine sorgfältige Behandlung ihrer Füsse. Unser Fachgebiet ist die podologische Komplexbehandlung für Diabetiker, bzw. die medizinische Fusspflege für alle Patienten die krankhafte Veränderungen oder körperliche Einschränkungen haben. Insbesondere auch bei Kindern, die häufig durch nicht richtiges Nägel schneiden zu eingewachsenen Nägeln oder durch Traumata zu Veränderungen neigen. Durch regelmässige Fusspflege können häufige Fussprobleme zum Beispiel: Hühneraugen, Hornhaut, Nagelpilz, Schwielen und eingewachsene Zehennägel erfolgreich behandelt werden. Darüber hinaus leisten wir Unterstützung und Hilfestellung mit der Herstellung von podologischen Hiflsmitteln: • Druck- und Reibungsschutz • Spangentherapie etc. PODOLOGIE IST DIE NICHT ÄRZTLICHE HEILKUNDE AM FUSS Als Fusstherapeuten besteht unser Ziel darin, ihre Fussgesundheit zu unterstützen, sie aufrecht zu erhalten oder ihnen bei bereits bestehenden Fusserkrankungen zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen eine allgemeine und individuelle Beratung zu vorbeugenden Massnahmen, zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeiten ihrer Füsse an. Bei uns profitieren sie von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen und Physiotherapeut*innen. Durch unsere ständige Anpassung an die neuesten Erkenntnisse und Anforderungen, sowie unseren Hygienestandard nach den Richtlinien des SPV, bieten wir ihnen ein Höchstmass an Sicherheit bei einer Fussbehandlung in unserer Praxis. Gerne kommen wir auch für eine Fussbehandlung zu ihnen nach Hause bzw. ins Pflegeheim oder Spital. Bei Fragen oder Beschwerden melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Podologenteam

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Praxis Impuls

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Praxis Impuls

Dorfplatz 4, 3114 Wichtrach
Herzlich willkommen bei der "Praxis Impuls" in Wichtrach

Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

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PhysiotherapieMassageMedizinische Massage
Dorfplatz 4, 3114 Wichtrach
PhysiotherapieMassageMedizinische Massage
Herzlich willkommen bei der "Praxis Impuls" in Wichtrach

Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

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Spitex Region Romanshorn

Spitex Region Romanshorn

Konsumhof 2, 8590 Romanshorn
Ihre Spitex für Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil...

Wir unterstützen, pflegen und betreuen Sie zu Hause, damit Sie trotz Einschränkungen so lange als möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Unsere Pflege- und Haushilfeteams bieten allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil individuelle Beratung, Pflege und Hilfe zu Hause an - während 365 Tagen im Jahr. Unsere Leistungen können Sie über die Grund- oder Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen. Dienstleistungen: • Die Spitex pflegt, hilft, unterstützt und berät in allen Lebenslagen, damit ein Leben in der gewohnten Umgebung möglich ist und bleibt. • Pflege täglich von 07.00-22.00 Uhr (mit einem Nachtpikett-Dienst für Notfallsituationen) • Haushilfe an Werktagen von Montag bis Freitag • Abrechnung über Krankenkasse und Zusatzversicherung Pflege zu Hause: · Abklärung · Beratung und Begleitung von pflegenden Angehörigen · Behandlungspflege · Grundpflege · Akut- und Übergangspflege · Palliative Pflege · Psychiatrische und psychogeriatrische Pflege · Fachberatung Hauswirtschaft & Sozialbetreuung: • Leistungen Unsere Leistungen erbringen wir an Werktagen von Montag bis Freitag. Dabei unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Kurzzeiteinsätze: Bis zur Genesung oder Stabilisierung der Situation, z.B. nach einem Spitalaufenthalt. Kurzeinsätze sind in der Regel nach 3 Monaten abgeschlossen. Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. Abklärung und Verordnung Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter. Kosten und Tarife Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen. Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt . Sprechstunde / Krankenmobilien: Gerne beraten wir Sie bei uns im Ambulatorium im Konsumhof 2. • Blutdruck und Blutzucker messen • Injektionen • Beratung über Pflege und Betreuung sowie Hilfsmittel, Pflegematerialien und vieles mehr • Unterstützung bei Fragen rund um das Gesundheitswesen • Vermietung und Verkauf von Krankenmobilien Hilfsmittel erleichtern kranken und pflegebedürftigen Menschen die Bewältigung des Alltags. Es besteht die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten. Wir beraten Sie gerne über das Angebot sowie Konditionen und Preise. Als Mitglied der Spitex profitieren Sie von einem vergünstigten Mietpreis. Beachten Sie auch den Shop von Kuhn und Bieri für Pflegehilfsmittel. • Unser Angebot : • Bade- und Duschhilfen • Rollatoren / Gehhilfe • Weitere Artikel auf Anfrage • Rollstuhlvermietung ( Pflegeheim Romanshorn : 071 466 06 06) Fahrdienst SRK: Die Spitex organisiert und koordiniert den Fahrdienst SRK mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. Diese stellen ihre Zeit und ihr Fahrzeug zu einem Spesentarif zur Verfügung. Der Fahrdienst kann von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil in Anspruch genommen werden. • Angebot : Der Fahrdienst der Spitex ermöglicht Menschen, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die Fahrt zum Arzt, ins Spital, zur therapeutischen Behandlung oder zum Kur- und Erholungsaufenthalt (bitte 2 Tage im Voraus anmelden). Mahlzeitendienst: Der Mahlzeitendienst wird organisiert durch die Frauenvereine · Romanshorn: Telefon 076 651 34 68 · Salmsach: Telefon 071 463 58 44 · Dozwil-Kesswil-Uttwil: Telefon 079 590 49 72 Palliative Care: Qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Palliative Pflege rund um die Uhr. Es ist uns wichtig, dass Klientinnen und Klienten so lange wie möglich daheim im gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn möglich bis ganz zum Schluss... Wir respektieren aber auch die Grenzen der Klienten, der Angehörigen und der Mitarbeitenden.

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SpitexBetreuung und Pflege zu HausePsychiatrische Dienste
Konsumhof 2, 8590 Romanshorn
SpitexBetreuung und Pflege zu HausePsychiatrische Dienste
Ihre Spitex für Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil...

Wir unterstützen, pflegen und betreuen Sie zu Hause, damit Sie trotz Einschränkungen so lange als möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Unsere Pflege- und Haushilfeteams bieten allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil individuelle Beratung, Pflege und Hilfe zu Hause an - während 365 Tagen im Jahr. Unsere Leistungen können Sie über die Grund- oder Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen. Dienstleistungen: • Die Spitex pflegt, hilft, unterstützt und berät in allen Lebenslagen, damit ein Leben in der gewohnten Umgebung möglich ist und bleibt. • Pflege täglich von 07.00-22.00 Uhr (mit einem Nachtpikett-Dienst für Notfallsituationen) • Haushilfe an Werktagen von Montag bis Freitag • Abrechnung über Krankenkasse und Zusatzversicherung Pflege zu Hause: · Abklärung · Beratung und Begleitung von pflegenden Angehörigen · Behandlungspflege · Grundpflege · Akut- und Übergangspflege · Palliative Pflege · Psychiatrische und psychogeriatrische Pflege · Fachberatung Hauswirtschaft & Sozialbetreuung: • Leistungen Unsere Leistungen erbringen wir an Werktagen von Montag bis Freitag. Dabei unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Kurzzeiteinsätze: Bis zur Genesung oder Stabilisierung der Situation, z.B. nach einem Spitalaufenthalt. Kurzeinsätze sind in der Regel nach 3 Monaten abgeschlossen. Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. Abklärung und Verordnung Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter. Kosten und Tarife Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen. Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt . Sprechstunde / Krankenmobilien: Gerne beraten wir Sie bei uns im Ambulatorium im Konsumhof 2. • Blutdruck und Blutzucker messen • Injektionen • Beratung über Pflege und Betreuung sowie Hilfsmittel, Pflegematerialien und vieles mehr • Unterstützung bei Fragen rund um das Gesundheitswesen • Vermietung und Verkauf von Krankenmobilien Hilfsmittel erleichtern kranken und pflegebedürftigen Menschen die Bewältigung des Alltags. Es besteht die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten. Wir beraten Sie gerne über das Angebot sowie Konditionen und Preise. Als Mitglied der Spitex profitieren Sie von einem vergünstigten Mietpreis. Beachten Sie auch den Shop von Kuhn und Bieri für Pflegehilfsmittel. • Unser Angebot : • Bade- und Duschhilfen • Rollatoren / Gehhilfe • Weitere Artikel auf Anfrage • Rollstuhlvermietung ( Pflegeheim Romanshorn : 071 466 06 06) Fahrdienst SRK: Die Spitex organisiert und koordiniert den Fahrdienst SRK mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. Diese stellen ihre Zeit und ihr Fahrzeug zu einem Spesentarif zur Verfügung. Der Fahrdienst kann von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil in Anspruch genommen werden. • Angebot : Der Fahrdienst der Spitex ermöglicht Menschen, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die Fahrt zum Arzt, ins Spital, zur therapeutischen Behandlung oder zum Kur- und Erholungsaufenthalt (bitte 2 Tage im Voraus anmelden). Mahlzeitendienst: Der Mahlzeitendienst wird organisiert durch die Frauenvereine · Romanshorn: Telefon 076 651 34 68 · Salmsach: Telefon 071 463 58 44 · Dozwil-Kesswil-Uttwil: Telefon 079 590 49 72 Palliative Care: Qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Palliative Pflege rund um die Uhr. Es ist uns wichtig, dass Klientinnen und Klienten so lange wie möglich daheim im gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn möglich bis ganz zum Schluss... Wir respektieren aber auch die Grenzen der Klienten, der Angehörigen und der Mitarbeitenden.

 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
 Geschlossen – Öffnet heute um 07:30
St. Jakobs-Apotheke AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

St. Jakobs-Apotheke AG

Aeschenvorstadt 68, 4051 Basel

HISTORISCHE APOTHEKE IN NEUEM GLANZ WIR NEHMEN UNS ZEIT FÜR DIE GESUNDHEITSBERATUNG Gesundheitsberatung nach Kundenwunsch Es ist uns ein grosses Anliegen, mit unseren Kunden so zu kommunizieren, dass sie sich jederzeit wohl fühlen. Neben der Stehtheke für schnelle Einkäufe haben wir eine bequeme Sitzberatungsecke eingerichtet, an der es sich ideal und mit der nötigen Privatsphäre über Ihre gesundheitlichen Fragen diskutieren lässt. Zudem verfügt die neue St. Jakobs-Apotheke über einen separaten Beratungsraum, wo Impfungen, Netcare Abklärungen, Anproben von Stützstrümpfen, Pille danach Beratungen... angeboten werden und verschiedene Blutwerte gemessen werden. Wir sprechen: E/D/F/SKR/Türkisch Alle Dienstleistungen ohne Voranmeldung! Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns das gesamte Team der St.Jakobs-Apotheke IMPFUNGEN FSME, Hepatitis A und B, Grippe und Covid HAUSLIEFERDIENST Wir kommen Ihnen entgegen Gerne liefern wir Ihnen Medikamente kostenlos nach Hause, nachdem wir Sie beraten haben. Wir freuen uns, Sie zur Beratung persönlich in der St. Jakobs-Apotheke begrüssen zu dürfen; in dringenden Fällen kann eine Beratung aber auch per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. BLUTDRUCKMESSUNG In der Apotheke beraten wir Sie gerne und geben Ihnen Auskunft zum Thema Blutdruckmessen und Blutdruckmessgeräte. Welches Blutdruckmessgerät ist für mich geeignet? Handgelenk- oder Oberarmgerät ? SJAPO Innen Korpus 02.jpg BLUTWERTE-MESSUNGEN Zucker, Bluttfettwerte, Hämoglobin, HbA1c (Langzeitzucker) und CRP (Entzündungswert), Vitamin D3 All unsere Messungen brauchen wenig Blut und Resultate sind innert kürzester Zeit vorhanden. Gerne beraten wir Sie individuell. KOMPRESSIONSSTRÜMPFE Kompression hilft! Um den für jeden Patienten optimalen Kompressionsstrumpf zu finden werden an verschiedenen Orten die Beine ausgemessen. Diese Messung sollte so früh wie möglich am Tag gemacht werden um zu verhindern, dass die Beine schon angeschwollen sind. Kommen Sie bei uns vorbei, wir geben Ihnen den Durchblick bei den verschiedenen Formen, Farben, Modellen und nehmen Ihre individuellen Masse für Ihren persönlichen Kompressionsstumpf. Pharmacist in aisle of Pharmacy MEDIKAMENTENDOSETT Für Sie zusammengestellt Gerne verwalten wir für Sie Ihre Medikamenteneinnahme Vorteile für Sie: Ihre Compliance verbessert sich Sie haben eine bessere Übersicht der Einnahme Jede Woche richten wir für Sie ein neues Dosett. Auf Wunsch auch für längere Zeit (Ferien) Sie brauchen sich nicht um Rezepte und Dosierungsänderungen zu kümmern Wir bringen Ihnen das Dosett auch nach Hause Pharmacists' hands REISEAPOTHEKE UND REISEBERATUNG Freude am Reisen Ihre St. Jakobs-Reise-Apotheke – die Ferien gesund geniessen! Endlich Ferienreisezeit! Oder gönnen Sie sich ein paar erholsame Tage über’s Wochenende! Ihr Team der St. Jakobs-Apotheke unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer individuellen Reiseapotheke und berät Sie über Ihre Reise Welche Dauermedikamente müssen ins Reisegepäck? Welche Arzneimittel aus der Hausapotheke sollen mit auf die Reise? Welche speziellen Arznei- und Heilmittel sind für Ihr persönliches Reiseziel notwendig? Welche Impfungen und vorbeugende Massnahmen sind für Sie empfehlenswert? Wie werden die Arzneimittel optimal transportiert? Gibt es zollrechtliche Probleme bei der Einfuhr von Arzneimitteln? Wird es Probleme durch eine Zeitverschiebung geben? WUNDVERSORGUNG Wenn's blutet Schnittwunden, Schürfwunden, Verbrennungen sowie weitere Wunden können von uns professionell versorgt werden. Wir benutzen eine grosse Auswahl an modernen Pflastern. Ob an der Fingerspitze, am Knie oder im Gesicht, für jede Situation gibt es ein geeignetes Produkt. Zudem helfen wir Ihnen eine Entscheidung zu treffen, wann eine ärztliche Behandlung angezeigt ist.​ NETCARE Was ist Netcare? netCare ist eine neuartige medizinische Dienstleistung. Ohne Voranmeldung erhalten Sie in unserer Apotheke eine spezielle medizinische Beratung sowie Hilfe bei Krankheiten und kleinen Verletzungen. Unsere Apothekerin entscheidet anhand eines wissenschaftlich ausgearbeiteten Fragekatalogs, ob sie direkt ein Medikament (auch rezeptpflichtiges) abgibt, einen Arzt per Telefon hinzuzieht oder den Patienten an eine andere Fachperson überweist. Bei welchen Krankheiten hilft netCare? Mit Hilfe von Netcare können bisher 24 verschiedene Krankheiten unkompliziert abgeklärt werden, zu den häufigsten gehören: - Bindehautentzündung - Blasenentzündung - Halsentzündung - Rückenschmerzen - Hautpilz - Ekzeme PILLE DANACH individuelle Beratung Die Notfallkontrazeptiva vermögen das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in den ersten Tagen nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr zu senken.

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ApothekeGesundheitsberatung
Aeschenvorstadt 68, 4051 Basel
ApothekeGesundheitsberatung

HISTORISCHE APOTHEKE IN NEUEM GLANZ WIR NEHMEN UNS ZEIT FÜR DIE GESUNDHEITSBERATUNG Gesundheitsberatung nach Kundenwunsch Es ist uns ein grosses Anliegen, mit unseren Kunden so zu kommunizieren, dass sie sich jederzeit wohl fühlen. Neben der Stehtheke für schnelle Einkäufe haben wir eine bequeme Sitzberatungsecke eingerichtet, an der es sich ideal und mit der nötigen Privatsphäre über Ihre gesundheitlichen Fragen diskutieren lässt. Zudem verfügt die neue St. Jakobs-Apotheke über einen separaten Beratungsraum, wo Impfungen, Netcare Abklärungen, Anproben von Stützstrümpfen, Pille danach Beratungen... angeboten werden und verschiedene Blutwerte gemessen werden. Wir sprechen: E/D/F/SKR/Türkisch Alle Dienstleistungen ohne Voranmeldung! Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns das gesamte Team der St.Jakobs-Apotheke IMPFUNGEN FSME, Hepatitis A und B, Grippe und Covid HAUSLIEFERDIENST Wir kommen Ihnen entgegen Gerne liefern wir Ihnen Medikamente kostenlos nach Hause, nachdem wir Sie beraten haben. Wir freuen uns, Sie zur Beratung persönlich in der St. Jakobs-Apotheke begrüssen zu dürfen; in dringenden Fällen kann eine Beratung aber auch per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. BLUTDRUCKMESSUNG In der Apotheke beraten wir Sie gerne und geben Ihnen Auskunft zum Thema Blutdruckmessen und Blutdruckmessgeräte. Welches Blutdruckmessgerät ist für mich geeignet? Handgelenk- oder Oberarmgerät ? SJAPO Innen Korpus 02.jpg BLUTWERTE-MESSUNGEN Zucker, Bluttfettwerte, Hämoglobin, HbA1c (Langzeitzucker) und CRP (Entzündungswert), Vitamin D3 All unsere Messungen brauchen wenig Blut und Resultate sind innert kürzester Zeit vorhanden. Gerne beraten wir Sie individuell. KOMPRESSIONSSTRÜMPFE Kompression hilft! Um den für jeden Patienten optimalen Kompressionsstrumpf zu finden werden an verschiedenen Orten die Beine ausgemessen. Diese Messung sollte so früh wie möglich am Tag gemacht werden um zu verhindern, dass die Beine schon angeschwollen sind. Kommen Sie bei uns vorbei, wir geben Ihnen den Durchblick bei den verschiedenen Formen, Farben, Modellen und nehmen Ihre individuellen Masse für Ihren persönlichen Kompressionsstumpf. Pharmacist in aisle of Pharmacy MEDIKAMENTENDOSETT Für Sie zusammengestellt Gerne verwalten wir für Sie Ihre Medikamenteneinnahme Vorteile für Sie: Ihre Compliance verbessert sich Sie haben eine bessere Übersicht der Einnahme Jede Woche richten wir für Sie ein neues Dosett. Auf Wunsch auch für längere Zeit (Ferien) Sie brauchen sich nicht um Rezepte und Dosierungsänderungen zu kümmern Wir bringen Ihnen das Dosett auch nach Hause Pharmacists' hands REISEAPOTHEKE UND REISEBERATUNG Freude am Reisen Ihre St. Jakobs-Reise-Apotheke – die Ferien gesund geniessen! Endlich Ferienreisezeit! Oder gönnen Sie sich ein paar erholsame Tage über’s Wochenende! Ihr Team der St. Jakobs-Apotheke unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer individuellen Reiseapotheke und berät Sie über Ihre Reise Welche Dauermedikamente müssen ins Reisegepäck? Welche Arzneimittel aus der Hausapotheke sollen mit auf die Reise? Welche speziellen Arznei- und Heilmittel sind für Ihr persönliches Reiseziel notwendig? Welche Impfungen und vorbeugende Massnahmen sind für Sie empfehlenswert? Wie werden die Arzneimittel optimal transportiert? Gibt es zollrechtliche Probleme bei der Einfuhr von Arzneimitteln? Wird es Probleme durch eine Zeitverschiebung geben? WUNDVERSORGUNG Wenn's blutet Schnittwunden, Schürfwunden, Verbrennungen sowie weitere Wunden können von uns professionell versorgt werden. Wir benutzen eine grosse Auswahl an modernen Pflastern. Ob an der Fingerspitze, am Knie oder im Gesicht, für jede Situation gibt es ein geeignetes Produkt. Zudem helfen wir Ihnen eine Entscheidung zu treffen, wann eine ärztliche Behandlung angezeigt ist.​ NETCARE Was ist Netcare? netCare ist eine neuartige medizinische Dienstleistung. Ohne Voranmeldung erhalten Sie in unserer Apotheke eine spezielle medizinische Beratung sowie Hilfe bei Krankheiten und kleinen Verletzungen. Unsere Apothekerin entscheidet anhand eines wissenschaftlich ausgearbeiteten Fragekatalogs, ob sie direkt ein Medikament (auch rezeptpflichtiges) abgibt, einen Arzt per Telefon hinzuzieht oder den Patienten an eine andere Fachperson überweist. Bei welchen Krankheiten hilft netCare? Mit Hilfe von Netcare können bisher 24 verschiedene Krankheiten unkompliziert abgeklärt werden, zu den häufigsten gehören: - Bindehautentzündung - Blasenentzündung - Halsentzündung - Rückenschmerzen - Hautpilz - Ekzeme PILLE DANACH individuelle Beratung Die Notfallkontrazeptiva vermögen das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in den ersten Tagen nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr zu senken.

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 Durchgehend geöffnet
STUCKI Bestattungsdienst

STUCKI Bestattungsdienst

Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln
Bestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · Ybrig

Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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BestattungenBestattungsinstitutBeratungTrauerbegleitungKrematorium
Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln
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Bestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · Ybrig

Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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Thai Wellness Tempel St. Gallen GmbH

Thai Wellness Tempel St. Gallen GmbH

Ilgenstrasse 9, 9000 St. Gallen
Über mich

Aufgewachsen in Sisakat Thailand, bin ich mit 15 Jahren in die Schweiz gekommen. Nach einer beruflichen Neuorientierung habe ich 2013 an der renommierten «Thai Traditionel Medicine Association» (nahe Bankok) meine Ausbildung zur Ausübung der Thai Massage abgeschlossen. Anschliessend habe ich mehrjährige Berufspraxis in Thailand und in der Schweiz gesammelt. Meine grosse Leidenschaft und Freude Menschen zu helfen und mit Massagen und Tipps zu ihrer Gesundheit beizutragen, hat mich dazu bewegt, den Thai Massage Tempel in St.Gallen ins Leben zu rufen. Traditionelle Thaimassage Die traditionelle Thaimassage TTM «Nua» genannt, hat in der Geschichte der Heilbehandlung weit zurückliegende Wurzeln. Die Ursprünge der traditionellen Thaimassage loiegen in Inden und lassen sich bis ca.n 2500 Jahre zurückverfolgen. Als Begründer der Thaimassage-Praktiken, gilt der nordindische Arzt Jivaka Kumar Bhaccha. Dieser war Leibarzt des Magadha-Königs Bimbisara und Bimbisara und ein Zeitgenosse Buddhas. Jivaka Kumar Bhaccha wird noch heute in Thailand als Vater der Medizin verehrt. Vor mehr als 500 Jahren gelangten die indischen massage-Praktiken nach Thailand und wurden hier von Heilkundigen Mönchen am Königshof weiterentwickelt. König Rama III liess im Jahr 1832 jahrhunderte alte medizin ische Texte im Kloster Wat Po in Bangkok in Stein hauen. Diese alten Texte hatten einen hohen Stellenwert und wurden ähnlich verehrt wie buddhistische Schriften. Im Kloster Wat Po befindet sich noch heute die anerkannteste Schule für die traditionelle Thaimassage. Unser Ansatz • Bestandteile sind Streckpositionen, Dehnbewegungen, Gelenkmobilisation und Druckpunktmassage. Man nennt es auch passives Yoga. • Es werden die 10 wichtigsten Energielinien Ihres Körpers befreit und hilft die innere Mitte wieder zu finden. • Löst Verspannungen, sorgt für eine bessere Durchblutung und unterstützt die Selbstheilungskräfte des Körpers. • Wird oft und gerne angewendet bei: Kopfschmerzen, innerer Unruhe, Magenbeschwerden, Schwindel, Tinnitus und Schlafstörungen. • Die Sauerstoffversorgung der Muskeln, Haut und des Bindegewebes wird angeregt und verstärkt. Durch das harmonische Zusammenwirken von Ruhigen und fliesenden Bewegungen und dem Wechsel von Anspannung und Entspannung, kann der Körper in einen Zustand von tiefster Entspannung gelangen und den Erholungsprozess einleiten und beschleunigen. • Präventiv kann die Thai Massage vor Herz-Kreislauf Erkrankkungen, Burnout-Syndrom, Übergewicht, Depression und Konzentrationsstörungen genutzt werden. • Sportler erfahren eine bessere Regeneration, stärkerer Durchblutung, was durch eine schnellere und bessere Versorgung der Muskeln mit Nährstoffen führt. Ich freue mich dich auf dem Weg zur Gesundheit zu begleiten und unterstützen. Eure Sunsanee Unser Angebot: - 1h Thai Massage, Traditionale Thai Massage, 80.-CHF - 1.5h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 120.-CHF - 2h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 150.-CHF - 10er Abo Thai Massage (11. Massage gratis), Traditionelle Thai Massage, 800.-CHF - 30min Kopf- und Nackenmassage, Traditionell, 35.-CHF - 30min Rücken- Schulter- und Nackenmassage, Traditionell, 40.-CHF

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Thai-MassageMedizinische MassageMassageWellnessSpa
Ilgenstrasse 9, 9000 St. Gallen
Thai-MassageMedizinische MassageMassageWellnessSpa
Über mich

Aufgewachsen in Sisakat Thailand, bin ich mit 15 Jahren in die Schweiz gekommen. Nach einer beruflichen Neuorientierung habe ich 2013 an der renommierten «Thai Traditionel Medicine Association» (nahe Bankok) meine Ausbildung zur Ausübung der Thai Massage abgeschlossen. Anschliessend habe ich mehrjährige Berufspraxis in Thailand und in der Schweiz gesammelt. Meine grosse Leidenschaft und Freude Menschen zu helfen und mit Massagen und Tipps zu ihrer Gesundheit beizutragen, hat mich dazu bewegt, den Thai Massage Tempel in St.Gallen ins Leben zu rufen. Traditionelle Thaimassage Die traditionelle Thaimassage TTM «Nua» genannt, hat in der Geschichte der Heilbehandlung weit zurückliegende Wurzeln. Die Ursprünge der traditionellen Thaimassage loiegen in Inden und lassen sich bis ca.n 2500 Jahre zurückverfolgen. Als Begründer der Thaimassage-Praktiken, gilt der nordindische Arzt Jivaka Kumar Bhaccha. Dieser war Leibarzt des Magadha-Königs Bimbisara und Bimbisara und ein Zeitgenosse Buddhas. Jivaka Kumar Bhaccha wird noch heute in Thailand als Vater der Medizin verehrt. Vor mehr als 500 Jahren gelangten die indischen massage-Praktiken nach Thailand und wurden hier von Heilkundigen Mönchen am Königshof weiterentwickelt. König Rama III liess im Jahr 1832 jahrhunderte alte medizin ische Texte im Kloster Wat Po in Bangkok in Stein hauen. Diese alten Texte hatten einen hohen Stellenwert und wurden ähnlich verehrt wie buddhistische Schriften. Im Kloster Wat Po befindet sich noch heute die anerkannteste Schule für die traditionelle Thaimassage. Unser Ansatz • Bestandteile sind Streckpositionen, Dehnbewegungen, Gelenkmobilisation und Druckpunktmassage. Man nennt es auch passives Yoga. • Es werden die 10 wichtigsten Energielinien Ihres Körpers befreit und hilft die innere Mitte wieder zu finden. • Löst Verspannungen, sorgt für eine bessere Durchblutung und unterstützt die Selbstheilungskräfte des Körpers. • Wird oft und gerne angewendet bei: Kopfschmerzen, innerer Unruhe, Magenbeschwerden, Schwindel, Tinnitus und Schlafstörungen. • Die Sauerstoffversorgung der Muskeln, Haut und des Bindegewebes wird angeregt und verstärkt. Durch das harmonische Zusammenwirken von Ruhigen und fliesenden Bewegungen und dem Wechsel von Anspannung und Entspannung, kann der Körper in einen Zustand von tiefster Entspannung gelangen und den Erholungsprozess einleiten und beschleunigen. • Präventiv kann die Thai Massage vor Herz-Kreislauf Erkrankkungen, Burnout-Syndrom, Übergewicht, Depression und Konzentrationsstörungen genutzt werden. • Sportler erfahren eine bessere Regeneration, stärkerer Durchblutung, was durch eine schnellere und bessere Versorgung der Muskeln mit Nährstoffen führt. Ich freue mich dich auf dem Weg zur Gesundheit zu begleiten und unterstützen. Eure Sunsanee Unser Angebot: - 1h Thai Massage, Traditionale Thai Massage, 80.-CHF - 1.5h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 120.-CHF - 2h Thai Massage, Traditionelle Thai Massage, 150.-CHF - 10er Abo Thai Massage (11. Massage gratis), Traditionelle Thai Massage, 800.-CHF - 30min Kopf- und Nackenmassage, Traditionell, 35.-CHF - 30min Rücken- Schulter- und Nackenmassage, Traditionell, 40.-CHF

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BehindertentransportTaxiBehindertenhilfsmittel
Rebbergstrasse 21, 8425 Oberembrach
BehindertentransportTaxiBehindertenhilfsmittel
Zuverlässig – seriös – sicher / Wir sorgen für mehr Mobilität im Alltag

Unsere Mission – Ihr Leben einfacher zu machen. Unsere Freude – Ihnen zu helfen. Ihre Freude – zu genießen Sie müssen sich keine Gedanken mehr darüber machen, wie Sie zum Arzt, ins Krankenhaus, zu den Behörden gelangen, einkaufen gehen, ins Kino gehen, Veranstaltungen besuchen oder sich mit Freunden oder Bekannten treffen. Unser Rollstuhltaxi bietet Platz für 1 Rollstuhl und bis zu 4 Mitpassagiere. Der Rollstuhltransportdienst Myrollstuhltaxi-Zuerich sorgt für eine sichere Fahrt für Menschen mit Behinderungen, sei es zu Arztterminen, dem Weg zur Arbeit, zur Physiotherapie oder einfach zum Treffen mit Freunden. Freundliche und hilfsbereite Person Unsere Fahrer kümmern sich aufmerksam um Personen, die möglicherweise zusätzliche Hilfe benötigen. Komfortable Autos Unsere Fahrzeuge sind mit einer Klapprampe, kompletten Verankerungspunkten, Sicherheitsgurten und einer Winde ausgestattet. Sicherheit Unsere Mission ist es, unseren Kunden einen sicheren, zuverlässigen und flexiblen Transportservice zu bieten. Bezahlbare Preise Unsere Preise sind erschwinglich und wettbewerbsfähig auf dem Markt.

 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Eulerstrasse 42, 4051 Basel
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
Eulerstrasse 42, 4051 Basel
GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
DIORAMA Bethlehem Stiftung

DIORAMA Bethlehem Stiftung

Benzigerstrasse 23, 8840 EinsiedelnPostfach, 8840 Einsiedeln
Diorama Krippe & Mineralienmuseum

Im DIORAMA erwarten Sie zwei Ausstellungen unter einem Dach: Unsere berühmte Weihnachtskrippe bezaubert mit über 450 liebevoll gestalteten Figuren und die Mineraliensammlung entführt Sie in eine spannende Welt. Die Weihnachtskrippe Nostalgisch, charmant und umfangreich. Die Szenerie beginnt mit dem Hirtenfeld, wo die Engel die Geburt Christi verkünden. In der Mitte zeigt es die Geburtshöhle mit Joseph, Maria und dem Jesuskind, gefolgt von der Ankunft der Heiligen Drei Könige und ihrer Karawane. Es endet auf der rechten Seite mit der Flucht der Heiligen Familie nach Ägypten. Das Mineralienmuseum Das DIORAMA in Einsiedeln beherbergt die private Sammlung des Arztes Dr. Adelrich Eberle aus Einsiedeln. Sie besteht aus rund 1'200 Mineralien und Fossilien und ist das Resultat einer über 40-jährigen Sammler­tätigkeit. Ein Drittel sind Schweizer Mineralien, die übrigen zwei Drittel stammen aus allen Erdteilen. Der Aufbau der Sammlung folgt der gängigen Einteilung in Mineralklassen. Gleich beim Eingang befinden sich zwei Vitrinen mit besonderen Schaustücken, die durch ihre Form und ihre spezielle Farbe beeindrucken. Einen Schwerpunkt unserer Sammlung bildet der Quarz, welcher mit 150 Exemplaren - zum Teil mit aufgewachsenen und ein­geschlossenen anderen Mineralien - vertreten ist. Ins Auge springen auch 50 farbenfrohe Achate sowie zu Kugeln und Eiern ge­schliffene Ziersteine. In Zeiten von Multimedia, Touchscreen und Interaktivität ist es erholsam, sich in eine andere Welt eintauchen zu lassen. Im DIORAMA ist eine Krippe zu sehen. Die Szenerie zeigt über 450 Figuren auf 80 Quadratmetern Fläche und vor mehr als 30 Metern gemaltem Hintergrund. Die Kombination von plastischer Darstellung und gemaltem Hintergrund erzeugt eine perfekte Illusion von Weite. Die Darstellung versetzt Sie mitten ins alte Judäa; nicht in eine Fantasie-Landschaft, sondern in die naturgetreue Nachbildung der Gegend von Bethlehem.

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MuseumAusstellungenStiftung
Benzigerstrasse 23, 8840 EinsiedelnPostfach, 8840 Einsiedeln
MuseumAusstellungenStiftung
Diorama Krippe & Mineralienmuseum

Im DIORAMA erwarten Sie zwei Ausstellungen unter einem Dach: Unsere berühmte Weihnachtskrippe bezaubert mit über 450 liebevoll gestalteten Figuren und die Mineraliensammlung entführt Sie in eine spannende Welt. Die Weihnachtskrippe Nostalgisch, charmant und umfangreich. Die Szenerie beginnt mit dem Hirtenfeld, wo die Engel die Geburt Christi verkünden. In der Mitte zeigt es die Geburtshöhle mit Joseph, Maria und dem Jesuskind, gefolgt von der Ankunft der Heiligen Drei Könige und ihrer Karawane. Es endet auf der rechten Seite mit der Flucht der Heiligen Familie nach Ägypten. Das Mineralienmuseum Das DIORAMA in Einsiedeln beherbergt die private Sammlung des Arztes Dr. Adelrich Eberle aus Einsiedeln. Sie besteht aus rund 1'200 Mineralien und Fossilien und ist das Resultat einer über 40-jährigen Sammler­tätigkeit. Ein Drittel sind Schweizer Mineralien, die übrigen zwei Drittel stammen aus allen Erdteilen. Der Aufbau der Sammlung folgt der gängigen Einteilung in Mineralklassen. Gleich beim Eingang befinden sich zwei Vitrinen mit besonderen Schaustücken, die durch ihre Form und ihre spezielle Farbe beeindrucken. Einen Schwerpunkt unserer Sammlung bildet der Quarz, welcher mit 150 Exemplaren - zum Teil mit aufgewachsenen und ein­geschlossenen anderen Mineralien - vertreten ist. Ins Auge springen auch 50 farbenfrohe Achate sowie zu Kugeln und Eiern ge­schliffene Ziersteine. In Zeiten von Multimedia, Touchscreen und Interaktivität ist es erholsam, sich in eine andere Welt eintauchen zu lassen. Im DIORAMA ist eine Krippe zu sehen. Die Szenerie zeigt über 450 Figuren auf 80 Quadratmetern Fläche und vor mehr als 30 Metern gemaltem Hintergrund. Die Kombination von plastischer Darstellung und gemaltem Hintergrund erzeugt eine perfekte Illusion von Weite. Die Darstellung versetzt Sie mitten ins alte Judäa; nicht in eine Fantasie-Landschaft, sondern in die naturgetreue Nachbildung der Gegend von Bethlehem.

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trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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