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Advokatur- und Notariatsbüro: Sprachen Deutsch in Bern

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Herzlich willkommen

Notariat Alle Rechtsgeschäfte, für die im Kanton Bern das Notariat zuständig ist. Spezialgesetzliche Regelung vorbehalten sind im Kanton Bern alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Öffentliche Beurkundung, Sache des Notariats. Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats gegeben ist: Beglaubigung einer Unterschrift Beurkundung eines Kaufvertrags über ein Grundstück Eröffnung eines Erbvertrages Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats nicht gegeben ist: Eheschliessung (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Registrierung von Partnerschaften (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Scheidung auf gemeinsames Begehren (dafür sind die Gerichte zuständig) Advokatur Allgemeinpraxis, d.h. für Beratung und nötigenfalls Prozessführung für alle Rechtsgebiete zur Verfügung stehend. Bevorzugte Rechtsgebiete sind: Zivilrecht Vertragsrecht Handelsrecht SchKG und Verfahrensrecht Bäuerliches Boden- und Erbrecht Beurkundungsrecht Sachenrecht Scheidungsrecht Bei Fragestellungen, die nicht unter die bevorzugten Rechtsgebiete fallen, bleibt Weiterverweisung oder Ablehnung vorbehalten.

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advocomplex gmbh

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Zinggstrasse 16, 3007 Bern
Über uns

ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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Wir bieten Ihnen Beratungen in den verschiedenen Gebieten an, wobei wir uns nicht nur auf das Kerngebiet der öffentlichen Beurkundung beschränken, sondern eine umfassende Betrachtungsweise auch mit Blick auf die Steuern und damit eine massgeschneiderte Lösung Ihres Anliegens in den Vordergrund stellen.Besuchen Sie unsere Website! Wir weisen Spezialkenntnisse in folgenden Gebieten auf: Familien- und Erbrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Sachenrecht (inklusive Bäuerliches Bodenrecht) Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Stiftungsrecht Sekretariate und Verbände Es ist uns wichtig, einen guten Kontakt zu sämtlichen Behörden zu pflegen und wir legen Wert darauf, unsere Eingaben fundiert und seriös vorzunehmen.Wir können ferner auf ein Netzwerk von qualifizierten Spezialisten zurückgreifen. Zudem ist es uns - mit Ausnahme im Bereich Sachenrecht - gestattet, Beratungen und Beurkundungen für Klienten aus der ganzen Schweiz vorzunehmen. Beratungen auf französisch und englisch sind ebenfalls möglich.

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