Ein vollständiges Alkoholverbot für die Teilnahme am Strassenverkehr als Lenker eines Fahrzeuges gibt es tatsächlich nicht. Für die Schweiz gilt vielmehr bundesweit die Promillegrenze von 0,5. Dieser Wert ist verbindlich für das Führen sämtlicher Motorfahrzeuge. Er gilt daher auch für die Lenker von Motorrädern und Motorbooten.
Es gibt einige Ausnahmen, für die strengere Vorschriften erlassen wurden:
Aus technischen Gründen gilt hier eine Promillegrenze von 0,1. Das soll verhindern, dass Toleranzen, die bei jeder Messung entstehen können, zu juristischen Problemen führen. Messwerte zwischen 0,01 und 0,09 Promille werden somit nicht verfolgt.
Ein Blutalkoholspiegel oberhalb der Promillegrenze von 0,5 wird mit einer Geldbusse bestraft. Das gilt selbst dann, wenn es zu keinerlei Verstössen gegen Verkehrsregeln gekommen ist. Ist dies jedoch zusätzlich der Fall, bleibt es nicht bei einer Geldbusse, sondern dazu kann noch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ist in jedem Fall sicher. Diese Regelungen gelten für den Bereich zwischen 0,5 und 0,79 Promille.
Bei Blutalkoholwerten ab 0,8 Promille beginnt die nächste Stufe mit höheren Strafen: Unabhängig davon, ob es zu einem Fehlverhalten des Autofahrers gekommen ist, sind folgende Sanktionen zu erwarten:
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Alle Fahrer, die mit mehr als 1,6 Promille am Steuer angetroffen wurden, müssen eine Geldbusse in Höhe von 30 Tagessätzen zahlen. Zusätzlich kann aus dem Fahrverbot von mindestens drei Monaten in Einzelfällen auch der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis werden.
Die Promillegrenze in der Schweiz hängt eng mit den körperlichen Auswirkungen zusammen, die die jeweilige Blutalkoholkonzentration verursacht. Erste Einschränkungen der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit sind bereits bei sehr geringer Alkoholisierung festzustellen. Damit ist das strikte Alkoholverbot für Lenker, an die spezielle Anforderungen gestellt werden, zu erklären. Bei Berufskraftfahrern am Steuer von LKW, Bus oder Taxi und den Beteiligten von Lernfahrten will der Gesetzgeber sicherstellen, dass keine alkoholbedingten Konzentrations- oder Sehstörungen auftreten.
Übersteigt der Alkoholspiegel im Blut eines Fahrers die Grenze von 0,5 Promille, ist bei jedem die Fahrtüchtigkeit deutlich beeinträchtigt. Es kommt unter anderem zu:
Die Konzentration von Alkohol im Atem eines Menschen erlaubt relativ präzise Rückschlüsse auf den Alkoholspiegel im Blut desjenigen, weil beides physiologisch eng zusammenhängt. Daher ist keine Blutuntersuchung nötig, um zu kontrollieren, ob jemand überhaupt Alkohol konsumiert hat. Früher wurde bei Kontrollen der Polizei auf der Strasse ein Atemtest durchgeführt. Lagen bei einem Fahrer kritische Werte vor, musste eine Blutuntersuchung im Labor folgen, um präzise Werte zu ermitteln.
Inzwischen ist das fast vollständig entbehrlich. Die Schweizer Polizei verfügt über neuere Testgeräte, die so genau arbeiten, dass eine Blutentnahme nur in Ausnahmefällen erforderlich ist. Der sogenannte Alkomat ist in der Lage, gerichtsfeste Ergebnisse durch die Untersuchung der Atemalkoholkonzentration zu liefern.
Lediglich beschuldigte Fahrer, die damit nicht einverstanden sind, müssen sich noch einer Blutprobe unterziehen. Das amtliche Verfahren sieht vor, dass alkoholisierte Fahrer schriftlich bestätigen, dass sie die Messergebnisse, die der Alkomat ermittelt hat, verbindlich anerkennen. Damit werden die gemessenen Werte zur Grundlage späterer Strafverfahren.
Es gibt eine Faustregel, nach der ein Glas eines alkoholischen Getränks in drei Stunden vom Körper abgebaut wird. Diese Regel bezieht sich allerdings auf einen durchschnittlichen Mann mit einem Körpergewicht von 80 Kilogramm. Zierliche Damen oder Personen, deren Stoffwechsel aufgrund individueller Faktoren anders funktioniert, sollten sich nicht zu sehr darauf verlassen.
Prinzipiell gilt, dass ein Glas Bier, Schnaps oder Wein etwa 0,3 Promille Alkohol im Blut erzeugt. Da der Körper durchschnittlich etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbauen kann, wäre jeder rechnerisch auf der sicheren Seite, der es bei einem Glas in drei Stunden belässt.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Regeln zu Alkohol im Strassenverkehr einhalten können oder Hilfe bei einem Verstoss brauchen, können Sie sich an die Experten der Fahrschule wenden, die Sie auf local.ch in Ihrer Nähe finden. Hier erhalten Sie professionelle Unterstützung und bekommen umgehend Rat oder einen kostengünstigen Lösungsvorschlag für ein Problem. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu einem Profi auf.
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Für Radfahrer ist ebenfalls ein Grenzwert von 0,5 Promille vorgeschrieben. Das bedeutet, wer zu viel Alkohol konsumiert hat, um noch Auto zu fahren, darf auch nicht das Rad nehmen. Es empfiehlt sich, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Ab 2,0 Promille droht ein Fahrverbot für das Rad. Ein Fahrverbot für den PKW ist ab 2,5 Promille am Fahrradlenker möglich.
In der Mehrheit der europäischen Länder gilt ebenfalls eine allgemeine Promillegrenze von 0,5 am Steuer. Ausnahmen gibt es in Polen und Schweden mit 0,2 Promille. Ein striktes Alkoholverbot gilt in Tschechien und Ungarn. Grossbritannien ist einerseits besonders grosszügig und erlaubt bis auf Schottland sogar 0,8 Promille. Andererseits sind die Strafen für Alkoholsünder hier besonders hoch.
Im Handel erhältliche Alkoholtests für den einmaligen Gebrauch können erstaunlich zuverlässig funktionieren. Scherzartikel, die als Party-Gag verkauft werden, sind häufig nicht mehr als das. Verlässlich ist das Ergebnis eines solchen Atemtests nur, wenn es dahingehend lautet, dass der Betreffende lieber den Bus nehmen sollte. Hochwertige elektronische Messgeräte arbeiten jedoch präzise.
„Promille“ steht für den tausendsten Teil eines Ganzen. Es drückt bezogen auf die Blutalkoholkonzentration eines Menschen aus, wie viel Milligramm Alkohol sich in einem Gramm Blut befinden. Die Blutalkoholkonzentration kann auch in Milligramm pro Liter angegeben werden, dann halbieren sich die Werte. Diese Massangabe ist bei der Ermittlung der Atemalkoholkonzentration üblich.
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