- Schnellnavigation
- Startseite
- Menu öffnen
- Seiteninhalt
- Kundenservice
- Suche
- Fusszeile
Rechtsberatung in Zürich
swissmedlaw GmbH
swissmedlaw GmbH
Rechtsberatung in Zürich
- Montag14:00 bis 18:30
- Dienstag9:00 bis 18:30
- Mittwoch9:00 bis 18:30
- Donnerstag9:00 bis 18:30
- Freitag9:00 bis 18:30
- SamstagGeschlossen
- SonntagGeschlossen
Nach Vereinbarung
- Montag14:00 bis 18:30
- Dienstag9:00 bis 18:30
- Mittwoch9:00 bis 18:30
- Donnerstag9:00 bis 18:30
- Freitag9:00 bis 18:30
- SamstagGeschlossen
- SonntagGeschlossen
Nach Vereinbarung
- Montag
swissmedlaw GmbH - Kontakte & Standort
Beschreibung
Beratung & Coaching im Medizin- und Gesundheitsrecht
Swissmedlaw™ ist das führende Projekt des renommierten Juristen und Unternehmers Roland U. Straub, das auf maßgeschneiderte Rechtsdienstleistungen und Coaching-Angebote spezialisiert ist. Es wurde ins Leben gerufen, um der wachsenden Bedeutung des Medizin- und Gesundheitsrechts im alltäglichen Leben der Schweizer Bevölkerung gerecht zu werden. Roland Straub gründete 2021 die Einzelfirma Swissmedlaw™ in Zürich und bietet seitdem erstklassige Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich des Gesundheits- und Medizinrechts an.
Swissmedlaw™ deckt nicht nur die herkömmlichen Bereiche des Zivil-, Handels- und Vertragsrechts ab, sondern bietet auch fundierte Beratung und Coaching zu Themen wie Patientenrechten, dem Elektronischen Patientendossier (EPD), Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsrecht, Ärzte- und Spitalhaftung sowie den rechtlichen Aspekten der Bundes-eHealth-Initiative. Die Erstellung und Vermittlung von Datenschutzgutachten und medizinischen Parteigutachten zählen ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
- Der Behandlungsvertrag
- Patientenrechte
- Elektronisches Pationenten Dossier (EPD)
- Persönlichkeits- und Datenschutz im Alltag, der Medizin und Pflege
- Ärzte- und Spitalhaftung
- Kranken- und Sozialversicherungsrecht
- Rechtsberatung/Legal Advice
- Rechts-/Legal Coaching
- Spezifika
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stehen im Zentrum sämtlicher Tätigkeiten von Swissmedlaw™. Die Organisation unterstützt den notwendigen kulturellen Wandel, indem sie Privatpersonen und Organisationen Anleitung und Begleitung bietet, um die Errungenschaften und Innovationen der Digitalisierung im Gesundheitswesen unter Einhaltung eines umfassenden Datenschutzes patientengerecht zu nutzen.
Swissmedlaw™ vertritt die klare Auffassung, dass eigenverantwortliche und mündige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz uneingeschränktes Eigentum und die volle Kontrolle über all ihre Gesundheitsdaten haben sollten. In Kombination mit der freien Arztwahl bedeutet dies eine deutliche Stärkung der schweizerischen Bevölkerung im Falle von Krankheit und/oder Behinderung.
Dienstleistungen (1)
Persönlichkeits- Und Datenschutz Im Alltag, Der Medizin Und Pflege
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Elektronischen Patienten Dossier (EPD) wurde bewusst darauf verzichtet, die allgemeinen Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzes im Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) zu wiederholen. Stattdessen gelten für das EPD die Datenschutzgesetze des Bundes und der Kantone. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gewisse Datenschutzregelungen im EPDG mit einigen der Grundsätze des DSG und der kantonalen Regelungen in Konflikt stehen können, insbesondere der Grundsatz der Zweckbindung (Art. 4 Abs. 3 DSG).
PreisAuf Anfrage
- Deutsch,Englisch,Französisch,Italienisch
- Familienrecht,Haftpflichtrecht,Kindsrecht,Patientenverfügung,Testamentserrichtung,Vertragsrecht,Verwaltungsrecht
- Im Geschäft,Online,Telefonisch
- In Bahnhofsnähe,Nahe öffentlichem Verkehr
- Barzahlung,Bezahlung mit Kreditkarte,Paypal,Rechnung
- Rubriken
- RechtsberatungRechtsauskunftRechtsmedizinBeratungRechtsanwaltCoachingSpitalÄrzte
- Gratis-Rubriken
- Anwalt
Sprachen
Kompetenzbereiche
Kontaktformen
Lage
Zahlungskonditionen
Bewertungen für swissmedlaw GmbH (0)
0 Bewertungen & 0 Kommentare für swissmedlaw GmbH
Dienstleistungen (1)
Persönlichkeits- Und Datenschutz Im Alltag, Der Medizin Und Pflege
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Elektronischen Patienten Dossier (EPD) wurde bewusst darauf verzichtet, die allgemeinen Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzes im Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) zu wiederholen. Stattdessen gelten für das EPD die Datenschutzgesetze des Bundes und der Kantone. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gewisse Datenschutzregelungen im EPDG mit einigen der Grundsätze des DSG und der kantonalen Regelungen in Konflikt stehen können, insbesondere der Grundsatz der Zweckbindung (Art. 4 Abs. 3 DSG).
PreisAuf Anfrage