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Eine Abstandsmessung dient dazu, diejenigen zu finden und entsprechend zu bestrafen, die ohne angemessenen Sicherheitsabstand unterwegs sind. Es gibt aber keine gesetzliche Definition des Abstands, die konkrete Zahlen enthält.
Wichtig ist, dass der Fahrer eines Autos oder Motorrads genug Abstand hält, um Zeit für eine Reaktion zu haben, falls der Vorausfahrende plötzlich bremst. Die Reaktionszeit bei fahrtüchtigen Menschen beträgt durchschnittlich eine Sekunde. Die Reaktionszeit beginnt aber erst, nachdem ein Fahrer überhaupt bemerkt hat, dass er reagieren muss.
Daher kommt die Faustregel, grundsätzlich zwei Sekunden Abstand zu halten. Sind beide Fahrzeuge technisch in etwa gleich ausgerüstet, sodass sich der Bremsweg nicht wesentlich unterscheidet, ist es mit der Reserve von zwei Sekunden immer möglich, eine Vollbremsung bis zum Stillstand auszuführen, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen.
Schliesslich haben beide Fahrzeuge theoretisch den gleichen Bremsweg und der Reaktionsweg steht zusätzlich als Puffer zur Verfügung. Der innerhalb der Reaktionszeit zurückgelegte Weg wird immer länger, je höher die Geschwindigkeit ist.
Wer mit etwa 100 km/h fährt, legt in zwei Sekunden rund 55 Meter zurück. Das bedeutet, 50 Meter Mindestabstand muss man einhalten. 50 Meter beträgt die übliche Strecke zwischen Markierungspfosten (Abstand Autobahn). So lässt sich der Abstand näherungsweise prüfen, indem der Fahrer beginnt zu zählen, wenn der Vorausfahrende einen Pfosten passiert. Am besten zählt man „einundzwanzig, zweiundzwanzig“, denn das dauert ziemlich genau zwei Sekunden. Hat der folgende Fahrer den Startpfosten erreicht, bevor er fertig gezählt hat, ist sein Abstand zu gering.
An der Berechnung des Reaktionsweges bei 100 km/h zeigt sich, dass die zurückgelegten 55 Meter in etwa der Hälfte der Tachoanzeige entsprechen. Daher kommt die weit verbreitete Faustregel, die besagt, die halben Tachowerte seien immer ungefähr ausreichend als Sicherheitsabstand.
Die Regel der halben Tachowerte lässt sich innerorts allerdings kaum in die Tat umsetzen, denn das würde bedeuteten, dass im Stadtverkehr etwa 25 m zum Vorausfahrenden freibleiben müssten. Deshalb gilt es allgemein als akzeptabel, hier den Sicherheitsabstand auf eine Sekunde oder etwa 15 Meter zu verringern. Das entspricht ungefähr drei Fahrzeuglängen.
Am weitesten verbreitet ist die Methode, von einer Autobahnbrücke aus zu filmen, um Abstandsmessungen vorzunehmen. Dazu befinden sich oft – quer zur Fahrbahn verlaufend – weisse Markierungsstreifen auf dem Boden. Sie kennzeichnen Anfang und Ende des Messbereichs. Die Aufnahmen werden anschliessend von Polizisten ausgewertet.
Fällt in der Aufzeichnung des fliessenden Verkehrs ein geringer Abstand zwischen zwei Fahrzeugen auf, kann er rechnerisch bestimmt werden. Als Bezugsgrösse dienen dabei die Markierungsstreifen, die in der Aufnahme sichtbar sind und real vermessen wurden.
Markiert nun der Bearbeiter die beiden Fahrzeuge, kann ein spezielles Computerprogramm die Strecke zwischen ihnen im Video messen und mit Hilfe der Vergleichspunkte genau berechnen, wie weit die Fahrzeuge tatsächlich voneinander entfernt waren.
Um festzustellen, ob der Abstand ausreichend war, ist es aber ausserdem nötig, die Geschwindigkeit zu bestimmen, mit der die Autos fuhren. Dazu dienen die Markierungen am Anfang und am Ende des Messbereichs. Gemessen wird die Zeit, die in der Aufzeichnung vergeht, während ein Fahrzeug den Messbereich durchquert.
Da die Länge der Messstrecke vorher ausgemessen wurde, lässt sich mit Zeit und Weg die Geschwindigkeit ausrechnen. Ein dabei festgestellter Geschwindigkeitsverstoss wird zusätzlich geahndet.
Eine Abstandsmessung kann ausserdem durch eine Videoaufzeichnung eines speziell ausgerüsteten Polizeifahrzeugs stattfinden. Das Auswertungsverfahren verläuft dann auf Basis der angezeigten Geschwindigkeit des geeichten Tachometers der Polizei.
Die Videoaufzeichnungen erfassen stets nicht nur die etwa 50 Meter, in denen die Geschwindigkeit gemessen wird, sondern den gesamten Verkehrsfluss auf 250 bis 300 Metern. Ein situationsbedingt zu dichtes Auffahren wäre hier sichtbar und auch, ob der Fahrer mit einem angemessen Bremsmanöver versucht hat, den erforderlichen Sicherheitsabstand wieder herzustellen. Solche straffreien Vorgänge können bei der Auswertung des Videos tatsächlich übersehen werden. Es lohnt sich oft, Einspruch gegen eine Geldbusse oder ein Fahrverbot einzulegen. Die zuständige Behörde muss dann Folgendes nachweisen:
Der Gang zum Anwalt ist unvermeidlich, eventuell ist auch die Begutachtung des Beweismaterials durch einen Sachverständigen notwendig. Ein Einspruch ist jedem Inhaber einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich zu empfehlen.
Falls Sie Fragen zu den Abstandsregeln haben oder nicht sicher sind, ob sie sich immer auf die halben Tachowerte verlassen sollen, finden Sie hier bei local.ch die Spezialisten aus der Fahrschule, die Ihre Fragen beantworten können. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt auf, damit Sie schnellstmöglich sicher sein können, alles richtig zu machen.
Neben der Regel der halben Tachowerte interessieren Autofahrer die nachfolgenden Fragen und Antworten zu Abstandsmessungen besonders oft.
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Die Schweizer Justiz unterscheidet Abstandsvergehen in einfache und schwere bzw. grobe Verkehrsregelverletzungen. Zur Unterscheidung werden der zeitliche Abstand und die Umstände betrachtet. Allgemein gilt ein Abstand von weniger als 0,6 Sekunden als schwere Regelverletzung, die nicht nach dem Bussgeldkatalog, sondern mit einem Strafbefehl und einem mindestens dreimonatigen Fahrverbot abgeurteilt wird, sofern es kein Gerichtsverfahren gibt.
Für eine Abstandsmessung sind Fahrbahnmarkierungen nicht unbedingt erforderlich. Um vermessbare Abstandspunkte auf der Autobahn für die Videoauswertung zu finden, gibt es auch andere Möglichkeiten. Die weissen Streifen auf der Fahrbahn sind immer ein sicherer Hinweis darauf, dass dort jederzeit eine Abstandsmessung stattfinden kann. Umgekehrt bedeuten nicht vorhandene Markierungen aber nicht, dass dort nie eine Abstandsmessung stattfinden wird.
Es kann tatsächlich vorkommen, dass eine Strafe wegen der Unterschreitung des Mindestabstands ganz ohne Messung verhängt wird. Zum Beispiel wenn durch einen Auffahrunfall der Beweis erbracht wurde, dass der Abstand nicht ausreichte, um zu bremsen, ohne auf das andere Fahrzeug aufzufahren. Auch die Schätzung eines Polizisten, der den Vorgang beobachtet hat, kann in Ausnahmefällen genügen.
Bei Abstandsmessungen ist es sehr wichtig, dass der Verkehr in einem grösseren Bereich vollständig aufgenommen wird. Dazu muss die Kamera in einer Höhe von mehreren Metern über der Fahrbahn angebracht sein. Aus dieser Perspektive ist es aber nicht möglich, den Fahrer so zu fotografieren, dass er erkennbar ist. Deswegen macht eine zweite Kamera Fotos aus kurzer Distanz von vorn.
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