In dieser Praxis werden ausschliesslich kieferorthopÀdische Beratungen, Beurteilungen und Behandlungen angeboten, sowie damit verbundene zahnÀrztliche Chirurgie.
KieferorthopĂ€die: FĂŒr eine erste Beurteilung und Beratung können Sie sich selbst anmelden, oder Sie werden von Ihrer ZahnĂ€rztin / Ihrem Zahnarzt ĂŒberwiesen.
MinderjĂ€hrige mĂŒssen bei der ersten Beurteilung von einer Erziehungsberechtigten / Erziehungsberechtigtem begleitet werden. Bei dieser ersten Sitzung wird die Patientin / der Patient untersucht und es wird festgestellt, ob es eine Behandlung braucht, und wann der gĂŒnstigste Zeitpunkt fĂŒr einen Behandlungsbeginn ist. Bei dieser Sitzung wird ein Merkblatt abgegeben.
Wenn eine Behandlung geplant wird, so folgen zwei Termine.
Ein Termin fĂŒr die Herstellung von Planungsunterlagen (Röntgenbilder, Fotos, Bissnahme, Scan oder AbdrĂŒcke fĂŒr Modelle)
Ein Besprechungstermin folgt einige Wochen spĂ€ter. Hier werden der Patientin / dem Patienten und den Erziehungsberechtigten die Ausgangslage fĂŒr die Behandlung, der Behandlungsvorschlag und die geforderte Mitarbeit der Patientin / des Patienten erklĂ€rt. Eine KostenschĂ€tzung wird schriftlich abgegeben.
Erst mit den Informationen, welche die Patientinnen und Patienten und deren Erziehungsberechtigte nach dieser Sitzung haben, entscheiden sie sich, ob sie bei mir eine Behandlung durchfĂŒhren lassen wollen oder nicht
Kosten: Im schweizerischen Gesundheitssystem trĂ€gt man die Kosten fĂŒr kieferorthopĂ€dische Behandlungen grundsĂ€tzlich selbst.
Ausnahmen:Die Invalidenversicherung (IV) trÀgt die Behandlungskosten bis zum zwanzigsten Altersjahr bei Missbildungen und Fehlstellungen, welche von ihrer Art und AusprÀgung her als Geburtsgebrechen gemÀss Geburtsgebrechenliste der Invalidenversicherung anerkannt werden.
ZusĂ€tzlich mĂŒssen die formellen Voraussetzungen fĂŒr den Bezug von IV-Leistungen erfĂŒllt sein.
Die Krankenkasse trĂ€gt in wenigen, genau definierten, Situationen die Behandlungskosten fĂŒr KieferorthopĂ€die aus der Grundversicherung. Zum Beispiel bezahlt sie bei Jugendlichen das Einreihen von verlagerten EckzĂ€hnen im Oberkiefer, falls diese einen Krankheitswert aufweisen.
Falls sie eine Zusatzversicherung (Zahnversicherung) abgeschlossen haben, so leistet dieser Zusatz, je nach Police, einen Beitrag an kieferorthopÀdische Behandlungskosten. Kontrollieren Sie bitte das Höchstalter, bis an welches die Leistungen erbracht werden. Falls Ihre Zusatzversicherung einen Höchstbetrag auszahlt, so beachten Sie bitte, ob es sich um einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr, oder pro Behandlungsjahr, oder einen Pauschalbetrag handelt.
Patientendaten
Meine Mitarbeiterinnen und ich gehen mit den Patientendaten sorgfÀltig, gemÀss Arztgeheimnis, um.
VerkaufsÂprogramme
Ich verzichte aus QualitĂ€tsgrĂŒnden bewusst auf die Teilnahme an Verkaufsprogrammen unserer Zulieferer.
Unsichtbare Zahnspangen
Seit 2002 behandeln wir unsere Patientinnen und Patienten auch mit âunsichtbarenâ Zahnspangen (Aligner) nach dem System InvisalignÂź.
Karies-Behandlungen
Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten ausdrĂŒcklich darauf hin, dass sie fĂŒr alle zahnerhaltenden Massnahmen in der Obhut ihrer bisherigen PrivatzahnĂ€rztin / Privatzahnarztes oder SchulzahnĂ€rztin / Schulzahnarztes bleiben.
Patientinnen und Patienten aus dem Ausland
Aus administrativen GrĂŒnden ist es mir nicht möglich, Patientinnen und Patienten mit stĂ€ndigem Wohnsitz in der EU zu behandeln.
Kombiniert kieferorthopÀdisch - kieferchirurgische Behandlung
Bei Bedarf realisiere ich kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopÀdische Behandlungskonzepte. Ich arbeite mit mehreren qualifizierten Kieferchirurgen zusammen.
Orofaziale Missbildungen (zum Beispiel: Lippen-Kiefer-Gaumenspalten)
Bei diesen multidisziplinÀren Behandlungen biete ich die entsprechenden kieferorthopÀdischen Massnahmen an.