Keine Quittung für neu zu fassenden Schmuck
Herr G. hält es nicht für nötig, empfangenen Schmuck als erhalten schriftlich zu quittieren. Schliesslich sieht er sich als Juwelier, nicht als Schuhmacher.
8. April 2019 | kaukoiHerr G. hält es nicht für nötig, empfangenen Schmuck als erhalten schriftlich zu quittieren. Schliesslich sieht er sich als Juwelier, nicht als Schuhmacher.
8. April 2019 | kaukoi