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Bauberatung in Uznach

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Glaus Gabathuler AG

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Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
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von Waldkirch Elektrokontrollen

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Seestrasse 93, 8712 Stäfa
Elektrokontrollen

Durch stetige Fort- und Weiterbildung haben wir ein fundiertes Wissen im Bereich der Elektroinstallation und kennen die Gefahren der bestehenden und künftigen Elektroinstallationen. Home Installationskontrolle Geräteprüfung über uns Kontakt Periodische Kontrolle Bei bestehenden Elektroinstallationen muss in Gesetzlich geregelten abständen die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Komponenten überprüft werden. Einige Beispiele für den Kontrollturnus sind: Wohnbauten (Ein- / Mehrfamilienhäusern) nach 20 Jahren (kleinere) Verkaufsgeschäfte und Bürogebäude nach 10 Jahren Warenhäuser, Industrie nach 5 Jahren Fahrzeug-Werkstatt nach 3 Jahren Baustellen und Märkte jährlich Link zur Verordnung mit Kontrollperioden Kontrolle bei Handänderung Wie bei der Periodischen Kontrolle wird die Elektroinstallation überprüft, die Kontrolle bei Handänderung erfolgt, wenn die letzte Periodische Kontrolle mehr als 5 Jahre zurück liegt. Abnahmekontrolle Nach der Installation in Gewerbe und Industriegebäuden ist es nötig innerhalb von 6 Monaten nach der Schlusskontrolle (die Kontrolle welche der Elektroinstallateur bei Abschluss der Arbeiten vornimmt) eine Abnahmekontrolle vorzunehmen, diese ist durch einen Unabhängigen Kontrolleur ausführen zu lassen. Die Durchführung der Kontrolle liegt in der Verantwortung des Eigentümers. https://von-waldkirch.ch/uploads/1/2/5/0/125003645/preisliste_2024.pdf

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Durch stetige Fort- und Weiterbildung haben wir ein fundiertes Wissen im Bereich der Elektroinstallation und kennen die Gefahren der bestehenden und künftigen Elektroinstallationen. Home Installationskontrolle Geräteprüfung über uns Kontakt Periodische Kontrolle Bei bestehenden Elektroinstallationen muss in Gesetzlich geregelten abständen die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Komponenten überprüft werden. Einige Beispiele für den Kontrollturnus sind: Wohnbauten (Ein- / Mehrfamilienhäusern) nach 20 Jahren (kleinere) Verkaufsgeschäfte und Bürogebäude nach 10 Jahren Warenhäuser, Industrie nach 5 Jahren Fahrzeug-Werkstatt nach 3 Jahren Baustellen und Märkte jährlich Link zur Verordnung mit Kontrollperioden Kontrolle bei Handänderung Wie bei der Periodischen Kontrolle wird die Elektroinstallation überprüft, die Kontrolle bei Handänderung erfolgt, wenn die letzte Periodische Kontrolle mehr als 5 Jahre zurück liegt. Abnahmekontrolle Nach der Installation in Gewerbe und Industriegebäuden ist es nötig innerhalb von 6 Monaten nach der Schlusskontrolle (die Kontrolle welche der Elektroinstallateur bei Abschluss der Arbeiten vornimmt) eine Abnahmekontrolle vorzunehmen, diese ist durch einen Unabhängigen Kontrolleur ausführen zu lassen. Die Durchführung der Kontrolle liegt in der Verantwortung des Eigentümers. https://von-waldkirch.ch/uploads/1/2/5/0/125003645/preisliste_2024.pdf

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Gmünder Frischknecht & Partner

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Bahnhofstrasse 7, 9630 Wattwil
Advokaturbüro, Rechtsanwälte und öffentliche Notare

Gmünder Frischknecht & Partner: Advokaturbüro, Rechtsanwälte, öffentliche Notare Ihre Anwälte im Toggenburg – kompetent, lösungsorientiert, loyal In der Anwaltsgemeinschaft Gmünder Frischknecht & Partner arbeiten folgende Rechtsanwälte: • lic. iur. Daniel Frischknecht, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar • lic. iur. Matthias Gmünder, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar • Dr. iur. Dr. med. Hans-Jürgen Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Wir engagieren uns für Ihr Recht: beratend, begleitend und auch vor Gericht. Wir unterstützen und betreuen Sie optimal sowie persönlich bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an! Unsere Kernkompetenzen sind: • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ehescheidungen • Eheschutzverfahren • Medizinalrecht • Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Strassenverkehrsrecht • Sachenrecht • Haftpflichtrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Enteignungsrecht • Verwaltungsrecht Als öffentliche Notare bieten wir auch folgende Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an: Beurkundungen: • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Vorsorgeaufträge • Patientenverfügunge Beglaubigungen: • Unterschriften • Kopien

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Gmünder Frischknecht & Partner: Advokaturbüro, Rechtsanwälte, öffentliche Notare Ihre Anwälte im Toggenburg – kompetent, lösungsorientiert, loyal In der Anwaltsgemeinschaft Gmünder Frischknecht & Partner arbeiten folgende Rechtsanwälte: • lic. iur. Daniel Frischknecht, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar • lic. iur. Matthias Gmünder, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar • Dr. iur. Dr. med. Hans-Jürgen Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Wir engagieren uns für Ihr Recht: beratend, begleitend und auch vor Gericht. Wir unterstützen und betreuen Sie optimal sowie persönlich bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an! Unsere Kernkompetenzen sind: • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ehescheidungen • Eheschutzverfahren • Medizinalrecht • Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Strassenverkehrsrecht • Sachenrecht • Haftpflichtrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Enteignungsrecht • Verwaltungsrecht Als öffentliche Notare bieten wir auch folgende Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an: Beurkundungen: • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Vorsorgeaufträge • Patientenverfügunge Beglaubigungen: • Unterschriften • Kopien

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Durch stetige Fort- und Weiterbildung haben wir ein fundiertes Wissen im Bereich der Elektroinstallation und kennen die Gefahren der bestehenden und künftigen Elektroinstallationen. Home Installationskontrolle Geräteprüfung über uns Kontakt Periodische Kontrolle Bei bestehenden Elektroinstallationen muss in Gesetzlich geregelten abständen die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Komponenten überprüft werden. Einige Beispiele für den Kontrollturnus sind: Wohnbauten (Ein- / Mehrfamilienhäusern) nach 20 Jahren (kleinere) Verkaufsgeschäfte und Bürogebäude nach 10 Jahren Warenhäuser, Industrie nach 5 Jahren Fahrzeug-Werkstatt nach 3 Jahren Baustellen und Märkte jährlich Link zur Verordnung mit Kontrollperioden Kontrolle bei Handänderung Wie bei der Periodischen Kontrolle wird die Elektroinstallation überprüft, die Kontrolle bei Handänderung erfolgt, wenn die letzte Periodische Kontrolle mehr als 5 Jahre zurück liegt. Abnahmekontrolle Nach der Installation in Gewerbe und Industriegebäuden ist es nötig innerhalb von 6 Monaten nach der Schlusskontrolle (die Kontrolle welche der Elektroinstallateur bei Abschluss der Arbeiten vornimmt) eine Abnahmekontrolle vorzunehmen, diese ist durch einen Unabhängigen Kontrolleur ausführen zu lassen. Die Durchführung der Kontrolle liegt in der Verantwortung des Eigentümers. https://von-waldkirch.ch/uploads/1/2/5/0/125003645/preisliste_2024.pdf

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Gmünder Frischknecht & Partner: Advokaturbüro, Rechtsanwälte, öffentliche Notare Ihre Anwälte im Toggenburg – kompetent, lösungsorientiert, loyal In der Anwaltsgemeinschaft Gmünder Frischknecht & Partner arbeiten folgende Rechtsanwälte: • lic. iur. Daniel Frischknecht, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar • lic. iur. Matthias Gmünder, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar • Dr. iur. Dr. med. Hans-Jürgen Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Wir engagieren uns für Ihr Recht: beratend, begleitend und auch vor Gericht. Wir unterstützen und betreuen Sie optimal sowie persönlich bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an! Unsere Kernkompetenzen sind: • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ehescheidungen • Eheschutzverfahren • Medizinalrecht • Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Strassenverkehrsrecht • Sachenrecht • Haftpflichtrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Enteignungsrecht • Verwaltungsrecht Als öffentliche Notare bieten wir auch folgende Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an: Beurkundungen: • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Vorsorgeaufträge • Patientenverfügunge Beglaubigungen: • Unterschriften • Kopien

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