Bei einer Genossenschaft oder einer Gesellschaft kann es durch unterschiedliche Rechtsquellen zum Fall der Pflicht eines Nachschusses kommen. Auch im Finanzwesen kennt man den Begriff Nachschussverpflichtung. Dabei hat der Begriff im Finanzwesen und im Gesellschaftsrecht eine unterschiedliche Bedeutung.
Die Gründe für Nachschüsse auf das Gesellschaftskapital können unterschiedlicher Art sein. Allen gemein ist ein Kapitalbedarf der Gesellschaft. Dies kann eine geplante Expansion sein aber ebenso eine finanzielle Notlage. Im Unterschied zu einer unbeschränkten Nachschusspflicht ist bei einer beschränkten Forderung der Höchstbetrag des Nachschusses begrenzt. Dieser wird auf der Grundlage zweier Aspekte ermittelt:
Kommt ein Gesellschafter den beschränkten Nachschusspflichten nicht nach, kann ihm die Kaduzierung drohen. Kaduzierung bedeutet, dass ein Anteilseigner zwangsausgeschlossen wird. Dazu muss der Betrag des Nachschusses säumig und eine entsprechende Nachfrist ohne Erfolg verstrichen sein. Bei der Kaduzierung werden die Anteile für verlustig erklärt.
Bei dieser Variante steht die Höhe des erforderlichen Nachschusses nicht oder noch nicht fest. Hier kann der Anteilseigner vom Abandonsrecht Gebrauch machen. Danach kann er seinen Anteil zur Verfügung stellen, wenn er der Nachschusspflicht nicht nachkommen will oder nicht nachkommen kann. Diese Erklärung muss er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Nachschussverpflichtung abgeben.
Die beschränkte und unbeschränkte Nachschussverpflichtung ist bei Genossenschaftsanteilen bekannt. Die Regelungen dazu ähneln den der beschränkten und unbeschränkten Nachschussverpflichtung für Gesellschaften. Insbesondere für den Fall der Insolvenz sind die Genossenschaftsmitglieder verpflichtet, über die Geschäftsanteile oder den Geschäftsanteil hinaus, Nachschüsse zu leisten. Damit sollen die Ansprüche der Gläubiger ausgeglichen werden.
Eine andere Art der Nachschussverpflichtung ist bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder Öffentlich-rechtlichen Versicherungen bekannt. Hier müssen die Mitglieder zusätzliche Leistungen erbringen, soweit dies in der Vereinssatzung festgelegt wurde. Die Vereinssatzung bestimmt die Voraussetzungen, den Umfang und die Art der Einziehung der Nachschussverpflichtung. Diese ist in ihrer Art und Form einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge vergleichbar.
Im Finanzwesen gibt es ebenfalls entsprechende Verpflichtungen. Das Limit eines Kredits hängt ursächlich mit der Beleihungsgrenze zusammen. Diese kann zum Beispiel durch Kursschwankungen der beliehenen Wertpapiere sinken. Verursachen die Kursschwankungen das Sinken der Beleihungsgrenze und damit die Verringerung vom Kreditlimit, wird die Nachschussverpflichtung ausgelöst. In der Folge ist der Kreditnehmer gehalten, weitere Wertpapiere zur Verpfändung oder Beleihung zu bringen, damit die Beleihungsgrenze dem Kreditlimit angepasst wird. Es ist daher sinnvoll, für einen solchen Fall vorzusorgen, wenn er drohen könnte.
Kommt der Kreditnehmer diesem Verlangen nicht oder nicht ausreichend nach, sind per se Kündigungsrechte ausgelöst. In der Folge kann der Kreditgeber entsprechende Handlungen vornehmen.
Derivate nennt man im Finanzwesen folgende Geschäfte:
Nicht jedes Geschäft unterliegt der Nachschussverpflichtung. Nachstehend haben wir die wichtigsten Konstellationen aufgeführt, bei denen die Beteiligten nicht angehalten sind, zusätzliches Kapital einzubringen.
Bei Aktiengesellschaften ist keine Nachschussverpflichtung bekannt. Die Aktionäre sind nicht angehalten, weiteres Eigenkapital in die Aktiengesellschaft einzubringen. Die Aktionäre haften ausschliesslich mit ihrem bereits getätigten Einsatz im Rahmen ihrer Aktienbeteiligung.
Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine OHG oder eine Kommanditgesellschaft, besteht ebenfalls keine Nachschussverpflichtung. Bei Personengesellschaften hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass höherer Beiträge in das Gesellschaftskapital einzubringen sind.
Durchsuchen Sie local.ch nach einem Finanzberater in Ihrer Nähe
Die Nachschussverpflichtung ist im Finanzwesen ein wichtiger Begriff. Sie kommt bei den Effektlombardkrediten vor. Hier ist ein Kreditnehmer in der Schuld, weitere Wertpapiere oder Bargeld einzubringen. Diese dienen der Kreditsicherheit, sobald die Beleihungsgrenze der Sicherheiten unterhalb der Inanspruchnahme eines Kredites fällt. Das kann durch verschiedene Effekte, insbesondere Kursschwankungen, ausgelöst werden.
Bei einem sogenannten Effektenlombardkredit handelt es sich um eine Unterform des Lombardkredits. Wie der Name bereits andeutet, ist das Darlehen bei einem Effektenlombardkredit vorrangig auf die Verpfändung von Effekten ausgerichtet und spezialisiert. In der Regel wird ein Effektlombardkredit ausschliesslich für die Vorfinanzierung von Wertpapiergeschäften verwendet. Kreditnehmer sind hier typischerweise Verbraucher.
Wer als Anleger tätig wird, muss darauf achten, in welcher Höhe eine Haftung für entstandene Kursverluste festgelegt wird. Anleger sollten sich im eigenen Interesse mit den Produktinformationen, der AGB und den Handelsbedingungen sorgfältig auseinandersetzen. Letztlich kann eine Nachschussverpflichtung schnell zu einer finanziellen Überforderung führen. Die Anbieter von Finanzprodukten sind angehalten, eventuelle Nachschusspflichten als Risiko zu deklarieren.
Die Höhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Sie wird immer individuell ermittelt. Verbraucher, Anleger und Gesellschafter sollten daher vorab gut kalkulieren und prüfen, ob eventuelle Zahlungen fällig werden können. Es gibt allerdings ebenso verschiedene Bereiche, die von dieser Verpflichtung ganz befreit sind, sodass hier keine Probleme auftauchen.
Durchsuchen Sie local.ch nach Finanzberater in Ihrer Nähe
Top Städte für Finanzberater