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Haus in Engadin (Region)

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GB

Girella Brocki

Via Nouva 5, 7505 Celerina
Brockenhaus
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Chesa Bellaval

Chesa Bellaval

Via Suot Pignia 9, 7513 Silvaplana
Chesa Bellaval

Die Ferienwohnungen der Chesa Bellaval befinden sich am Fusse des Julierpasses in Silvaplana, mit Blick auf das Skigebiet Corvatsch und die umliegenden Seen. Grosszügige und gemütliche Wohnungen mit Balkon oder Gartensitzplatz bilden die Basis für Ihren Aufenthalt im Engadin. Es erwartet Sie familiäre Gastfreundschaft - es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Eingebettet in die beeindruckende Engadiner Bergkulisse, liegt Silvaplana auf 1815 m ü.M. inmitten der Oberengadiner Seenlandschaft. Im Winter erwartet Sie ein umfangreiches Ski- und Langlaufgebiet sowie viele Winterwanderwege . Auch im Sommer ist das Engadin ein Eldorado für aktive Gäste. Es erwarten Sie beste Bedingungen für Windsurfing , Segeln und Kite-Surfing , Biken, Wandern , Klettern und vieles Mehr. Die Ferienwohnungen sind auf die 4 Häuser Chesa Chamuotsch , Chesa Rizza , Chesa Leivra und Chesa La Vuolp verteilt. Die Ferienwohnungen sind grosszügig und gemütlich eingerichtet. Sie verfügen alle über Balkon oder Gartensitzplatz , eine komplett eingerichtete Küche mit Geschirrspüler und Backofen, WLAN , Sat-TV, Radio, Telefon und teilweise Cheminée. Für unsere grossen und kleinen Gäste stehen folgende Annehmlichkeiten zur Verfügung: • Internetstation mit PC, Drucker im Aufenthaltsraum • Bücherecke • Billardtisch • Spielzimmer mit Pingpong und Töggeli-Kasten (Tischfussball) • Kinderspielzimmer • Spielwiese mit Grillplatz und Kinderschaukel • Brötchenservice und Bezug von Getränken • Sauna • Garagenplätze

PremiumPremium Eintrag
FerienwohnungAppartementhaus
Via Suot Pignia 9, 7513 Silvaplana
FerienwohnungAppartementhaus
Chesa Bellaval

Die Ferienwohnungen der Chesa Bellaval befinden sich am Fusse des Julierpasses in Silvaplana, mit Blick auf das Skigebiet Corvatsch und die umliegenden Seen. Grosszügige und gemütliche Wohnungen mit Balkon oder Gartensitzplatz bilden die Basis für Ihren Aufenthalt im Engadin. Es erwartet Sie familiäre Gastfreundschaft - es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Eingebettet in die beeindruckende Engadiner Bergkulisse, liegt Silvaplana auf 1815 m ü.M. inmitten der Oberengadiner Seenlandschaft. Im Winter erwartet Sie ein umfangreiches Ski- und Langlaufgebiet sowie viele Winterwanderwege . Auch im Sommer ist das Engadin ein Eldorado für aktive Gäste. Es erwarten Sie beste Bedingungen für Windsurfing , Segeln und Kite-Surfing , Biken, Wandern , Klettern und vieles Mehr. Die Ferienwohnungen sind auf die 4 Häuser Chesa Chamuotsch , Chesa Rizza , Chesa Leivra und Chesa La Vuolp verteilt. Die Ferienwohnungen sind grosszügig und gemütlich eingerichtet. Sie verfügen alle über Balkon oder Gartensitzplatz , eine komplett eingerichtete Küche mit Geschirrspüler und Backofen, WLAN , Sat-TV, Radio, Telefon und teilweise Cheminée. Für unsere grossen und kleinen Gäste stehen folgende Annehmlichkeiten zur Verfügung: • Internetstation mit PC, Drucker im Aufenthaltsraum • Bücherecke • Billardtisch • Spielzimmer mit Pingpong und Töggeli-Kasten (Tischfussball) • Kinderspielzimmer • Spielwiese mit Grillplatz und Kinderschaukel • Brötchenservice und Bezug von Getränken • Sauna • Garagenplätze

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Via Nouva 3, 7503 Samedan
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SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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A

Alfredo

Quadrellas 2, 7503 Samedan
Haus
A

Allegra

7504 Pontresina
Haus
A

Allegria

7504 Pontresina
Haus
AS

Amel Sur

7505 Celerina
Haus
A

Arettas

7502 Bever
Haus
A

Arnica

7504 Pontresina
Haus
A

Azalea

7504 Pontresina
Haus
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Haus in Engadin (Region)

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Girella Brocki

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Chesa Bellaval

Chesa Bellaval

Via Suot Pignia 9, 7513 Silvaplana
Chesa Bellaval

Die Ferienwohnungen der Chesa Bellaval befinden sich am Fusse des Julierpasses in Silvaplana, mit Blick auf das Skigebiet Corvatsch und die umliegenden Seen. Grosszügige und gemütliche Wohnungen mit Balkon oder Gartensitzplatz bilden die Basis für Ihren Aufenthalt im Engadin. Es erwartet Sie familiäre Gastfreundschaft - es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Eingebettet in die beeindruckende Engadiner Bergkulisse, liegt Silvaplana auf 1815 m ü.M. inmitten der Oberengadiner Seenlandschaft. Im Winter erwartet Sie ein umfangreiches Ski- und Langlaufgebiet sowie viele Winterwanderwege . Auch im Sommer ist das Engadin ein Eldorado für aktive Gäste. Es erwarten Sie beste Bedingungen für Windsurfing , Segeln und Kite-Surfing , Biken, Wandern , Klettern und vieles Mehr. Die Ferienwohnungen sind auf die 4 Häuser Chesa Chamuotsch , Chesa Rizza , Chesa Leivra und Chesa La Vuolp verteilt. Die Ferienwohnungen sind grosszügig und gemütlich eingerichtet. Sie verfügen alle über Balkon oder Gartensitzplatz , eine komplett eingerichtete Küche mit Geschirrspüler und Backofen, WLAN , Sat-TV, Radio, Telefon und teilweise Cheminée. Für unsere grossen und kleinen Gäste stehen folgende Annehmlichkeiten zur Verfügung: • Internetstation mit PC, Drucker im Aufenthaltsraum • Bücherecke • Billardtisch • Spielzimmer mit Pingpong und Töggeli-Kasten (Tischfussball) • Kinderspielzimmer • Spielwiese mit Grillplatz und Kinderschaukel • Brötchenservice und Bezug von Getränken • Sauna • Garagenplätze

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FerienwohnungAppartementhaus
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Chesa Bellaval

Die Ferienwohnungen der Chesa Bellaval befinden sich am Fusse des Julierpasses in Silvaplana, mit Blick auf das Skigebiet Corvatsch und die umliegenden Seen. Grosszügige und gemütliche Wohnungen mit Balkon oder Gartensitzplatz bilden die Basis für Ihren Aufenthalt im Engadin. Es erwartet Sie familiäre Gastfreundschaft - es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Eingebettet in die beeindruckende Engadiner Bergkulisse, liegt Silvaplana auf 1815 m ü.M. inmitten der Oberengadiner Seenlandschaft. Im Winter erwartet Sie ein umfangreiches Ski- und Langlaufgebiet sowie viele Winterwanderwege . Auch im Sommer ist das Engadin ein Eldorado für aktive Gäste. Es erwarten Sie beste Bedingungen für Windsurfing , Segeln und Kite-Surfing , Biken, Wandern , Klettern und vieles Mehr. Die Ferienwohnungen sind auf die 4 Häuser Chesa Chamuotsch , Chesa Rizza , Chesa Leivra und Chesa La Vuolp verteilt. Die Ferienwohnungen sind grosszügig und gemütlich eingerichtet. Sie verfügen alle über Balkon oder Gartensitzplatz , eine komplett eingerichtete Küche mit Geschirrspüler und Backofen, WLAN , Sat-TV, Radio, Telefon und teilweise Cheminée. Für unsere grossen und kleinen Gäste stehen folgende Annehmlichkeiten zur Verfügung: • Internetstation mit PC, Drucker im Aufenthaltsraum • Bücherecke • Billardtisch • Spielzimmer mit Pingpong und Töggeli-Kasten (Tischfussball) • Kinderspielzimmer • Spielwiese mit Grillplatz und Kinderschaukel • Brötchenservice und Bezug von Getränken • Sauna • Garagenplätze

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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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