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Notariatsbüro: Kompetenzbereiche Erbrecht in Lyss

: 2 Einträge
 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
Notariat Jaccottet Lyss

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Notariat Jaccottet Lyss

Marktplatz 9A, 3250 Lyss
Notariat Jaccottet Lyss

Willkommen bei Notariat Jaccottet - Ihrem Notariat im Zentrum von Lyss! Wir bieten die folgenden notariellen Arbeiten an: Immobiliarsachenrecht: wir fassen für Sie Kaufverträge um Grundstücke ab, errichten Schuldbriefe, parzellieren Ihre Liegenschaft, begründen Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten Ehe- und Erbrecht: wir fassen Ihren Ehevertrag, Erbvertrag oder Ihr Testament ab, beraten Sie für Vorsorgeaufträge und übernehmen Willensvollstreckungen Gesellschaftsrecht: wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bereiten Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen vor, beraten Sie im Zusammenhang mit Fusionen und Spaltungen und vielem mehr Wir erstellen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und holen allenfalls Apostillen und Überbeglaubigungen ein. Neben dieser hauptberuflichen Tätigkeiten bieten wir alle Dienstleistungen an, welche eine rechtliche Beratung erfordern. Unser Team berät Sie kompetent und rasch. Wir sind bestens vernetzt mit Spezialisten und arbeiten eng mit Treuhändern, Steuerexperten, Banken, Immobilienmaklern und Behörden zusammen. Wir unterliegen strenger beruflicher Aufsicht und dem gesetzlichen Berufsgeheimnis.

PremiumPremium Eintrag
NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroAdvokatur- und Notariatsbüro
Marktplatz 9A, 3250 Lyss
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Notariat Jaccottet Lyss

Willkommen bei Notariat Jaccottet - Ihrem Notariat im Zentrum von Lyss! Wir bieten die folgenden notariellen Arbeiten an: Immobiliarsachenrecht: wir fassen für Sie Kaufverträge um Grundstücke ab, errichten Schuldbriefe, parzellieren Ihre Liegenschaft, begründen Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten Ehe- und Erbrecht: wir fassen Ihren Ehevertrag, Erbvertrag oder Ihr Testament ab, beraten Sie für Vorsorgeaufträge und übernehmen Willensvollstreckungen Gesellschaftsrecht: wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bereiten Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen vor, beraten Sie im Zusammenhang mit Fusionen und Spaltungen und vielem mehr Wir erstellen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und holen allenfalls Apostillen und Überbeglaubigungen ein. Neben dieser hauptberuflichen Tätigkeiten bieten wir alle Dienstleistungen an, welche eine rechtliche Beratung erfordern. Unser Team berät Sie kompetent und rasch. Wir sind bestens vernetzt mit Spezialisten und arbeiten eng mit Treuhändern, Steuerexperten, Banken, Immobilienmaklern und Behörden zusammen. Wir unterliegen strenger beruflicher Aufsicht und dem gesetzlichen Berufsgeheimnis.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete Notariat Ehe- und Konkubinatsrecht Erwachsenenschutzrecht Erbrecht Sachenrecht Bäuerliches Boden- und Erbrecht Vertragsrecht Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüroAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarNotariatsbüroAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete Notariat Ehe- und Konkubinatsrecht Erwachsenenschutzrecht Erbrecht Sachenrecht Bäuerliches Boden- und Erbrecht Vertragsrecht Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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