Die Verfahrensweise der versicherungstechnischen Regulierung eines Schadens ist unterschiedlich. Sie hängt von der Art der Schäden ab. Das kann beispielsweise ein Unfall mit Kraftfahrzeug, die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen aus dem Hausrat oder der eigenen Wohnung oder die Schädigung eines Dritten sein.
Vom allgemeinen Grundsatz her geht es bei der Schadensregulierung um die Abwicklung des Schadenersatzes durch den Versicherer. Schadensfälle spielen sich in der Regel zwischen dem Schädiger und dem Schadensnehmer ab, wobei die Versicherungen sozusagen als Vermittler und als Erstatter agieren. Der Schadenersatz ist durch die Höhe der in der Police (schweizerisch Polizze) festgelegten Summe gewährleistet.
Nach der Meldung durch den Versicherungsnehmer (einschliesslich wahrheitsgetreuer Beweise und der Schadensanzeige) führt das Versicherungsunternehmen entsprechende Untersuchungen oder Ermittlungen durch, um die Plausibilität des Schadensherganges zu klären. Die Schadensmeldung des Versicherten kommt dabei einem Antrag gleich. Daraus ergibt sich ein Versicherungsfall, der mit der Zahlung des Schadenersatzes (Geldbetrag bis zur vertraglich vereinbarten Deckung) abschliesst. Ausschlaggebend für eine unproblematische Schadensabwicklung sind die Minderung von Schäden und die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer.
Spezielle Abweichungen bei der Schadensabwicklung sind bei folgenden Schadensarten zu beachten:
Für die Schadensabwicklung beziehungsweise -regulierung benötigt das Versicherungsunternehmen eine gewisse Zeit. Diese ist notwendig, um die Schuldfrage zu lösen und um die Angaben der Beteiligten zu prüfen. Häufig werden zusätzliche Gutachten eingeholt, sodass sich im Durchschnitt eine Wartezeit von vier bis sieben Wochen ergibt. Bei einem unklaren Schadenshergang kann sich diese Frist noch verlängern. Ein bis zwei Monate sind durchaus üblich. Je komplizierter es ist, die Schuldfrage zu klären, desto länger müssen die Beteiligten unter Umständen geduldig sein. Drei Monate sind in einem solchen Fall keine Seltenheit.
Die zeitnahe Information der Versicherung über eingetretene Schäden beispielsweise durch einen Unfall ist im Interesse jedes Geschädigten und jedes Versicherungsnehmers. Wer kein Formular zur Hand hat, kann sich im Zusammenhang mit dem Inhalt der Schadensmeldung ein Muster aus dem Internet laden oder einen Brief schreiben:
Als Anlage sollten unbedingt gesammelte Beweise (Fotografien, Videoaufnahmen, Rechnungen, Zeugenaussagen, schriftliche Belege) und eine Auflistung der Schäden beigefügt werden. Die Meldung kann online, per Mail, telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen.
Eine Schadensmeldung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber unbedingt ohne Zeitverzug vorgenommen werden. Besonders zeitnah sind Schadensmeldungen online oder über die entsprechende telefonische Hotline realisierbar.
Sowohl private als auch gewerbliche Haftpflichtschäden werden von den zuständigen Versicherern reguliert. In diesem Zusammenhang handelt es sich um:
Tipp: Soll eine Schadensregulierung in dem Fall besonders gut funktionieren, in dem ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, wird eine Police mit Direktregulierung empfohlen.
Die Direktregulierung basiert auf der Abwicklung des Schadensfalles durch die Kraftfahrthaftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung des Geschädigten. Das direkt regulierende Versicherungsinstitut tritt später an die Versicherung des Schädigers heran und fordert Regress. Wird keine Direktregulierung fixiert, müssen gegnerische Versicherungen über die Haftpflicht des Schadensverursachers einspringen.
Abweichungen bei der Schadensabwicklung durch die Versicherer bestehen zusätzlich hinsichtlich des Gegenstandswertes. Insbesondere Kraftfahrzeug-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen arbeiten nicht mit dem präzisen neuen Gegenstandswert. Es gibt aber Ausnahmen. Nach Neuwert leisten teilweise einige Hausratversicherungen sowie Gebäudeversicherer und die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung Zahlungen. Zeitwerte sind typisch für die Kraftfahrzeug- und die private Haftpflichtversicherung. Welche Erstattungsform letztendlich gewählt wird, hängt von Versicherungsbedingungen im Vertrag ab.
Die häufigsten Fragen zum Thema Schadensregulierung
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Das geschieht über sogenannte Schadensmeldung-Formulare, die von der Haftpflichtversicherung gestellt werden. In diesen Vordrucken werden Daten wie der Schadenshergang, der Schadensumfang, die eigenen und die Kontaktdaten des Schadensnehmers, Datum, Uhrzeit und Ort eingetragen. Online oder per Hotline ist ein Schaden besonders schnell angezeigt. Zahlreiche Versicherer schalten die kostenlose Telefonverbindung für ihre Kunden rund um die Uhr.
Gerade bei Schäden mit Fahrzeugen kann eine Schadensabwicklung auch unabhängig von der Versicherung stattfinden. Im Alltag wird das meist so gehandhabt, dass sich Betroffene bei geringen, minderen Beschädigungen an Fahrzeugen und ohne dass Personen zu Schaden gekommen sind, auf eine Geldsumme einigen. Von Vorteil ist, dass sich Schadenfreiheitsklasse und der Versicherungsvertrag nicht ändern können.
Für die Geltendmachung von Schäden ist die Verjährungsfrist verbindlich. Es handelt sich um die sogenannte regelmässige Verjährung. Ihr Beginn ist der 1. Januar des darauffolgenden Jahres, in welchem der Schadensfall eingetreten ist. Es gibt eine Verjährungshemmung, falls die Schadensregulierung noch mit einem Anwalt oder vor Gericht verhandelt werden muss. Näheres dazu finden Versicherungsnehmer in ihren Unterlagen.
Das ist folgendermassen geregelt: Die Neuwerterstattung der Schäden durch die Versicherungsgesellschaft bezieht sich auf den Wert eines gleichwertigen, neuen Gegenstandes wie der beschädigte. Handelt es sich um dem Wiederbeschaffungswert, dann ist der Wert des Gegenstandes gemeint, der für den Ersatz zum Beschädigungszeitpunkt vorausgesetzt wird. Der ist meist niedriger. Daher bemühen sich viele Schweizer Autofahrer um eine Neuwertversicherung.
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