Obwohl eine Lebensversicherung einen besonderen Versicherungsvertrag darstellt, ist der Versicherungsnehmer wie bei anderen Vertragsvereinbarungen nicht an die Mindestlaufzeit gebunden. Dennoch kann eine Versicherungskündigung während der Vertragslaufzeit finanzielle Nachteile hervorrufen. Somit ist es notwendig, sich gut zu informieren, bevor jemand seine eigene Lebensversicherung kündigen möchte. Ebenfalls gelten Alternativen zur Vertragsauflösung als gute Lösung.
Bezüglich Lebensversicherung, im Fachjargon Säule genannt, existiert nicht nur eine Form. Die speziellen Versicherungen lassen sich in mehreren Arten abschliessen. Die Vertragskündigung hängt somit stark von der gewählten Vertragsform ab.
Im Fall einer klassischen Lebensversicherung oder Säule sollte auf jeden Fall die Rückkaufwerttabelle eingesehen werden. Diese dient als Modellrechnung und wird vom Versicherer bereitgestellt. Diese lässt sich vor Vertragsabschluss einsehen. Am besten wird die Tabelle persönlich verlangt. Die Tabelle listet genau auf, wie sich die Rückkaufswerte im direkten Verhältnis zur einbezahlten Prämiensumme entwickeln. Folglich bemerkt der Versicherungsnehmer anhand der Daten, ob die Kündigung zu einem guten Zeitpunkt geschieht oder ob er noch warten sollte.
Wurde eine indes- oder fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, stellt eine frühzeitige Vertragskündigung auf jeden Fall einen Verlust für den Versicherungsnehmer dar. Die Rückkaufswerte werden bei dieser Versicherung immer anhand der aktuellen Kurs- oder Indexwerte ermittelt, sodass sie sich laufend ändern. Eine Rückkaufswerttabelle als Modellrechnung dient bei ihr als Orientierungshilfe.
Risikolebensversicherungen lassen sich hingegen meist problemlos kündigen. Der Grund für die Vertragsauflösung ist für das Vorgehen entscheidend. Fallen diese weg, lässt sich die Vertragsauflösung leicht in die Wege leiten. Beispiele hierfür sind Kinder, welche mit der Risikolebensversicherung abgesichert werden sollten und welche nun selbstständig erwerbsfähig sind.
Gleich wie bei jeder anderen Versicherungsart besteht bei einer Säule eine Kündigungsfrist. Diese sind individuell dem eigenen Versicherungsvertrag zu entnehmen. Im Normalfall sind sie zudem zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Bei einer klassischen Säule ist das Auslaufen des Versicherungsvertrags an das Lebensalter des Versicherungsnehmers geknüpft. Folglich endet der Vertrag automatisch. In der Regel wird für jeden Vertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart. Innerhalb dieser lässt sich die Versicherung nicht kündigen. Möchte der Vertragsnehmer seine Lebensversicherung kündigen, sollte er unbedingt die Fristen beachten. Trifft dies nicht zu, wird die Police zumeist um ein weiteres Jahr verlängert. Dadurch muss die Versicherungssumme für ein zusätzliches Vertragsjahr beglichen werden.
Um eine Lebensversicherung kündigen zu können, wird ein Schreiben benötigt. Wie die formal korrekte Ausführung aussieht, hängt von jedem Versicherer ab. Individuelle Angaben gehören nahezu zum Standard und werden in den einzelnen Versicherungsverträgen festgehalten. Möchte ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag kündigen, sollte er sich am besten an den Versicherungsträger oder seinen Betreuer wenden.
Der Rückkaufswert stellt bei der Kündigung einer Säule einen wichtigen Faktor dar. Der Wert entspricht jener Summe, welche der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung ausbezahlt bekommt, wenn diese vorzeitig gekündigt wird. Bereits bei Vertragsabschluss wird der Wert festgelegt. Die Höhe variiert in Folge bei jedem Vertrag. Ein wichtiger Faktor ist die aktive Einzahlungsdauer für die Lebensversicherung. Zahlt der Versicherungsnehmer regelmässig über einen bestimmten Zeitraum die erforderlichen Vertragsbeiträge ein, erhöht sich der Rückkaufswert langsam und kontinuierlich. Das Anlagemodell der Versicherungsform gilt gleichzeitig als wichtiger Faktor für die Entwicklung der Erhöhung. Anzumerken ist, dass bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung der Rückkaufswert vollständig entfällt.
Eine frühzeitige Vertragskündigung besitzt gleichzeitig finanzielle Nachteile für den Versicherungsnehmer. Die einzelnen Versicherungen verfügen in den ersten Vertragsjahren über eine sehr niedrige Rentabilität. Diese nimmt erst in den späteren Jahren zu. Gleichzeitig werden oft hohe Gebühren vom Rückkaufswert abgezogen. Bei einer späteren Vertragskündigung werden die Gebühren dem Versicherungsnehmer allerdings ausbezahlt. Der Zeitpunkt der Vertragskündigung sollte aus diesen Gründen gut beachtet werden.
Möchte ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung kündigen, sollte er zunächst nach Alternativen suchen. Neben dem Verkauf besteht die Option zur Beleihung oder der Vereinbarung einer Prämienaussetzung.
Klassische Lebensversicherung lassen sich nahezu immer verkaufen. Vor dem Verkauf sollten verschiedene Angebote mehrerer Policeankäufer eingeholt werden. Das Vorgehen garantiert den besten Abschluss für den Versicherungsnehmer, da der eigene Versicherer durchaus zu wenig Geld bieten kann. Der Verkauf stellt die sinnvollste Option im Falle einer vollständigen Beendigung des Vertrags dar. Benötigt der Versicherer ausserdem längerfristig Geld, erhält er mit dem Verkauf eine grosse Summe.
Bei einer Beleihung geht der Versicherungsnehmer keine eindeutig endgültige Lösung ein. Die Versicherungen werden beliehen, falls im Moment der Bedarf an einer hohen Geldsumme besteht. Im Prinzip nimmt der Versicherungsnehmer ein neues Darlehen auf. Die Lebensversicherung gilt als Sicherheit. Bei der Beleihung sollte zugleich beachtet werden, dass Zinsen anfallen. Nur wenn die Zinsen und das geliehene Geld im vereinbarten Zeitraum zurückgezahlt werden können, ist die Beleihung eine gute Entscheidung.
Mit einer Prämienaussetzung oder Teilprämienfreistellung läuft der Versicherungsvertrag weiter. Die Prämienzahlung wird allerdings zum Teil oder ganz ausgesetzt. Die Aussetzung sorgt für eine Berechnung einer reduzierten Versicherungssumme, welche bei Ablauf der Versicherungsfrist ausgezahlt wird. Die regulären Verwaltungskosten bleiben dennoch weiterhin bestehen.
Möchten Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, sollten Sie sich jederzeit an den Versicherungsträger wenden. Dieser hilft Ihnen, das Vorgehen bestens zu lösen.
Grundsätzlich lässt sich jede Säule kündigen, da sie nicht immer nur der Vorsorge dient. Bei klassischen oder indes- beziehungsweise fondsgebundene Lebensversicherungen sollte der Kündigungszeitpunkt gut abgeschätzt werden, da die ausbezahlte Summe sehr gering ausfallen kann. Bei Risikolebensversicherungen muss lediglich der Versicherungsgrund wegfallen. Bei einer frühzeitigen Vertragsauflösung erhält der Versicherungsnehmer jedoch keine Rückzahlung. Finanziell kann sich die Kündigung später trotzdem lohnen.
Grundsätzlich kann jeder Versicherungsnehmer jederzeit seine Lebensversicherung kündigen. Empfehlenswert ist allerdings ein späterer Zeitpunkt, zu welcher der Vertrag bereits einige Jahre besteht. Eine frühzeitige Kündigung führt dazu, dass die Gebühren nicht ausgezahlt werden. Der Rückkaufswert vermindert sich bei relativ jungen Lebensversicherungen ebenso, sodass die Vertragsauflösung meist finanzielle Nachteile für den Versicherungsnehmer beinhaltet. Versicherte sollten das vorher abwägen.
Die ausbezahlte Versicherungssumme hängt wesentlich von der Vertragsart und -dauer ab. Bei Risikolebensversicherungen entfällt der Rückzahlbetrag vollständig. Sämtliche anderen Varianten weisen mit dem Rückkaufswert einen Schätzbetrag auf, an welchem sich jeder Versicherungsnehmer orientieren kann. Eine spätere Kündigung garantiert dabei eine höhere Ausbezahlung, während eine frühzeitige dem Versicherten meist keinen finanziellen Vorteil bringt. Interessenten können ihre Konditionen individuell erfragen.
Als Alternativen zum Kündigen existieren der Verkauf, die Beleihung oder die Prämienaussetzung. Beim Verkauf erhält der Versicherungsnehmer ein Angebot von einem Policeankäufer. Die Beleihung als nicht endgültige Lösung sorgt dafür, dass der Versicherte seine bestehende Versicherung beleihen kann. Mit der Prämienaussetzung wird die monatliche Zahlung entweder gestundet oder für einen bestimmten Zeitraum ganz ausgesetzt.
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