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Bevor ein Kreditnehmer eine Kreditablösung beantragt, gilt zunächst das Wesentliche zu klären. Nur wer Bescheid weiss, welche Schritte er tätigen muss, sieht sich mit wenig Aufwand und geringen oder keinen Kosten konfrontiert. Zugleich besteht ein Unterschied zwischen Privatkredit und Baufinanzierung. Besonders die Ablösesumme für den Kredit kann sich aufgrund des Kreditinstituts und der Kreditform unterscheiden.
Eine Ablösung eines Kredits findet statt, wenn das Darlehen eines Kreditnehmers noch vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit abbezahlt wird. In diesem Fall zahlt der Kreditnehmer die offene Summe und somit seine Schuld gegenüber den Banken vorzeitig zurück. Verbraucherkredite, wie sie häufig in Form von Privatkrediten genutzt werden, besitzen meist keine zusätzlichen Kosten. Bei Bau- oder Immobilienfinanzierungen besteht jedoch die Möglichkeit, Ablösekosten zu verrechnen.
Findet eine vorzeitige sowie vollständige Rückzahlung des Darlehens statt, wird dieser Vorgang mit Kreditablösung bezeichnet. Verbraucherkredite eines privaten Konsumdarlehens lassen sich jederzeit sowie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Die verbleibende Schuldsumme muss in diesem Fall vom Kreditnehmer auf einmal abbezahlt werden. Mit dem Tag der Ablösung fallen für den Kreditnehmer keine weiteren Zinsen an.
Anders läuft ein Baufinanzierungsdarlehen ab. Wer einen solchen Kredit beantragen möchte, muss die Zinsbindungsfrist beachten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, die verbleibende Schuldsumme als Gesamtbetrag abzubezahlen. Falls der Kreditnehmer jedoch seine Baufinanzierung noch vor Ende der Zinsbindungsfrist begleichen möchte, erheben Banken sowie andere Kreditinstitute Gebühren. Diese Gebühren werden als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Die Entschädigung dient als Kompensation der nicht gezahlten Zinsen seitens des Kreditnehmers, sodass das Kreditinstitut trotz vorzeitiger Abzahlung noch einen Teil des Zinsbetrags erhält.
Möchte ein Kreditnehmer seinen Kredit ablösen, sollte er immer schrittweise vorgehen. Zunächst sollte ein Vergleich des Zinssatzes des bestehenden Kredits mit Zinssätzen anderer Kreditangebote stattfinden. Für manche Kreditnehmer lohnt sich aufgrund hoher Ablösekosten ein Kreditwechsel zu einem Anbieter mit einem tieferen Zinssatz.
Stellt der Kreditwechsel keine Option dar, sollte der bestehende Anbieter kontaktiert werden. Auf Nachfrage teilt dieser allen Kreditnehmern die Gebühr für die Schlussabrechnung mit. Fällt die Gebühr kleiner als das mögliche Ersparnis mit einem neuen Kredit aus, lohnt sich ein Wechsel eher. Ist die Gebühr allerdings höher, sollte von einem Kreditwechsel abgesehen werden. Anschliessend sollte jeder Kreditnehmer eine Schlussabrechnung inklusive aller Kosten verlangen, welche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wie etwa Ende des nächsten Monats zugestellt werden soll. Viele Kreditinstitute wie Banken bieten eigene Tilgungsservices an. Hier müssen nur die notwendigen Eckdaten wie Kreditnummer und Abzahlungsdatum angegeben werden. Der Kreditnehmer erhält danach das gewünschte Schreiben.
Erfolgt die fristgerechte Zahlung des Schlussbetrags wie bei der Abschlussrechnung beantragt, wird das Darlehen aufgelöst. Dazu ist es notwendig, die Endzahlung noch vor dem angegebenen Datum durchzuführen. Kommt die Zahlung zu spät an, kann es passieren, dass für den jeweiligen Zeitraum noch weitere Gebühren anfallen. Viele Kreditinstitute informieren die Kreditnehmer abschliessend schriftlich über die Ablösung des Kredits und den Ausgleich des Kreditkontos.
Per Gesetz ist in der Schweiz die Kündigung eines Kredits wie etwa von Darlehen oder Hypothek kostenlos. Handelt es sich um einen Privatkredit bei einem Schweizer Anbieter, hat der Kreditnehmer jederzeit das Recht, den Kredit aufzulösen. Jegliche künftige Rate muss für diesen Kredit nicht mehr bezahlt werden.
Theoretisch lässt jedes Schweizer Kreditunternehmen zu, dass sämtliche Kreditnehmer ihren Kredit ablösen können. Einige Anbieter verlangen sogar, dass ein bestehender Kredit vor der Aufnahme eines neuen Kredits aufgelöst oder transferiert wird. Somit kann es sein, dass ein Kreditnehmer nur einen neuen Kredit erhält, wenn er diesen entweder ablöst oder abbezahlt. Nähere Informationen hierzu bietet jedes Kreditinstitut.
Falls ein Kreditnehmer seinen Kredit ablösen möchte, muss er eine Schlussabrechnung besitzen. Viele neue Kreditgeber verlangen in der Regel die Abrechnung des letzten Anbieters, um überhaupt den Kredit zuzustimmen. Die Kosten für die Rechnung trägt der Kreditnehmer. Je nach Kredit und Institut fallen die Endkosten unterschiedlich hoch aus. Manche Banken beispielsweise verrechnen eine Gebühr von 150 CHF, bei anderen wiederum kann sie bis zu 200 CHF betragen. Manche Kreditinstitute verlangen sogar keinerlei Extragebühren, falls ein Kreditnehmer seinen Kredit ablösen möchte.
Als Alternative zur Ablöse eines Kredits bietet sich die Umschuldung an. Falls die Differenz der Kreditkosten für die übrige Laufzeit wesentlich höher ist als der Ablösebetrag, sollte über eine Umschuldung nachgedacht werden. Besonders wenn der neue Kredit wesentlich günstiger ist als der alte, kann das Vorhaben viel Geld sparen.
Grundsätzlich ist eine Umschuldung bei jeder Kreditform möglich, sodass Darlehen, Hypothek und Baufinanzierung bei einer anderen Bank abgezahlt werden können. Dennoch ermöglicht nicht jeder Anbieter das Vorgehen. Vor allem günstigere Kreditgeber setzten strengere Kriterien für eine Kreditvergabe an, welche der Interessent in den Informationsmaterialien oder bei einem persönlichen Gespräch erfährt. Noch bevor jemand einen Kredit beantragen möchte, sollte er sich gegebenenfalls über das Umschuldungsverfahren erkundigen. Nur wenn der neue Kreditgeber den Umschuldungskriterien zustimmt, sollte der Vertrag beim alten Anbieter gekündigt werden. Einen Kredit ablösen lassen, gestaltet sich oft als schwieriges Unterfangen. Finanzberater bieten jedem Interessenten Auskunft und Hilfe.
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Grundsätzlich lässt sich jeder Kredit innert der Schweiz ablösen. Vor allem Privatkredite wie etwa Verbraucherkredite besitzen keine Bindung. Auch Darlehen oder Hypothek zählen zu jenen Kreditformen, welche mittels einer Ablösung abbezahlt werden können. Bei einer Bau- oder Immobilienfinanzierung muss jedoch häufig die Zinslaufzeit bezahlt werden, bevor der Kreditnehmer eine Ablösung beantragen kann.
Ob Kosten anfallen, hängt wesentlich vom Kreditanbieter ab. Manche Kreditinstitute verrechnen für eine Ablösung eines Kredits keine gesonderten Gebühren, andere wiederum verlangen eine Abschlusszahlung in Höhe jener Zinsen, welche noch für eine bestimmte Vertragslaufzeit des Kredits zu zahlen wären. Die Abschlussrechnung kann ebenfalls mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden sein, wobei der Kreditgeber hierzu weitere Informationen erteilt.
Verbraucherkredite lassen sich generell jederzeit kündigen, sodass die vertraglich vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten werden muss. Voraussetzung für die Kündigung ist eine fristgerechte Zahlung der verbleibenden Schuldsumme. Auf der Schlussrechnung wird der Ablösezeitpunkt vermerkt. Für Bau- und Immobilienfinanzierungen gilt die Zinsbindungsfrist. Nach Ablauf dieser kann die Ablösung erfolgen, da der Kreditnehmer einen Teil der Zinsen mit der Bindungsfrist begleicht.
Die gängigste Alternative zur Ablösung stellt die Umschuldung dar. Der Kreditwechsel sieht vor, dass der Kreditnehmer weiterhin seinen Kredit bezahlt, aber einen neuen Vertrag bei einem anderen Kreditnehmer erhält. Für die Umschuldung muss häufig erst die Ablösung oder Auflösung des bestehenden Vertrags erfolgen. Manche Kreditnehmer ermöglichen zugleich den Übertrag der gesamten Kreditsumme.
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