Wasserschaden

Wasserschaden – Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe

Selbst wer noch nie einen Wasserschaden erleben musste, kann sich vorstellen, was für verheerende Folge eine solche Katastrophe hat. Es werden nicht nur materielle Werte zerstört. In einem solchen Moment gerät jeder an seine psychischen und physischen Grenzen. Ein Gefühl der Verunsicherung tritt auf, wie es weitergehen soll. Fast immer ist eine umfassende Sanierung der betroffenen Bauten notwendig. Klassische Folgen sind Schimmelbefall, starke Geruchsbildung und bakterielle Kontamination.
Wasserschaden

Schaden durch Wasser im Haus – eine Ausnahmesituation

Jeder Wasserschaden zeigt ein individuelles Schadbild. Ein Schadensereignis durch Nässe tritt ein, wenn entweder Zuleitungen, Abwasserleitungen oder Rohre defekt sind und Nässe ungehindert und/oder unbemerkt austreten kann. Die Ursachen für einen Wasserschaden sind vielschichtig. Letztendlich werden die betroffenen Bereiche überschwemmt und Nässe breitet sich in den Decken, den Wänden sowie den Fussböden aus. Neben Kellerräumen und Kellergängen werden Wohnungen, Treppenhäuser und gewerblich genutzte Räume in Mitleidenschaft gezogen.
Wasserschäden sind sogar für Profis nicht sofort erkennbar, insbesondere wenn es um nicht absehbare Folgeschäden wie Schimmel geht. Diese werden in einem Haus erfahrungsgemäss erst mit der Zeit sichtbar. Gelangt beispielsweise durch einen Rohrbruch massiv Feuchtigkeit in einen Raum, sind diverse Hausratgegenstände meist mit betroffen. Diese sind in der Hausratversicherung mitversichert. Eine solche Absicherung ist somit äusserst sinnvoll. Sind Werte oder Einrichtungen beim Nachbarn beschädigt worden, greift die private Haftpflichtversicherung. Mieter sollten daher unbedingt beide Versicherungen abschliessen.

Vorgehensweise bei einem Wasserschaden

Macht sich ein Wasserschaden durch defekte Geräte oder Zuleitungen bemerkbar, sollte zunächst der Haupthahn oder der Absperrhahn in der Wohnung geschlossen werden. Ist das Leck beziehungsweise ein Rohrbruch als eventuelle Ursache für den Wasseraustritt nicht sofort erkennbar, muss eine professionelle Firma über die entsprechende Notfallhotline kontaktiert werden. Die zeitnah eintreffenden Mitarbeiter können eine Leckortung durchführen und den Auslöser in Abhängigkeit vom Aufwand zunächst provisorisch beheben. In der Praxis erweist es sich häufig als notwendig, eine länger andauernde Suche nach der Ursache vorzunehmen, denn diese ist gerade bei verschlissenen Zu- und Abflusssystemen nicht leicht zu finden.
Bereits vor und während dieser Arbeiten ist es wichtig, sämtliche Schäden genau zu erfassen und beweiskräftig zu dokumentieren. Das gilt ebenfalls für Massnahmen wie eine Trocknung, wo sich oft eindeutige Schadensspuren zeigen. Vorteilhaft sind dazu Fotos. Diese werden im Nachhinein der Versicherung als Beweise vorgelegt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Notfallunternehmen diese Schadenserfassung im Rahmen der angebotenen Serviceleistungen übernehmen und das oft über die komplette Sanierung hinweg. Über diesen Zeitraum werden einzeln nacheinander alle Schäden aufgenommen.

Ausmasse und Risiken eines Wasserschadens

Der Umfang, den ein Schaden durch Feuchtigkeit oder Wassereintritt annimmt, hängt von der Zeitdauer der Havarie, der Wassermenge und der Beschaffenheit des Gebäudes ab. Je schneller der Wasserzufluss in diesem Fall abgestellt wird, desto besser lässt sich der Schaden begrenzen. Dann ist meist sogar die Einrichtung zu retten. Ist der Hausrat eines Nachbarn betroffen, muss der Schaden vom Verursacher ersetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Versicherungen dafür zuständig. Versicherungen übernehmen die Kosten für Sanierungen und Instandsetzungen bei Wasserschäden oft sogar dann, wenn nachträglich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Schimmel und Schadensereignis nachweisbar ist.

Allgemeine Wasserschäden

Da Wassertropfen bekanntlich überall hingelangen, werden fast immer die unter dem involvierten Bereich befindlichen Räume mit beschädigt. Läuft Wasser von oben herab, sind die Decken und die Wände nass. Wird die Ursache nicht schnell abgestellt, saugen sich Trockenbauteile, Holz- als auch massives Mauerwerk, voller Feuchtigkeit. Diese ist erst durch eine aufwendige, kostspielige Trocknung zu beseitigen.
Je nachdem, welche Einrichtungsgegenstände, Maschinen oder Arbeitsmittel sich im überfluteten Raum befinden, werden diese in Mitleidenschaft gezogen. Nicht immer können diese durch eine Trocknung, eine Restauration oder eine Reparatur gerettet werden. Die finanziellen Schäden sind meist gross.
Befinden sich in den Räumlichkeiten beispielsweise hochwertige Möbelstücke und ist die Innenausstattung extrem teuer, betragen die Ausgaben für Wasserschäden enorme Summen. Äusserst problematisch wird es, wenn Schäden denkmalgeschützte Gebäude betreffen.

Beschädigungen an Beton durch Wasserkontakt

Beton gilt als besonders widerstandsfähiges, überaus stabiles Material. Bei Wasserschäden dringt das Wasser normalerweise durch gut isolierte Betondecken nur schlecht hindurch. Anders sieht es aus, wenn sich die Feuchtigkeit aus wasserführenden Rohrleitungen über Risse im Beton innerhalb der Decke verteilt. Kommen zusätzlich Beschädigungen der Betonoberfläche hinzu, führen diese zu einem Freilegen der im Beton eingebetteten Eisenbewehrungen. Im Nachhinein rosten diese und Betonteile werden instabil und sind nicht mehr tragfähig.
Grundsätzlich wird Beton so verarbeitet, dass der sogenannte Wassereindringwiderstand maximal erhöht ist. Das funktioniert allerdings nur dann ohne Probleme, wenn die Fugen exakt abgedichtet sind. Auf glatten Betonflächen hat Wasser keine Chance, hindurchzutropfen. Es bleibt auf diesen Untergründen stehen, bis es durch Trocknung entfernt wird.
In Gebäuden ist es meist so, dass Betondecken nicht unbedingt undurchdringbare Fugen haben. Schon der kleinste Fehler in der Isolation beziehungsweise der Abdichtung stellt eine Schwachstelle für einen Wasseraustritt dar. Betonbauten sind daher bezüglich Wasserschäden nur bedingt verlässlich. Sie haben einen Wasserschaden – dann handeln Sie sofort. Wenden Sie sich an eine regionale Installationsfirma, die einen Bereitschafts- oder Notfallservice anbietet. Rufen Sie einfach an. Die Telefone sind dort jederzeit besetzt. Lassen Sie sich alle Mängel und den kompletten Schadensumfang sorgfältig dokumentieren und leiten Sie alle erforderlichen Unterlagen an ihren zuständigen Versicherer ein.

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Häufige Fragen zum Thema Wasserschaden

Wer übernimmt bei einem Wasserschaden die entstandenen Kosten?

Die versicherungstechnische Regulierung eines Wasserschadens wird verschieden gehandhabt. In einer Mietwohnung übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters die Haftung. Für Schäden am eigenen Hausrat muss der Mieter selbst aufkommen, wenn er keine Hausratversicherung hat. Wurde das Eigentum eines Fremden beschädigt, tritt die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers ein. Des Weiteren gibt es eine Elementarversicherung für Schäden durch Überschwemmungen oder Unwetter.

Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Beschädigungen, die direkt am Haus oder einem anderen Gebäude verursacht wurden. Sind sogenannte bewegliche Wert- und Einrichtungsgegenstände (Geräte, Mobiliar) zerstört worden, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Wichtig sind Begriffe wie Neuwert und Zeitwert für die Schadensregulierung. Ist ein Wasserschaden in einer Tiefgarage entstanden, bleiben die Kosten für die Behebung von Fahrzeugschäden die Sache des Halters.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Wasserschaden nicht?

Durch die Gebäudeversicherung werden keine Schäden abgedeckt, die den Hausrat betreffen und die als Elementarschäden eingestuft werden. Gebäudeversicherungen übernehmen zudem keine Schadensregulierung im Rahmen der Haftpflicht. Darüber hinaus haftet eine Gebäudeversicherung nicht, wenn Gebäude unfertig sind oder ein Leerstand besteht. Zerstörungen durch Krieg sind ebenfalls nicht in der Schadensregulierung der Gebäudehaftpflicht inbegriffen. Hausbesitzer sollten diese Versicherung dennoch unbedingt abschliessen.

Welche Rechte haben Mieter bei Wasserschaden?

Gegen einen Vermieter haben Mieter einen Minderungs- und einen Schadenersatzanspruch, wenn der Wasserschaden nicht Eigenverschulden ist. Darüber hinaus haben Mieter ein Recht auf einen sogenannten Aufwendungsersatz. Treten in der Mietwohnung Feuchtigkeits- oder Wasserschäden auf, die vom Vermieter nicht sofort behoben werden, ist eine Minderung der Miete gerechtfertigt. Ratsam ist hierbei zur Absicherung die Konsultation eines Anwalts oder einer Verbraucherzentrale.

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